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Gexx

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  1. Mal eine dumme Frage...nachdem ihr den Öldrucksensor getauscht habt, wurde dann der Fehler manuell gelöscht? Ist danach der Fehler sofort wieder aufgetaucht?
  2. Ja, ist ein typisches Problem der alten Bremszylinder. Reparatursätze helfen, ist aber auch nicht von Dauer Ich habe an meiner T4 den Bremszylinder von hmb-moto. Ist natürlich teurer als ein Reparatursatz, aber dafür hast du Ruhe https://hmb-moto.de/Fussbremszylinder-PS-15-T3-Le-Mans-1-2-3-etc
  3. Komischerweise hatte er in den ganzen Jahren keine großen Reparaturen. So etwas wie Bremsen hatte er eh selber gemacht. Aber selbst wenn das in der Werkstatt hätte gemacht werden müssen, sind die Kosten in der Gesamtrechnung verschwindend gering...da ist allein der Wertverlust bei Neuwagen viel größer. Aber man muss auch sagen, dass dies auch nix für mich wäre. Man fährt damit halt nur abgerockte Mühlen. Aber wer das Auto eh nur für den Stadtverkehr braucht, wäre es eine Alternative. Besser als im Assi-ÖPNV zu fahren Mit deinem Spider hattest du das Glück vor Corona gekauft und dann in Corona-Zeiten wieder verkauft zu haben. Der Gebrauchtmarkt war ja gerade in 2021 total verdreht. Die Preise sind da enorm durch die Decke gegangen
  4. Die günstigste Variante beim PKW hatte ein Kumpel jahrelang praktiziert...weiß nicht, ob das auf dem heutigen Gebrauchtmarkt noch funktioniert... Kauf eines gebrauchten PKW's für um die 1000€ mit 2 Jahren TÜV...zwei Jahre fahren, danach an die fliegenden Händler verkaufen und wieder einen anderen mit 2 Jahren TÜV holen. In den 2 Jahren keinen Service, nur tanken und fahren. Das hat erstaunlich gut funktioniert. Es gab kaum extreme Probleme in den 2 Jahren. Meist waren es Probleme, die spät. für den nächsten TÜV hätten gemacht werden müssen. Aber das war in dem Konzept eh nicht relevant Fairerweise muss man sagen, dass er das Auto nur für den städt. Alltag genutzt hat, also nicht für irgendwelche Urlaubsfahrten usw.
  5. Ich denke, es ist eher eine Verspannung der Gabel...kannst ja auch mal unter dem Motorblock mit einem Wagenheber hochdrehen, bis das Vorderrad frei kommt...dann wieder runterdrehen. Unter Umständen hörst du da auch evtl. das Geräusch. Wenn das Rad in der Luft hängt, dann prüfe, ob es leichtgängig dreht. Oft ist ein schwergängiges Vorderrad schon ein Indiz auf eine verspannte Gabel. Da reicht es schon aus, das Schutzblech nicht korrekt an die Tauchrohre zu schrauben und du hast eine Verspannung drin
  6. Die T5 hatte Unterschiede in der Gabelfederung. Welches Baujahr ist deine? Die Dämpfer sind doch eh geschlossen. Du hast also kein Gabelöl gewechselt, sondern "nur" Schmier-und Korossionsschutzöl. Hast du die Gabeln ausgebaut und demontiert? Vielleicht hast du bei der Montage auch nur eine Verspannung reinbekommen...Knackt es auch wenn du im Stand ein-/ausfederst?
  7. Da wird die Dekra nicht viel zu sagen...außer Kohle her 😉 Solange die Reifengröße passt und du die Hersteller-Freigabe vorlegst (könne die aber auch selber aus dem System ziehen) kann eine Abnahme problemlos erfolgen.
  8. Du kannst auch mal beim Mike von hmb-moto fragen...die haben langjährige Erfahrung in der Vergaserabstimmung. Vielleicht kann er auch mit anderen Vergasern helfen, wenn die 40er tatsächlich nicht abstimmbar sind
  9. Hast du das Plug'n Play Kabel von Baak? Hast du geprüft, ob hier die Verkabelung exakt wie beim Originalheck ist?
  10. Wenn die Kerzen trocken waren, dann ist die Maschine erstmal nicht abgesoffen. Hast du geprüft, ob tatsächlich Sprit ohne Probleme zum Vergaser kommt? Hast du auch die Düsen gewechselt? Wenn die Vergaser arg vergammelt waren, dann würde ich alles wechseln was geht Ich kenn diesen Vergaser jetzt nicht, aber hat der die Leerlauf-Gemischschraube vor dem Gasschieber oder danach? Es ist entweder eine Leerlaufluftschraube oder Gemischschraube Wie hast du den Tupfer bedient? Du erhöhst damit das Spritlevel in der Schwimmerkammer = fetter für Kaltstart. Nur kurz drauf tippen, bringt nix
  11. Hi Micha, pole mal nur den einen Blinker hinten , der nicht funktioniert , um
  12. Hi Johannes, wenn du keine konkreten Reifenfabrikate im Schein mehr stehen hast und auch nicht den Satz "Reifenfabrikat nach Betriebserlaubnis beachten" ist doch alles gut...wenn du aber den Satz drinstehen hast, der TÜV Prüfer nachschaut und es tatsächlich in der Betriebserlaubnis eine Reifenbindung gibt, dann ist es eben nicht mehr so einfach. Früher hat man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hingelegt und gut war es, heutzutage gilt das nicht mehr (außer dein Reifen ist von vor 2020) und du musst eine Abnahme machen lassen.
  13. Achso, ja , Racer...ich war irgendwie noch auf Bobber aus
  14. Hi Jens, umgedreht (Schwinge Cali in die T5) habe ich schon von gehört...also sollte es gehen. Brauchst aber sicherlich kürzere Dämpfer Warum willst du das machen?
  15. Ja, Getriebeölwechsel wäre auch mein Rat....
  16. Das isst man so, wenn man eine Diät macht 😉
  17. Ja, 2-3 mm sind ok...daran liegt es schonmal nicht Könnt ihr nicht hochschalten, d.h. ihr müsst die ersten 500m nur im 1. Gang fahren? Oder bleibt der 2.Gang nicht drin, aber in den 3.Gang weiterschalten geht? Damals bei meiner V7 gab es solche Probleme nicht...wurde mal das Getriebeöl gewechselt? Ist das auch, wenn es draußen 10° wärmer ist?
  18. Schau bitte mal nach dem Kupplungsspiel
  19. Die Wahrscheinlichkeit, dass zu dieser Reifenproblematik eine Polizeikontrolle völlig schief läuft, ist relativ gering. Meine Erfahrung der letzten 2 Jahre beinTÜV&Co zeigten, dass selbst die Prüfer noch nicht 100% sicher sind, wie und was zu handhaben ist. Das werden dann Polizisten erst recht nicht sein. Auch wenn die alten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr gültig sind, so dienen sie ja nach wie vor als Nachweis, dass es technisch gesehen korrekt ist. Ein Polizist kann somit in einer Kontrolle die Maschine nicht einfach stillegen. Was früher technisch korrekt war, kann jetzt zu einem Stichtag X nicht auf einmal technisch nicht mehr funktionieren...das ist eine reine Zulassungsproblematik
  20. Moin Jens, ja, die Ansaugtrichter bekommt man angepasst. Das musst du natürlich auch später im Fahrbetrieb machen. TÜV Abnahme ist aber erforderlich, d.h. sprich am besten im Vorfeld mit deinem Prüfer. Dann ist die Chance höher, ohne Probleme die Abnahme zu bekommen. Es ist immer besser , wenn die das Umbauprojekt schon von Anfang an kennen. Berichte bitte weiter Viele Grüße Robert
  21. Hallo Ralf, das kann natürlich sein...mein Fall ist eine R75/6 von 1976. Das man die Reifentypen nicht in den "neuen" Brief übernommen hat, ist eigentlich größter Unfug. Damit haben diejenigen, die diese Info eigentlich benötigen (Besitzer , Werkstätten) keine Chance. Ich frage mich, was die Zulassungsbehörden sich dabei gedacht haben. Die Zollgrößen gibt es noch. Aktuell ist der BT45 drauf und ist auch noch gut, d.h. dieses Jahr könnte es bei der HU noch keine Probleme geben. Die Reifen müssten noch von vor 2020. Wenn nicht, gibt es ein Problem..,der BT45R ist garantiert nicht bei der Alten irgendwo eingetragen
  22. Da steht aber jetzt nix von einer Reifenfabrikatsbindung drin...nur das Reifen bei einer Dimensionsänderung eintragungspflichtig sind. Was ist aber , wenn man z.B. im Schein nur 3.25-S19 und 4.00-S18 steht und in den Bemerkungen "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" Die Zulassungspapiere haben kein konkretes Reifenfabrikat. Und hier im Forum wurde auch schonmal geschrieben, dass dieser Satz bei jemanden in den Papieren stand, obwohl es eigentlich tatsächlich keine Reifenbindung gibt. Wo kann man denn Infos über die Betriebserlaubnis herbekommen?
  23. Interessant wäre zu wissen, wie die bei vielen Motorrädern pauschale Aussage "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" zu bewerten ist. In dem ADAC Dokument steht , dass bei einer Reifenfabrikatsbindung eine oder mehrere Typen in die Papiere eingetragen sind. Bei "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" ist ja nichts konkretes eingetragen. Somit dürfte das keine tatsächliche Bindung sein?
  24. Moin Jens, die ist in einem Gelbton...auf dem Bild knallt die Sonne drauf
  25. Die Aussage sollte der HU-Prüfer aber nochmal genauer erklären... Wenn ich im Schein z.B. nur 140/70-18 stehen habe und ich diese Größe mit einem Bridgestone BT45 fahre und nun auf den BT54R wechsel , dann wäre das ohne Probleme ohne Eintragung möglich Wenn man, warum auch immer, im Schein explizit eine Reifenbindung 140/70-18 mit dem Bridgestone BT45 stehen hat , dann ist das auf einmal technisch nicht möglich auf den BT54R zu wechseln und der Prüfer muss irgendwelche Hochgeschwindigkeitstestfahrten machen? Das glaubt er wohl selber nicht...was ist denn technisch gesehen der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen? Dass man im zweiten Fall nun eine Eintragung machen muss, ist verständlich, aber doch nicht mit irgendwelchen Testreihen. Die Reifenhersteller können Bescheinigungen für eine TÜV Begutachtung erstellen. Darin sind alle relevanten Daten aufgeführt (Traglast, Größe, Geschwindigkeit usw.) Damit sollte eine Begutachtung ohne Probleme möglich sein...vor allem, wenn die Reifengröße nicht abweicht. Wenn man natürlich irgendeinen Umbau macht, wo völlig andere Reifengröße als ursprünglich vorgesehen herauskommen, dann müsste der Prüfer tatsächlich intensiver testen
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