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Gexx

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  1. Es kann nur sein, dass du den Radialreifen eintragen musst...es sei denn, im Schein und/oder CoC steht die Reifengröße mit einem "R". Wenn nicht, sind nur Diagonalreifen ohne Abnahme möglich
  2. Ja, die Michelin sind Radialreifen...da ist 2,5/2,9bar üblich Schau aber mal nach, ob Radialreifen für die Bellagio freigeben sind. Stehen die im CoC oder im Fahrzeugschein?
  3. Grüße ebenfalls aus dem Kreis RE Bzgl. Umbau der Cali 3 , frage mal den Jens
  4. Gott sei Dank gibt es die Säure-Dinger nicht mehr oder sind nur schwer zu bekommen... Die Qualität hat hier auch stark nachgelassen. Ich hatte mich für meine DKW nochmal zu einem Säureakku hinreißen lassen. Trotz guter Pflege hat die nach 1 Jahr irgendwo angefangen undicht zu werden und dann vergammelt alles im Bereich der Batterie. Ich hasse die Dinger
  5. Bzgl. Reifendruck schaut in die Serviceinformation der Reifenhersteller (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung) Der korrekte Reifendruck für die Bellagio bei den Metzeler Reifen ist 2,5/2,7bar
  6. Hi Steve, ich glaube, den gibt es nicht mehr...hatte vor längerer Zeit auch mal versucht, Kontakt zu bekommen, aber nichts erreicht. Da ich aber eh zu selten in der alten Heimat bin, habe ich das auch nicht mehr weiter verfolgt. Du kannst natürlich auch mal auf gut Glück probieren...letzte Info war jeden ersten Samstag im Monat ab 19Uhr in der "Gartenklause" in Röhrsdorf Viele Grüße Robert
  7. Wenn man die Werkstatterfahrungen hier im Forum liest, sind da sogar viele Piaggio-Vertragswerkstätten schon raus 🤣
  8. Da hätte ich aber die besseren Argumente gehabt…Schrotflinte
  9. Auch in einer Anschlussgarantie besteht keine Pflicht der Servicearbeiten in einer Vertragswerkstatt...auch wenn das in den Garantiebedingungen so steht. Solche Bedingungen sind ungültig, vor allem wenn man für die Anschlussgarantie zahlen musste Z.B. Urteil Bundesgerichtshof VIII ZR 206/12 [...]Davon abgesehen hat der Senat zur Anschlussgarantie beim Neuwa- genkauf entschieden, dass eine Wartungsklausel wie die hier vorliegende auch in einer Herstellergarantie wegen unangemessener Benachteiligung des Kun- den unwirksam ist, wenn der Fahrzeughersteller dem Käufer die Anschlussga- rantie - anders als in der dem Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 zugrunde liegenden Fallgestaltung (VIII ZR 187/06, aaO) - nicht "automatisch" als zusätz- liche Leistung gewährt, sondern gegen gesondertes Entgelt verkauft (Senatsur- teil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff., 26).[...]
  10. Einen Service zu überziehen, ist aber auch eine andere Geschichte als den Service bei einer freien Werkstatt durchzuführen Lese einfach alles zur KFZ-GVO der EU. Da kann der Hersteller in seinen Garantiebedingungen schreiben was er will, rechtzeitiger Service nach Wartungsplan bei einer freien Werkstatt lässt den Garantieanspruch nicht verfallen.
  11. Das ist doch das Rücklichtglas der alten V7? Das gibt es auch mit e-Nummer
  12. Habe ich ja auch nicht geschrieben! Ich habe lediglich darauf hingewiesen , dass hier Gewährleistung und Garantie durcheinandergewürfelt werden. Beim Rest wiederhole ich mich nochmal...laut einer neueren EU-Verordnung ist der Service in einer freien Werkstatt kein Ausschlussgrund für einen Garantieanspruch. Das es hier auch Bedingungen gibt, wie z.B. Service nach Herstellervorgabe, steht außer Frage. Das muss natürlich auch beim Fall vom Threadersteller gemacht worden sein
  13. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich es damals in der Fahrschule so gelernt habe...Wenn man z.B. innerorts auf 30km/h reduziert wird und dann eine Kreuzung mit Vorfahrtsschild passiert, wo kurz danach kein 30er Schild mehr steht, durfte man wieder 50km/h fahren. Grund: Wenn jemand es der Seitenstraße abbiegt, weiß er nix von 30km/h Das hat man wohl in den letzten Jahrzehnten geändert und beruft sich jetzt darauf, das Ortskundige wissen müssen, dass da eine 30er Beschränkung ist. Halte ich für totalen Quatsch...für was gibt es Schilder "Geschwindigkeitszone" . Die könnte man dann abschaffen Und wenn man mal genauer aufpasst, stehen in der Vielzahl der Fälle die Geschwindigkeitsschilder auch nach einer Kreuzung nochmal. Ich vermute, dass die Behörden sich einfach absichern wollen, falls mal Schilder nicht korrekt stehen Es kann ja nicht sein, dass ein Ortsunkundiger schneller fahren darf. Und allein ortskundig / ortunkundig ist je nach Größe der Stadt auch sehr schwammig
  14. Bitte nicht Gewährleistung mit Garantie vermischen Für Gewährleistungsansprüche muss man den Service nicht beim Vertragshändler machen. Man muss nicht einmal überhaupt irgendeinen Service machen. Gewährleistungsansprüche hat man ausschließlich gegenüber dem Verkäufer Die Herstellergarantie ist vom Hersteller. Früher mag es so gewesen sein, dass man nur beim Vertragshändler den Service machen durfte, um Garantieansprüche zu haben Das ist heutzutage nicht mehr der Fall. Das ist wegen der oben genannten EU-Verordnung. Die Hersteller müssen sogar den freien Werkstätten ermöglichen, einen Service gemäß Herstellervorgaben durchzuführen. Ich würde in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen.
  15. Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Und da ist es völlig egal, wo man Inspektionen durchführt Mit der GVO 461/2010 hat die EU eine Verordnung, die auch bei einer Herstellergarantie der Hersteller greift und eine Einschränkung auf Wartungsarbeiten bei Vertragswerkstätten als unzulässig erklärt. Natürlich kann fast alles bei einer freiwilligen Garantie vom Garantiegeber vorgegeben werden, aber bei der Werkstattwahl eben nicht. Hier will der Gesetzgeber Monopolstellungen der Vertragswerkstätten vermeiden Aber man sollte das schon mit einem Anwalt besprechen
  16. Und nicht in der ganzen Euphorie die HU vergessen 😉
  17. Am besten von einem Anwalt beraten lassen. Inspektionen müssen nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden...das schließt normalerweise auch Schadensbegutachtungen mit ein . Wichtig ist, dass die freie Werkstatt die Inspektion nach Herstellervorgabe durchgeführt habt. Wenn die z.B. eine andere Ölviskosität als vorgeben verwendet hat, ist es schon hinfällig zu diskutieren Woran macht Piaggio fest, dass der Motor "unsachgemäß" geöffnet wurde?
  18. Hi Michael, hat die Breva einen Kunststofftank? Dann ist es ein bekanntes Problem. Durch den Ethanolanteil im Sprit soll sich der Kunststofftank "verziehen" Das habe ich bei meiner V7 Classic auch Da die Saison noch nicht vorbei ist, nützt dir die Gegenmaßnahme nix...Tank entleeren und im trockenen Keller entlüften lassen. Das soll wohl dazu führen, dass der Tank wieder in die Ursprungsform zurückkehrt. Bei meiner V7 konnte ich die Schraube leicht schräg ansetzen und festziehen. Das hat den Tank in die korrekte Position gewürgt. Du könntest auch versuchen, den Tank an der Stelle mit Kabelbinder zu fixieren. Da kann es aber sein, dass die Sitzbank nicht richtig reingeht. Das musst du probieren
  19. Passt das? https://www.ebay.de/itm/134835380199 Aber hieß es nicht, das Marello prüfen kann?
  20. Du hattest aber auch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkaufs-Händler gehabt...es darf zwar keine Garantieleistung erbringen, aber Gewährleistung schon
  21. Mit einem Bohrer kommt man da nicht weit rein...deswegen musst du mit 3 leicht verdrillten Bowdenzug-Litzen ö.ä. drehend rein gehen. Die sind so flexibel, dass du wesentlich weiter reinkommst
  22. Da muss am Tankboden ein Nippel sein, worauf ein Schlauch gesteckt ist...Eine Verstopfung ist nicht unüblich bei älteren Fahrzeugen. Bei meiner 2007er V7 war das auch. Ich habe den Tank abgebaut, WD40 von oben eingesprüht und einwirken lassen. Dann von unten mit 3 einzelnen Seelen von einem alten Bowdenzug drehend n das Nippel eingeführt...das hat die Verstopfung gelöst. Irgendein dicker Draht hilft da nicht, damit kommt man meist nicht bis zur Verstopfung
  23. Hi Rene, bei dir müsste soetwas drin sein https://hmb-moto.de/Sensor-Benzinstand-Breva-Griso-etc
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