Jump to content

holger333

Members
  • Posts

    6,698
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    293

Everything posted by holger333

  1. Moin Michael, Danke für diese Erklärungen... und wie ich oben geschrieben habe, hat alleine die MISTRAL Auspuffanlage (dicke Krümmer) für eine niedrigere Öltemperatur gesorgt... die jetzt bis 110° finde ich auch vollkommen in Ordnung. Zudem es schon V85 Motoren gibt, die sich über 100.000 km gut bewiesen haben...und noch immer einwandfrei laufen. Gruß Holger
  2. heute die Antwort vom BMDV: Hallo Holger, leider gibt es noch nichts neues. Die Prüforganisationen und -stellen behandeln dies mittlerweile auch individuell. Es handelt sich hierbei nicht um eine gesetzliche Änderung. Dann währen diese Regeln auch öffentlich zugänglich! Hier hat das Verkehrsministerium eine Auslegungsregel getroffen, die nicht öffentlich bzw. kostenlos zur Verfügung steht. Der neue Verkehrsminister hat diese Regelung gegenüber 2019 noch leicht verschärft https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html Kurzfazit: Vorteil für die Besitzer neuerer Motorräder nach neuester EU-Homolöogation. Das Thema Fabrikats Bindung ist in Deutschland endlich vom Tisch. Es darf jeder Reifen in der in den Papieren eingetragenen Dimension gefahren werden. Für die Besitzer älterer Motorräder wurde es durch die Hintertür eingeführt. Nachteil für die Besitzer älterer Motorräder (Fall 2): Jeder Reifen mit abweichender Dimension muss jetzt im Einzelfall eingetragen werden. Auch wenn er über 10 Jahre mit Unbedenklichkeitsbescheinigung legal gefahren werden durfte oder gar eine ältere Freigabe des Motorradherstellers für diese Reifengröße vorliegt. Leider reagiert das Verkehrsministerium nicht auf entsprechende Anfragen. Auch die Motorradindustrie (IVM) scheint kein Interesse daran zu haben an dieser Situation etwas zu ändern. Bekannt sind die Regeln seit 2019, nur schlagen sie jetzt voll durch. Best regards/Mit freundlichen Grüßen Bundesverband der Motorradfahrer e.V. Olaf Biethan (2. Vorsitzender) Indianapolisstraße 24 D-50859 Köln Telefon +49 221 518418 Mobil +49 177 8875336
  3. Moin Malches, Danke für Deine nette Vorstellung. Ja, die Sätze zu Deiner Erinnerung an Deine erste GRISO kann ich voll nachvollziehen 👍 und das Du nun mit der V100S wieder in die Moto Guzzi Heimat gefunden hast, finde ich sehr schön. wünsche Dir eine schöne Guzzi Zukunft mit Deinem tollen Motorrad. Gruß Holger
  4. Moin Markus, Willkommen im Forum und Glückwunsch zur V85TT. Du hast alles richtig gemacht. Die V85TT begeistert immer wieder, das leichtfüßige Fahren, die gute Sitzposition, auch für lange Strecken und ja, das Fahrwerk im Serienzustand eine tolle Nummer. Wünsche Dir viele tolle Guzzi-Kilometer. Gruß Holger
  5. Moin, Danke an Thilo für die Suche nach den Preisen; Mathias, Du verstehst jetzt, warum die Guzzi einen "angeblich" günstigen Preis hat... verschenken tut keiner. Daher, wie ich oben schon geschrieben hatte: der teuere Kauf ist immer der Bessere Kauf und Du kannst gleich losfahren... Gruß Holger
  6. Moin Peter, Danke für Deine ANtwort und super, das es so geklappt hat. Beharrlichkeit bringt Erfolg. 😉 Nun viel Fahrfreude und berichte weiter.... 👍 Gruß Holger
  7. Ich freue mich, das Du jetzt die richtige EInstellung gefunden hast und Danke auch für Deine Rückmeldung. Gruß Holger
  8. Moin und Willkommen im Forum und einen Glückwunsch zum Kauf Deiner 1400er California. Wünsche Dir viel Fahrfreude und einige Besitzer einer 1400er findest Du auch hier im Forum. Gruß Holger
  9. Moin Mathias, Willkommen im Forum. Eine Guzzi bringts schon viel Fahrfreude... Wie Matthias schon geantwortet hat: traust Du Dir eine Restauration zu und hast Freude dran? oder.... wie ICH denke... such Dir eine andere Guzzi. Die V7 Modelle werden häufig genug angeboten...meist ist der etwas teuere Kauf, der Bessere kauf. Dann kannst Du Dich auf das Fahren konzentrieren. Gruß Holger
  10. Moin, noch einen schönen Termin zum Herbst: das berühmte Kellenbachtal Frühstückstreffen http://www.gaesselocher.de/termine.html Sonntag, den 13. Oktober 2024 ab 10:00 Wetterprognose: 8-13° sonnig, bedeckt, trocken 👍 mal sehen, wer dort aufschlägt... Gruß Holger
  11. Moin und Willkommen im Forum. Eine Moto Guzzi ist immer erstrebenswert und wird Dir dann viel Fahrfreude bringen. Es ist eine kleine Motorradfabrik innerhalb des heutigen Piaggio Konzerns. Somit sind die Schritte und Entwicklungen langsamer, aber ausgereifter. Für 2025 werden auch eher nur kosmetische Neuigkeiten bei der V7 Reihe kommen, genaues wirst Du auf der EICMA sehen; die findet vom 7. bis 10. November statt...also in Kürze. Modellgepflegt wird kontinuierlich... so sind die heutigen 2024 Modelle auf dem Euro5+ Stand. Such Dir eine Guzzi aus dem heutigen Neuen oder jung-gebrauchten Angebot... oder warte auf Neuigkeiten im November... Die Entscheidung kannst nur Du treffen, wird aber richtig sein. Gruß Holger
  12. Moin Peter, meinen Glückwunsch zur Zulassung mit Deiner richtigen EZ 👍 nun "musst" Du uns nur aufklären, wie Du es am Ende geschafft hast.... Gruß Holger
  13. https://bvdm.de/politik-und-leistungen/fema-umwelt-verkehrspolitik-gesetzgebung/artikel/Reifenfreigaben.php?suche=Reifenfabrikatsbindung Reifeneintragungen - Hohe Hürden ohne Sicherheitsgewinn 29.06.2020 Olaf Biethan Reifeneintragung: Reibach ohne Sicherheitsnutzen In den letzten Jahrzehnten ist das fahren und beherrschen eines Motorrads deutlich sicherer geworden. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen sind die Fahrwerke immer besser geworden. Die Zeit der pendelnden Großtourer oder der „Gummikühe“ ist eindeutig vorbei. Zum anderen haben Reifen heute eine Haftung und Stabilität die noch in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts Rennreifen gut zu Gesicht gestanden hätten. Die Fahrwerke älterer Motorräder kann man nur aufwendig verbessern. Mit modernen Reifen können ältere Motorräder aber gut und sicherer bewegt werden. Wenig Aufwand und Kosten hatten die Besitzer älterer Motorräder, wenn sie den Freigaben von Reifenherstellern vertraut haben. Die Hersteller montierten die neuen Reifenmodelle und Konstruktionen auf das jeweilige Motorradmodell und testeten sie intensiv in allen Fahrsituationen. Die Fahrtests wurden dabei von erfahrenen Profifahrern durchgeführt. Teilweise auf abgesperrten Strecken im Grenzbereich. Nicht jedes Motorrad bekam eine Freigabe, aber wenn der Reifenhersteller sicher war, dass ein Reifen für ein Motorradmodell geeignet und sicher ist, erteilte er eine Reifenfreigabe für den Reifen auf dem Motorradmodell. Der Motorradfahrer konnte sicher sein, dass der freigegebene Reifen gut funktioniert. Die Reifenfreigabe war bei Kontrollen und der HU der Beleg für die Eignung des Reifens. Änderung ohne Experten einzubeziehen Dieser sicheren Praxis hat das Bundesverkehrsministerium im August 2019 ohne Not einen Riegel vorgeschoben. Ab 2020 müssen alle Reifen, die von der eingetragenen Reifengröße abweichen, einzeln bei den Prüfstellen vorgeführt und abgenommen werden. Diese bisherigen Freigaben gelten nicht mehr für Reifen die ab 2020 produziert werden. Jedes Motorrad mit Reifen in abweichender Reifenbezeichnung muss nun einzeln bei den Prüfstellen (TÜV, Dekra, etc.) vorgeführt und der Reifen für jedes Motorrad eingetragen werden. Statt Profis auf abgesperrter Strecke „testet“ nun ein mehr oder minder fahrtechnisch qualifizierter Prüfer die Eignung des Reifens in einem kurzen Fahrversuch im öffentlichen Verkehr. Diese Neuregelung wurde ohne Not (z.B. Unfälle durch freigegebene Reifen) von der Bund-Länder Kommission - ohne die Hinzuziehung von Experten und Fachleuten - beschlossen und vom BMVI verkündet. Die einzigen Profiteure sind die Prüfstellen wie TÜV, Dekra und Co, die nun mehr Umsatz machen dürfen. Eine Verbesserung der Unfallstatistik wird nicht erwartet! Doch der Reihe nach. Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass jeder der eine andere Reifengröße fahren möchte als die welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss. Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen, wie eingangs beschrieben, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar. Viele Fahrer von Youngtimern betroffen Eine andere „Reifengröße“ ist es aber schon, wenn die Bezeichnung in den Papieren von der Bezeichnung der montierten Reifen abweicht. In früheren Jahren wurden die Reifen in Zollgrößen angegeben, z.B. 4.00-18 64 H. Es folgte eine Angabe nach ECE R75. Die Bezeichnung nach dieser Norm wurde aber 1998 geändert. So wurde dann z.B. aus einem 140/90 VB 15 ab 1998 ein 140/90 B 15 70 V. Moderne Reifen werden zudem häufig nicht mehr in den alten Reifengrößen bzw. -bezeichnungen angeboten. Zumindest für häufig genutzte Motorräder gibt es bisher die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller. Wer davon betroffen ist? Zumindest sehr viele Fahrer von älteren Motorrädern. Exemplarisch als größere Gruppe seien hier die Nutzer von Zweiventiler BMWs erwähnt. Viele der Fahrer nutzen auf ihrer R80 oder R100 abweichende Reifenbezeichnungen mit Freigabe der Reifenhersteller. Im Herbst 2019 kritisierten die betroffenen Verbände BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur Handwerk), WDK (Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie) und IVM (Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.) in einem offenen Brief an das BMVI die veröffentliche Regelung und baten um Stellungnahme. Der BVDM berichtete und bezog ebenfalls Stellung in einem Blogeintrag im November 2019. Und was passierte? Nichts! Auch die Reaktion oder gar der Aufschrei der betroffenen Motorradfahrer ist bisher sehr verhalten. Haben die meisten es noch nicht mitbekommen? Werden sie erst wach, wenn sie der Prüfer bei der nächsten HU auffordert, die montierten Reifen (trotz vorliegender Freigabe) kostenpflichtig eintragen zu lassen? Verbände hatten sich kritisch zu geplanten Änderungen geäußert Grundsätzlich müssen bei Änderungen von gesetzlichen Regeln betroffene Verbände und Organisationen vorab informiert und um Stellungnahme gebeten werden. Meistens denkt der Gesetzgeber daran, den BVDM bei Verordnungen, die Motorradfahrer betreffen, zu informieren. Es wird aber auch schon mal vergessen, wie bei der Winterreifen-Verordnung. Die Neuregelung wurde allerdings im Verkehrsblatt veröffentlich. Im Gegensatz zu Texten von Gesetzen und Verordnungen sind die Regelungen des BMVI nicht öffentlich zugänglich und müssen kostenpflichtig gekauft werden. Die nächste Frage war, auf welchen Fakten, gerade zur Verkehrssicherheit, diese Regelung basiert. Offensichtlich auf keinen Fakten! Schon im April 2019 hatte sich der WDK zu der geplanten Regelung kritisch geäußert. Da ich zu der dort beschriebenen „166. BLFA-TK“ nichts gefunden habe, habe ich einfach mal nachgefragt. Überraschend schnell hat das Referat StV 22 - Kraftfahrzeugtechnik (Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien) des BMVI geantwortet. Nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/a/184511 Ebenso schnell auf meine Nachfrage zum „Sicherheitsgewinn“ der Regelung und in welchen Bundesländern es abweichende Regelungen gab: https://fragdenstaat.de/#nachricht-479273 „Bund und Länder haben gemeinsam über die Beurteilung von abweichenden Reifenkombinationen an Krafträdern beraten und sich diesbezüglich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt“ und „Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Klarstellung.“ Auf Nachfrage wieviele Unfälle durch die Regelung vermieden werden könnten, kam dann als Antwort: „Die hier vorliegenden Unfallstatistiken enthalten keine Angaben, welche Bereifungen in den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge aufgeführt sind. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und damit auch der Vermeidung von Unfällen“. Statt Erleichterung hohe Hürden und höhere Kosten Aus der Stellungnahme des BMVI zu der Regelung geht hervor, dass man Erleichterung schaffen wollte für die Nutzer von EU-typgeprüften Motorrädern, mit einer nur in Deutschland angewendeten Reifenfabrikatsbindung. Da Bund und Länder offensichtlich keine Fachleute befragen müssen, wurde die Regelung so getroffen, dass nun Besitzer von älteren Motorrädern der Zugang zu modernen und sicheren Reifen deutlich erschwert, verteuert und in Einzelfällen unmöglich gemacht wird. Das wohlgemerkt, ohne dass dafür die Sicherheit verbessert wird. Das Unfallgeschehen gibt dies nicht her. Man könnte natürlich auch vermuten, dass hinter den Kulissen die Lobby einer deutschen Prüforganisation gut arbeitet und sich neue Umsätze generiert hat. Auch das war schon zu lesen. Wie kann man gegen so eine unsinnige und für die Nutzer älterer Motorräder kostenintensive Regelung vorgehen? Letztendlich müssen wohl betroffene Motorradfahrer klagen, die seit Jahren einen Reifen mit Freigabe nutzen und ihn nun mit hohen Kosten eintragen lassen müssen. Die Forderung muss sein: Alle bisherigen Freigaben der Reifenhersteller müssen gültig bleiben. Es muss den Reifenherstellern auch weiterhin möglich sein, Freigaben zu erteilen Gleichwertige metrische Größen zu den eingetragenen zölligen Größen dürfen ohne weitere Eintragungen montiert werden Die Herstellerbindung in den Fahrzeugpapieren entfällt (wie in anderen EU Ländern). Wurde der Reifen eines Herstellers in einer definierten Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Reifengröße automatisch auch für Reifen anderer Hersteller. Und als optimale Lösung, um nicht ständig die gleiche Arbeit zu bezahlen: Wurde eine Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und wurde dies in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Größe automatisch auf allen baugleichen Fahrzeugen als genehmigt und darf ohne weiteres montiert werden. Eine entsprechende Liste wird öffentlich einsehbar beim KBA geführt. Oder kurz und knapp: Sofortige Rücknahme dieser die Sicherheit gefährdenden Regelung!
  14. Moin Karsten, Danke darfür... 👍 zu dem Thema passt das Foto von Nena:
  15. https://www.tiktok.com/@danieldetailerkampmann Danke, es gibt zahlreiche Video`s Glück für Dich, so einen Profi in Deiner Nähe zu haben. Muss mal Ausschau halten. Gruß Holger
  16. Moin Jürgen, mit bisherigem Erfolg habe ich immer zuerst Bremsenreiniger genommen um das Grobe raus zu bekommen. Dann mit Motorreiniger, gibt es heute als Spray speziell für Motoren, massiv eingesprüht und dann mit Bürsten verschiedener Dicke nachgearbeitet. Also zwischen den Kühlrippen und den ganzen Versteifungen vom Block. Das mehrfach wiederholt und noch etwas einwirken lassen. Danach mit Wasserstrahl aus Schlauch (keinen Hochdruckreiniger) abgespült... Anschließend mit Druckluft abgetrocknet und Motor gestartet und laufen lassen. Das Ergebnis ist sehr gut geworden. Viel einfacher, als bei den heutigen schwarzen Motorblöcken. Gruß Holger
  17. Moin Franz-Peter, interessant zu lesen. Was hat es gekostet, das Trockeneis strahlen? Konnte er das in dem eingebauten Zustand machen? Gruß Holger
  18. Moin Robert, ich habe auch in den letzten Tagen in zahlreichen Foren gesucht und gelesen...auch im Fratzebuch. Es gibt hunderte von Aussagen... AUSTRAGEN der Reifenbindung gibt es nicht... bei einem TÜV hatte das ein motorradfahrender Mitarbeiter gemacht, darauf gab es intern einen Shitstorm und richtig Ärger. Ich habe meinen Bekannten (DEKRA) noch am Wochenende angerufen: er darf es auch nicht austragen. Es muss abgenommen werden und auch in Deinem verlinkten Beitrag steht drin: Er hat den Fall zwar noch nicht gehabt (aber einen dicken Ordner, wo alles drin stand), aber hat dann ein „Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO (§ 19 II StVZO) erstellt. Also Fotos gemacht vom Freiraum der Reifen, abgemessen, etc. Hab dann das Gutachten erhalten mit dem Hinweis „Reifen nur von einem Hersteller und Profiltyp“. Gekostet hat es (mit Trinkgeld) 120 Euro. Somit war es eine der Abnahmen... aber ob es bei einer späteren Prüfung nicht wieder zurecht geschrieben wird ? Daher suchte ich ja anfangs nach jemanden, der die Reifenbindungen austragen könnte... Beim lesen der vielen Berichte dreht sich nur noch alles, man sieht auch, das ALLE darum rumhampeln incl. der Prüfer. Man kann nur hoffen, das es dadurch zu einer Überarbeitung kommt, nur habe ich meine Zweifel. So muss man wohl damit rechnen, das man einen neuen Reifensatz abnehmen lassen muss, dann aufpassen, das der neu auf dem Markt gekommener Reifen ist, noch länger in Produktion bleibt. Gruß Holger
  19. Moin, be den Motorrädern, wo "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" , sind Reifenfabrikate hinterlegt, die der TÜV und Polizei einsehen kann. In 2 Fällen ist es mir gelungen, diese Fabrikate und Reifennamensbezeichnungen zu erkundigen. In dem einen Fall existiert diese Reifenfirma nicht mehr, in dem anderen Fall ist zwar Continental genannt, jedoch existieren die Bezeichnungen der Reifen nicht mehr. Für diese Fälle ist nach dem neuen Gesetz eine Abnahme notwendig. Bei anderen Motorrädern, hauptsächlich Harley, steht in dem Feld #33 Dunlop drin, auch mit einer Bezeichnung des Reifentyps. Da diese Reifen nicht zu den rutschfesten gehört, wechseln viele Besitzer auf andere Fabrikate. Hier gilt es auch, diese Reifen abzunehmen. Das Problem ist nur, wenn das Reifenfabrikat diesen, neu abgenommenen Reifen, nicht mehr produziert und einen anderen Nachfolger baut. Denn der Zusatzname, also der Typ wie z.B. Pilot 5 wird mit eingetragen... Gruß Holger
  20. Moin Jügren, Willkommensgrüße aus der Nachbarschaft und Glückwunsch zur V85TT. wünsche Dir viel Fahrfreude. Gruß Holger
  21. Moin, die Informationen und der ganze Bürokram mit TÜV unbd Co. sind im Vergleich mit event. Polizeikontrollen noch harmlos. Aber fang mal mit so einem Streifenhörnchen an... zu diskutieren, schon hast Du verloren. und wenn richtig Pech: droht Stillegung und Abtransport vom Motorrad. Bis heute kann ich die "gem.Betriebserlaubnis beachten" Reifen ja überhaupt nicht lesen, kennen, erkundigen... Ein richtiges Geschiss diese Geldmacherei... und die anfallenden Kosten und Wege. Daher ducken sich die meisten jetzt weg, aber leider hilft das nicht viel weiter. Gruß Holger
  22. Moin Norbert, das Wichtigste wäre, das der Helm Dir richtig passt. Den Händler bitten, das Du mit einer dünnen, neuen Sturmhaube eine Probefahrt vor dem Kauf machst. Selbst Anbieter aus dem Netz haben es mir angeboten, in meinem Fall der AGV. Gruß Holger
  23. in dem Fall vom Markus hat er gute Karten... er sollte es schaffen, den neuen Schein auf den alten abändern zu lassen... aber Vorsicht: vor Abgabe des alten unbedingt noch eine Kopie anfertigen... Gruß Holger
  24. als zusätzliches Bonbon für alle, die noch einen Besuch nach Mandello del Lario planen und tief in die Geschichte von Moto Guzzi eintauchen wollen und es nachfühlen möchten. Gruß Holger
  25. Moin Rick, großes Kompliment, eine tolle Wiederauferstehung 👍🥰 super Arbeit Gruß Holger
×
×
  • Create New...