Das ist eben mit der Neuregelung das Problem...es gibt keine Freigaben der Reifenhersteller mehr und die es mal gab, sind ungültig. Es gibt nur noch Serviceinformation, die man für eine positive Begutachtung bei TÜV&Co nutzen kann.
Wenn du eine Reifenfabrikatsbindung hast (und nicht bloß den Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten ") dann ist mit den falschen Reifen die ABE erloschen. Ob der Polizist deswegen die Maschine vor Ort und Stelle stilllegen darf, ist u.U. rechtlich schwierig.
Wenn du z.B. Reifen drauf hast, für die es mal eine Reifenfreigabe gab und man mit denen Jahre/Jahrzehnte legal unterwegs war, können nicht von heute auf morgen ein Sicherheitsproblem darstellen, was eine Stilllegung rechtfertigt.
Ich vermute aber, dass die Polizei aktuell noch behutsam damit umgeht. Allerdings dürften spät.Ende des Jahres alle Motorradfahrer Bescheid wissen, was zu tun ist...denn spät. bei der HU wird man darauf hingewiesen