Das Problem für den Verkäufer ist halt, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn das Motorrad im Zuge der Probefahrt abhanden kommt. Denn es ist in diesem Fall kein Diebstahl, sondern Unterschlagung.
Es kann dann sogar noch schlimmer kommen. Der Betrüger verkauft das Motorrad mit täuschend echt gefälschten Papieren an eine andere Person. Diese hat dadurch das Motorrad "im guten Glauben erworben". Rechtlich gesehen gehört das Motorrad jetzt diesem Käufer und du wirst sogar dazu verdonnert, ihm die Originalpapiere auszuhändigen.
Da kann man keinem einen Vorwurf machen, wenn er den vollen Kaufpreis als Pfand haben möchte. Am Ende nutzen immer Profis diese Masche...der hinterlegte Personalausweis ist dann auch gefälscht, der PKW mit dem die gekommen sind, ist Schrott oder auch geklaut