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Gexx

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    Robert
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    850T4,V7 Classic, Griso 850, BMW R75/6, Kawa W650, Suzuki GT250 und GT750,Royal Enfield Classic, DKW RT125, Yamaha XJ900 31A
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  1. Weil sie wahrscheinlich wussten, dass sie dir Mist erzählen...wenn bei dir V eingetragen ist, kannst du nicht ohne weiteres H Reifen nutzen. Das musst du abnehmen lassen Da solltest du eher die 21er Prüfer fragen https://www.dekra.de/de/ansprechpartner-fuer-fahrzeugumbauten-tuning/ Wenn nix eingetragen ist,dann kannst du einen Index nutzen, der gleich oder höherwertiger zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ist
  2. Das ist eben mit der Neuregelung das Problem...es gibt keine Freigaben der Reifenhersteller mehr und die es mal gab, sind ungültig. Es gibt nur noch Serviceinformation, die man für eine positive Begutachtung bei TÜV&Co nutzen kann. Wenn du eine Reifenfabrikatsbindung hast (und nicht bloß den Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten ") dann ist mit den falschen Reifen die ABE erloschen. Ob der Polizist deswegen die Maschine vor Ort und Stelle stilllegen darf, ist u.U. rechtlich schwierig. Wenn du z.B. Reifen drauf hast, für die es mal eine Reifenfreigabe gab und man mit denen Jahre/Jahrzehnte legal unterwegs war, können nicht von heute auf morgen ein Sicherheitsproblem darstellen, was eine Stilllegung rechtfertigt. Ich vermute aber, dass die Polizei aktuell noch behutsam damit umgeht. Allerdings dürften spät.Ende des Jahres alle Motorradfahrer Bescheid wissen, was zu tun ist...denn spät. bei der HU wird man darauf hingewiesen
  3. Hi Martin, bitte berichte, wie es sich mit den tieferen Rasten fahren lässt und bitte mach auch ein paar Bilder Viele Grüße Robert
  4. Gexx

    Motor

    Ihr könnt auch Bactofin nutzen. Das schützt auch vor den Auswirkungen von e5/e10 und man benötigt keinen zusätzlichen Bleiersatz
  5. Wenn ihr eure Abstände zu groß wählt, verliert ihr aber das Verbandsprivileg. Es reicht nicht, wenn sich Teilnehmer ab 16 Fahrer zusammenfinden und irgendwie umherradeln. Das muss ein geschlossener Verband sein, der auch als solcher erkennbar ist. Lücken für Autofahrer lassen, ist kein geschlossener Verband mehr...
  6. Hinzukommt, dass so ein Fahrverband auch geschlossen über eine Kreuzung fahren darf, auch wenn z.B. für den 4 Fahrer die Ampel rot zeigt, dürfen die nachfolgenden Fahrer alle noch durchfahren...ob das im heutigen Verkehr noch zeitgemäß ist?
  7. Hi Martin, dann berichte bitte, wenn du die Fußrasten montiert hast Viele Grüße Robert
  8. Wenn du zöllige Größen aufziehen willst, musst du das jetzt abnehmen und eintragen lassen
  9. Das Dauerleuchten der Blinker ist ein bekannten Problem, wenn man auf LED Blinker umrüstet. Ich kenne es speziell von Kellermann Blinkern. Daes hatte früher mal spezielle Kellermann-Blinker im Angebot, die nicht so sensibel ansprachen Im Bordsystem liegt wohl dauerhalf eine minimal Spannung (ca. 1 Volt) an und diese ist dafür verantwortlich.Man sieht es aber wirklich nur minimal bei Dunkelheit
  10. Hallo zusammen, ich bin fast 1,90m und damit im Bereich , wo die meisten anscheinend auf der "originalen" Griso Probleme haben. Die Sitzbank ist schon umgebaut, noch höher bringt bei mir nix (habe ich ausprobiert) Was wird wohl jetzt die größte Besserung bringen, Lenkererhöhung oder Fussrasten...muss ich mal versuchen zu testen Hat jemand schonmal was von den Fussrasten aus USA gehört oder mitbekommen? Die scheinen ja nicht breiter zu bauen, allerdings nicht einstellbar, sondern nur tiefgelegt https://knightdesignllc.com/moto-guzzi-front-foot-peg-pair-quadtrax-lowered/ Viele Grüße Robert
  11. Hallo zusammen, die Sitzposition auf der Griso nervt mich irgendwie...ich kann mich da nicht dran gewöhnen Was habt ihr gemacht, um die angenehmer zu gestalten? Wenn man so bisschen quer durch die Foren schaut, ist es meist Lenkererhöhung und einstellbare Fussrasten...nur welche? Wenn ich jetzt bestellen müsste, würde ich die Erhöhung von Voigt holen (30mm Höhe und 21mm Versatz Richtung fahren) und die 30mm MFW einstellbare Rasten Was meint ihr, passt das um Verbesserung zu erreichen? Viele Grüße Robert
  12. Wenn du keine Reifenfabrikatsbindung hast, muss da auch dieser Satz nicht ausgetragen werden...schade, dass du dich überrumpeln lassen hast. Du könntest jetzt höchstens noch schriftlich Beschwerde bei der Prüforgination einreichen und die 73€ zurückverlangen. Es gibt keine Verordnung, die vorschreibt, dass ein ohnehin nur Hinweissatz ausgetragen werden muss. Vielleicht haben die eine interne Verordnung, dass man soviel wie möglich um die 73€ erleichtern soll
  13. Natürlich müssen Radwege zwingend genutzt werden, wenn sie entsprechend beschildert sind. Ausnahme sind , wenn diese z.B. "unzumutbar" sind . Als Unzumutbar gilt aber nicht, dass ein Rennradfahrer da nicht entlangplautzen kann und es auf der Straße besser "läuft" Und wenn man schon auf der Straße fährt, warum nicht einfach hintereinander...Nein, die Herrschaften radeln fröhlich breit nebeneinander. Wenn ich negative Erfahrung mit Fahrradfahren machen, dann sind es 99,9% immer Rennradfahrer.
  14. Ich meine den Avon Roadrider gibt es in 110/90-18 V
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