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Motorschaden an meiner V85TT


Guzzibär1964

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vor 2 Stunden schrieb luftheuler:

Moin. Da hast du natürlich vollkommen Recht. Es sind zwei Jahre. Kann wohl auf ein Jahr reduziert werden.

Gruß Boris 

Bei Gebrauchtwaren, nicht wenn neu. Aber darum geht es hier ja auch gar nicht. Aber eben ein wunderbares Thema, zum Totdiskutieren. 😁 Und ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, macht es eh keinen Sinn darüber zu streiten.

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Am 26.7.2025 um 07:58 schrieb holger333:

KEINEN Service nach Serviceplan bei einem autorisierten Vertragshändler = KEINE Gewährleistung

Entschuldigung, aber das ist schlicht falsch! Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und besteht gegenüber dem Verkäufer. Um die geht s hier ja aber auch gar nicht.

Solltest du aber eigentlich die freiwillige Garantie des Herstellers meinen, so ist das so auch schon seit längerer Zeit nicht mehr so. Die Wartung muss nach Herstellervorgaben passieren, ja. Dies hat aber nicht zwangsweise in einer Vertragswerkstatt zu erfolgen. Findet sich so auch in den Garantiebedingungen, auch bei Piaggio.

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Komische Geschichte, 

Im Juli 2022 kaufte ich mir meine V85TT bei meinem Vertragshändler in Peine und war bis Anfang Juni 2025. 

Beim Erwerb meiner V85 wurde mir eine Garantieverlängerung von 2 Jahren  zur ursprünglichen Garantie für das Motorrad angeboten. Soweit so gut.

Ja und ? Hat er nun die Garantieverlängerung oder nicht ? Sonst würde ich meinen völlig indiskutabel. Händler gibt Gewährleistung 1 Jahr ob Gebracht oder neu . Hersteller gibt Garantie wie lange auch immer auf das was er Einbaut außer Verschleißteile .  Sollte was modifiziert sein gibt es auch nichts.  2022 - 2025 sind bei mir 3 Jahre .  MG 2 Jahre beim Vertragshändler o. Vertragswerkstatt. Hinterhof Schrauber war schon immer im Nachteil.
Beispiel: 10 Jahre Garantie auf Durchrostung beinhaltet auch kein Motor.  
Bedingungen lesen und dann losschreien. 

Ob ich dieser Marke treu bleiben werde, glaube ich nicht.  Dummer Spruch, bei anderen Herstellern wäre er damit genauso Aufgelaufen. Sollte sich mal erkundigen.

Edited by Cloanto
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das Thema Lager...bleibt MIR suspekt...Themensteller ??

sein erster Beitrag...

und seitdem keine weiteren Infos...

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vor 7 Stunden schrieb holger333:

das Thema Lager...bleibt MIR suspekt...Themensteller ??

sein erster Beitrag...

und seitdem keine weiteren Infos... Bin deiner Meinung, arbeite im Maschinen/ Gerätebau . Ob Kugel/ Kegel oder Gleit/Reiblager fallen nicht so einfach auseinander. Dies macht sich durch eine gewisse Geräusche Kulisse vorher bemerkbar , Voraussetzung zu hoher Druck o. Schmiermittel fehlt und Temperatur aber auch Fremdkörper . Ich spreche aus 37 Jahren Berufserfahrung. 

 

Edited by Cloanto
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Und ich frage mich ehrlich gesagt immer wieder, wie schwer es sein muss, den Unterschied zwischen gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistung und Garantie zu erkennen und zu verstehen. Und vor allem zu verstehen, dass sich die (gesetzlich vorgeschriebene) Gewährleistung nur auf Mängel erstreckt, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben. Und zu verstehen, das nach Ablauf von 12 Monaten die Beweislast bereits beim Käufer liegt.

Wer darüber hinaus die Sicherheit der (freiwilligen) Garantie des Hersteller möchte, hat sich schlicht und ergreifend an die Regeln zu halten - und die besagen klar und verständlich: Service nur bei Guzzi, rechtzeitig und nach Wartungsplan. Ende! Und wer nicht in der Lage oder Willens ist, das zu beachten, muss sich hinterher nicht hinstellen und rumjammern, wie böse und ungerecht sich Guzzi doch verhält. 

Hab den selben Fall gerade bei ner Transe gesehen, als ich meine Stelvio abgeholt hab. Inspektionstermin um 5 Monate überschritten - Honda sagt: Abgelehnt. Da stand er da auch und war am rumsingen. 

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vor 31 Minuten schrieb Blixa:

Wer darüber hinaus die Sicherheit der (freiwilligen) Garantie des Hersteller möchte, hat sich schlicht und ergreifend an die Regeln zu halten - und die besagen klar und verständlich: Service nur bei Guzzi, rechtzeitig und nach Wartungsplan. Ende! Und wer nicht in der Lage oder Willens ist, das zu beachten, muss sich hinterher nicht hinstellen und rumjammern, wie böse und ungerecht sich Guzzi doch verhält. 

Hab den selben Fall gerade bei ner Transe gesehen, als ich meine Stelvio abgeholt hab. Inspektionstermin um 5 Monate überschritten - Honda sagt: Abgelehnt. Da stand er da auch und war am rumsingen. 

Einen Service zu überziehen, ist aber auch eine andere Geschichte als den Service bei einer freien Werkstatt durchzuführen

Lese einfach alles zur KFZ-GVO der EU. Da kann der Hersteller in seinen Garantiebedingungen schreiben was er will, rechtzeitiger Service nach Wartungsplan bei einer freien Werkstatt lässt den Garantieanspruch nicht verfallen. 

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vor 7 Stunden schrieb Blixa:

Und zu verstehen, das nach Ablauf von 12 Monaten die Beweislast bereits beim Käufer liegt.

[...] 


Service nur bei Guzzi

Was hier stand war falsch! Habe ich gelöscht!

Zum zweiten Punkt immer noch falsch. Steht sogar explizit so in den Garantiebedingungen von Piaggio. 

Edited by Knolli Knollowitz
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Am 27.7.2025 um 10:11 schrieb holger333:

das Thema Lager...bleibt MIR suspekt...Themensteller ??

sein erster Beitrag...

und seitdem keine weiteren Infos...

Ich schließe mich dem an. Wahrscheinlich ein Märchenerzähler. Null Reaktion...es lohnt nicht, hier weiter zu diskutieren.

Es lebe der bollernde V2💪 Grüße Torsten

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Na schauen wir mal ob es dazu noch Infos gibt. So wie ich den ersten Post lese ist die Maschine 4 Jahre alt und nur 16.500 km gelaufen. Die 2 Jahre Garantie von MG sind also um und in der Anschlussgarantie (ob er diese für weitere 2 Jahre abgeschlossen hat ist nicht ganz klar) steht sicher etwas von Wartung ausschließlich bei MG. Von daher entweder Verstoß gegen Garantiebedingungen oder eben gar keine Garantie mehr... Wobei dieser Schaden bei einem Service egal wo auch nicht verhindert oder überhaupt entdeckt würde... Am Motor wird Öl gewechselt und Ventile eingestellt und sonst nichts gemacht, da müssten schon Metallteile im Öl gefunden werden... 

Warum sollte MG also die Garantie übernehmen, aus Kulanz wegen Bauteilversagen sicher nicht. Wenn die Werkstatt nun die Analsye "Schaden Kette und Ölpumpe" hat müssen die schon viel auseinandergenommen haben. Eine genaue Schadensanalyse für MG ist daher nicht mehr möglich. Völlig klar das die keine außergewöhnliche Kulanz übernehmen. 
Ergo, dumm gelaufen aber passiert bei einem von x tausend mal. Also selbst reparieren oder in der eigenen Werkstatt machen lassen. Und vor allem nicht ärgern, denn ganz ehrlich... das was MG ggf. von den Kosten übernehmen würde ist wahrscheinlich weniger als der Unteschied der Reparatur von MG zur eigenen Werksatt. Wenn Motorrad also wieder ganz über tolles Motorrad freuen und ggf. irgendwann wie beschrieben den Wechsel zur auch tollen Stelvio ohne Bauchschmerzen machen. 

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vor 4 Stunden schrieb Knolli Knollowitz:

Zum ersten Punkt, 24 Monate. Auch schon seit einigen Jahren. 

Zum zweiten Punkt immer noch falsch. Steht sogar explizit so in den Garantiebedingungen von Piaggio. 

Stimmt nicht. 24 Monate Gewährleistung, nach Ablauf der ersten 12 Monate Beweislast beim Anspruchsteller, dass der Mangel bei Übergabe vorlag. In den ersten 12 Monaten Beweislast beim Verkäufer, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorlag. Auch schon seit einigen Jahren. 

Zum zweiten Punkt: Was genau steht da denn drin? Wo liege ich mit meiner Aussage falsch? 

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vor 49 Minuten schrieb abakus70:

Die 2 Jahre Garantie von MG sind also um und in der Anschlussgarantie (ob er diese für weitere 2 Jahre abgeschlossen hat ist nicht ganz klar) steht sicher etwas von Wartung ausschließlich bei MG. Von daher entweder Verstoß gegen Garantiebedingungen oder eben gar keine Garantie mehr.

Auch in einer Anschlussgarantie besteht keine Pflicht der Servicearbeiten in einer Vertragswerkstatt...auch wenn das in den Garantiebedingungen so steht. Solche Bedingungen sind ungültig, vor allem wenn man für die Anschlussgarantie zahlen musste

Z.B. Urteil Bundesgerichtshof VIII ZR 206/12

[...]Davon abgesehen hat der Senat zur Anschlussgarantie beim Neuwa-
genkauf entschieden, dass eine Wartungsklausel wie die hier vorliegende auch 
in einer Herstellergarantie wegen unangemessener Benachteiligung des Kun-
den unwirksam ist, wenn der Fahrzeughersteller dem Käufer die Anschlussga-
rantie - anders als in der dem Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 zugrunde liegenden Fallgestaltung (VIII ZR 187/06, aaO) - nicht "automatisch" als zusätz-
liche Leistung gewährt, sondern gegen gesondertes Entgelt verkauft (Senatsur-
teil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff., 26).[...]

 

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@Blixa Du hast recht, ich habe es oben gelöscht, damit die Verwirrung nicht noch größer wird…

Bei den Garantiebedingungen liegst du falsch, dass diese zwangsweise in einer Vertragswerkstatt stattfinden müssen. Und Piaggio darauf sogar direkt eingeht. Siehe Anlage.

Garantiebedingungen.pdf

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