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Nutzen der Rettungsgasse auf der Autobahn - Petition


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vor 2 Stunden schrieb mako:

Was wolltet ihr im Stau?

Das typische Vollprogramm, sodass man diese Stadt möglichst nie wieder besuchen muss: Eiffelturm, Champs Elysee, Louvre, die Saine, Notre Dame, Charles de Gaulle Flughafen und Versaillies.

Sind in Saint Germain untergebracht gewesen, malerisches Viertel, und haben den Großteil des Urlaubs dann in die Provinz und Küste verschoben. 

Aber das hat wenig mit dem Thema zu tun. 🤔

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Ich hatte immer gehofft, daß man hier erklärt kriegt, wie man mit einem Motorrad eine Rettungsgasse verstopft kriegt.

Oder eine grobe Schätzung, wir oft eine Rettungsgasse in einen Unfall mündet und in wieviel Fällen in eine der vielen Baustellen.

Oder wieviel Motorradfahrer mit Richtgeschwindigkeit 130 da durch brettern würden. 

Daß wir in Deutschland da Vorreiter sind, ist hingegen leicht zu verstehen. So dichten Verkehr wie bei uns hat niemand. Und wenn es darum geht, zu übertreiben, sind wir traditionell ganz vorne mit dabei 🤗

Ich mach bei solchen Petitionen aber nicht mit, immerhin will ich ganz sicher sein. Lieber wechsel ich auf die Standspur. 

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Stimmt ,schwierges Thema. Aber ich mache das ,was ich schon die letzten 35 Jahre mache. Bei Stau fahr ich "Vorsichtig und Umsichtig " auf den Standstreifen ,soweit vorhanden oder zwischen den Büchsen ,wenn genug Platz ist ,vorbei. Meine Erfahrung ,mit der Rennleitung sind sehr positiv und wurde , bisher, immer geduldet , egal in welchen Land ich bisher war. Wenn man respektvoll miteinander umgeht funktionierts im Verkehr ,nur das respektvoll wurde in den letzten Jahren "vergessen". Und das spüre ich jeden Tag.

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vor 6 Stunden schrieb Yappa:

Wenn man respektvoll miteinander umgeht funktionierts im Verkehr 

Ich zeige meinen Respekt gegenüber Opfern und Helfern, indem ich bei Stau weder durch die Rettungsgasse noch über den Standstreifen nach vorne fahre. Auch wenn ich weiß, dass in den allermeisten Fällen von Stau gar kein Unfall passiert ist, in dem Moment weiß ich es eben nicht.

 

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Es gibt in Deutschland einige Regelungen die ausschließlich Motorradfahrer betreffen z.B. Strecken-Fahrverbote / Sperrungen (Lärm / Geschwindigkeit, etc.). Dies ist möglich, weil die Straßenverkehrsordnung (StVO) solche verkehrsrechtlichen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Umwelt oder der Verkehrsteilnehmer selbst ausdrücklich zulässt.

Warum sollte es umgekehrt nicht auch funktionieren, wenn Motorräder in der Praxis überhaupt kein Problem darstellen! Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn diese in anderen Ländern erprobte, gestattete bzw. geduldete (u.a. Frankreich, Belgien, Niederlande, Griechenland, Italien) Durchfahr-Praxis in Deutschland gleichfalls eingeführt werden würde. 

Voraussetzung ist immer, dass rücksichtsvoll und aufmerksam agiert wird!

 

 

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vor 17 Minuten schrieb Nazzaro:

Es gibt in Deutschland einige Regelungen die ausschließlich Motorradfahrer betreffen z.B. Strecken-Fahrverbote / Sperrungen (Lärm / Geschwindigkeit, etc.). Dies ist möglich, weil die Straßenverkehrsordnung (StVO) solche verkehrsrechtlichen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Umwelt oder der Verkehrsteilnehmer selbst ausdrücklich zulässt.

Warum sollte es umgekehrt nicht auch funktionieren, wenn Motorräder in der Praxis überhaupt kein Problem darstellen! Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn diese in anderen Ländern erprobte, gestattete bzw. geduldete (u.a. Frankreich, Belgien, Niederlande, Griechenland, Italien) Durchfahr-Praxis in Deutschland gleichfalls eingeführt werden würde. 

Voraussetzung ist immer, dass rücksichtsvoll und aufmerksam agiert wird!

Interessanter Gedanke, gleichzeitig befürchte ich du vermischst da Gefahrenabwehr mit Privilegierung. Unser Rechtssystem funktioniert nicht nach dem Prinzip „Geben und Nehmen“ bei der Verkehrssicherheit, und das ist meiner Meinung nach gut so.

Zum "Andere Länder"-Argument wurde schon weiter vorne im Thread dargestellt, dass der Vergleich eher hinkt.

Wie stellst du sicher dass, wie du vorschlägst, alle „rücksichtsvoll und aufmerksam“ agieren? Wie kontrollieren und wie definierst du die Grenze zwischen Rücksicht und Nötigung?

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Am 17.5.2026 um 11:01 schrieb Major B. Kloppt:

Interessanter Gedanke, gleichzeitig befürchte ich du vermischst da Gefahrenabwehr mit Privilegierung. Unser Rechtssystem funktioniert nicht nach dem Prinzip „Geben und Nehmen“ bei der Verkehrssicherheit, und das ist meiner Meinung nach gut so.

Zum "Andere Länder"-Argument wurde schon weiter vorne im Thread dargestellt, dass der Vergleich eher hinkt.

Wie stellst du sicher dass, wie du vorschlägst, alle „rücksichtsvoll und aufmerksam“ agieren? Wie kontrollieren und wie definierst du die Grenze zwischen Rücksicht und Nötigung?

Vollkommen richtig - es soll aber nicht um "geben und nehmen" gehen, sondern darum die Gefahrensituation realistisch einzuschätzen. Ich bin weit entfernt zum Beispiel die Argumente bzgl. einer Gefahrensituation zu bagatellisieren - halte aber hier das Durchfahrtsrecht für umsetzbar und absolut vertretbar.

Bzgl. Rücksicht und Umsetzbarkeit: Ich halte die französische Vorgehensweise für absolut anwendbar: 

  • Erlaubter Bereich: Zwischen den beiden äußersten linken Fahrstreifen. Das Fahren auf dem Seitenstreifen, zwischen anderen Fahrspuren oder gar Überholmanöver in den Zwischenräumen sind strikt verboten.
  • Geschwindigkeit: Maximal 30 km/h bei stehendem Verkehr. Sobald der Verkehrsfluss mindestens 50 km/h erreicht, muss der reguläre Fahrstreifen genutzt werden.

Ich persönlich bin absolut bereit entsprechend achtsam zu agieren und wünsche mir dies auch von allen Verkehrsteilnehmern - ansonsten finde ich die Ausführung von Tscharlie beachtenswert.

Schaun mer mal?!

Edited by Nazzaro
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vor 17 Minuten schrieb Nazzaro:

Vollkommen richtig - es soll aber nicht um "geben und nehmen" gehen, sondern darum die Gefahrensituation realistisch einzuschätzen. Ich bin weit entfernt zum Beispiel die Argumente bzgl. einer Gefahrensituation zu bagatellisieren - halte aber hier das Durchfahrtsrecht für umsetzbar und absolut vertretbar.

Bzgl. Rücksicht und Umsetzbarkeit: Ich halte die französische Vorgehensweise für absolut anwendbar: 

  • Erlaubter Bereich: Zwischen den beiden äußersten linken Fahrstreifen. Das Fahren auf dem Seitenstreifen, zwischen anderen Fahrspuren oder gar Überholmanöver in den Zwischenräumen sind strikt verboten.
  • Geschwindigkeit: Maximal \(30\text{ km/h}\) bei stehendem Verkehr. Sobald der Verkehrsfluss mindestens \(50\text{ km/h}\) erreicht, muss der reguläre Fahrstreifen genutzt werden.

Ich persönlich bin absolut bereit entsprechend achtsam zu agieren und wünsche mir dies auch von allen Verkehrsteilnehmern - ansonsten finde ich die Ausführung von Tscharlie beachtenswert.

Schaun mer mal?!

Nehmen wir an, das französische Experiment würde auch hier durchgeführt und deine Bereitschaft zur Achtsamkeit (was bedeutet das? Individuelle Auslegung?) ist zur Kenntnis genommen. Ich spiele jetzt mal den Unfallversicherer nach einem Unfall in der Rettungsgasse:

"Wie wurde eine sichere Durchfahrt und gleichzeitig ein Freihalten der Rettungsgasse sichergestellt? Und warum hat es nicht funktioniert?"

Edited by Major B. Kloppt
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Es gibt keine Lösung zu diesem Thema, den es ist einfach nicht erlaubt. Und wie es im Leben so ist , läufts oft in der "vieleicht" geduldeten Grauzone. Und keiner hält sich "immer" an Gesetze oder Verordnungen, nicht mal der Gesetzgeber selbst. 

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Hallo 

 

ich hatte es bei der letzten Petition schon geschrieben. 

Letztes Jahr hat es in einen anderen Forum einen Kollegen getroffen der wirklich langsam vorbei ist 

um seinen Oldtimer vor Überhitzung zu schützen(was sein Problem ist) und ein freundlicher Mitbürger 

hat ihn vom Auto raus Abgelichtet und gleich direkt Angezeigt. 

Nach Verhandlung is er mit Geld und Punkten davongekommen . Die Auszeit wurde ihm 

erlassen.. 

 

Also immer Obacht gem ! 

Klare Regel und trotzdem 100 Meinungen .

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Bitte wie ist es bei einer 6-spurigen Autobahn, die Rettungsgasse? Logisch wäre ganz rechts damit auch schweres Gerät zum Unfallort kommt.  Hab keine Ahnung was in dem Fall vorgeschrieben wäre.

Grüße , mako

Edited by mako
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vor 4 Minuten schrieb mako:

Bitte wie ist es bei einer 6-spurigen Autobahn, die Rettungsgasse? Logisch wäre ganz rechts damit auch schweres Gerät zum Unfallort kommt.  Hab keine Ahnung was in dem Fall vorgeschrieben wäre.

Grüße , mako

§ 11 Abs. 2 StVO 2016 „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

...egal wieviele Fahrspuren es sind - so ist nun mal die Regel. :classic_wink:

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  • 3 weeks later...

und ein guter Bericht aus MOTORRAD & REISEN:

Bärbel Bas durchfährt Staus auf dem Motorrad

So hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kürzlich in einer ARD-Talkshow offenbart, dass sie als Motorradfahrerin auf der Autobahn am Stau vorbeifährt. Das brachte ihr nicht nur Kritik ein,

sondern auch eine Debatte ins Rollen. Während das sogenannte Durchfahren im EU-Ausland vielerorts erlaubt ist, bleibt es in Deutschland ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) fordert seit Jahren: Das Durchfahren im Stau muss für Motorradfahrer legalisiert werden.

Eine Anpassung der StVO ist überfällig

Motorradfahrer, die sich im Stau am stehenden Verkehr vorbeischlängeln, riskieren aktuell empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg. Das Durchfahren wird als unerlaubtes Überholen gewertet. Besonders teuer wird es, wenn dabei die Rettungsgasse genutzt wird: Bis zu 320 € Bußgeld, Punkte und ein Monat Fahrverbot drohen. Dabei könnte das Durchfahren den Stau sogar verkürzen, weil Motorräder nicht die Fahrzeugschlange verlängern – am Ende profitieren alle. Der

 

IVM und die Bundesarbeitsgemeinschaft Motorrad (BAGMO) fordern seit Jahren eine Überarbeitung der Regelung. Schon 2009 legte BAGMO in einem Positionspapier zahlreiche Argumente vor, warum das Durchfahren von Staus und stockendem Verkehr für Motorradfahrer erlaubt werden sollte.

Stauende: Motorradfahrer leben gefährlich

Das Übersehenwerden am Stauende ist für Motorradfahrer lebensgefährlich. Besonders bei schlechter Sicht oder Dunkelheit wird die schmale Silhouette leicht übersehen – mit fatalen Folgen, denn die fehlende Knautschzone macht Auffahrunfälle für Biker oft zur Katastrophe. Während Autofahrer meist mit Blechschäden davonkommen, drohen Motorradfahrern schwere Verletzungen oder Schlimmeres. Hinzu

 

kommt: Im Stau wird die Schutzkleidung schnell zum Problem. Bei Hitze droht Hitzestau, weil der Fahrtwind fehlt und der Motor zusätzliche Wärme abstrahlt. Kälte und Regen führen zu steifen Gliedern, Konzentrationsverlust und sinkender Reaktionsfähigkeit. Das ständige Ausbalancieren des Motorrads im Stop-and-Go kostet Kraft und Konzentration – ein unterschätztes Sicherheitsrisiko. Motorradfahrer

 

sind im stehenden Verkehr zudem den Abgasen der Autos schutzlos ausgeliefert. Für Mofa- und Fahrradfahrer ist das Vorbeifahren an stehenden Kolonnen innerorts bereits seit 1988 erlaubt (§ 5 Abs. 8 StVO). Motorradfahrer hingegen müssen im Stau ausharren, atmen Abgase ein und gefährden so Gesundheit und Konzentration.

Unfallrisiko steigt durch das Durchfahren nicht

Kritiker behaupten, das Durchfahren erhöhe das Unfallrisiko. Doch die Unfallzahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geben das nicht her. Laut Polizei NRW (Raum Köln, um 2009) gab es seit 2004 auf Autobahnen beim Überholen einer Kolonne durch motorisierte Zweiräder keine Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten. Die

 

niedrigen Geschwindigkeiten beim Durchfahren minimieren das Verletzungsrisiko für alle Beteiligten. Pkw und Lkw schützen ihre Insassen, und weil das Aussteigen auf der Autobahn verboten ist, besteht auch für Fußgänger keine Gefahr durch vorbeifahrende Motorräder.

Nachbarländer setzen auf Vernunft statt auf Verbote

Ein Blick ins Ausland zeigt: Es geht auch anders. In Belgien dürfen motorisierte Zweiräder seit 2010 bei zwei Fahrspuren pro Richtung mit maximal 50 km/h – höchstens 20 km/h schneller als der stockende Verkehr – zwischen den Spuren am Stau vorbeifahren. Ab September 2026 wird dort sogar das Befahren der Rettungsgasse für Motorräder erlaubt. In Österreich ist das Durchschlängeln am stehenden Verkehr längst legal. In Frankreich dürfen Motorräder nach einem erfolgreichen Pilotprojekt seit 2025 auf zweispurigen Autobahnen am Stau vorbeifahren – die Benutzung der Rettungsgasse ist dort sogar vorgeschrieben, weil sich gezeigt hat, dass Rettungsfahrzeuge dadurch nicht behindert werden. Warum

 

Deutschland an dieser Stelle weiterhin blockiert, bleibt unverständlich.

 

Motorrad im Stau: Bas entfacht Debatte ums Durchfahren

Edited by holger333
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vor 3 Minuten schrieb holger333:

und ein guter Bericht aus MOTORRAD & REISEN:

Bärbel Bas durchfährt Staus auf dem Motorrad

So hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kürzlich in einer ARD-Talkshow offenbart, dass sie als Motorradfahrerin auf der Autobahn am Stau vorbeifährt. Das brachte ihr nicht nur Kritik ein, sondern auch eine Debatte ins Rollen. Während das sogenannte Durchfahren im EU-Ausland vielerorts erlaubt ist, bleibt es in Deutschland ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) fordert seit Jahren: Das Durchfahren im Stau muss für Motorradfahrer legalisiert werden.

Eine Anpassung der StVO ist überfällig

Motorradfahrer, die sich im Stau am stehenden Verkehr vorbeischlängeln, riskieren aktuell empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg. Das Durchfahren wird als unerlaubtes Überholen gewertet. Besonders teuer wird es, wenn dabei die Rettungsgasse genutzt wird: Bis zu 320 € Bußgeld, Punkte und ein Monat Fahrverbot drohen. Dabei könnte das Durchfahren den Stau sogar verkürzen, weil Motorräder nicht die Fahrzeugschlange verlängern – am Ende profitieren alle. Der

 

IVM und die Bundesarbeitsgemeinschaft Motorrad (BAGMO) fordern seit Jahren eine Überarbeitung der Regelung. Schon 2009 legte BAGMO in einem Positionspapier zahlreiche Argumente vor, warum das Durchfahren von Staus und stockendem Verkehr für Motorradfahrer erlaubt werden sollte.

Stauende: Motorradfahrer leben gefährlich

Das Übersehenwerden am Stauende ist für Motorradfahrer lebensgefährlich. Besonders bei schlechter Sicht oder Dunkelheit wird die schmale Silhouette leicht übersehen – mit fatalen Folgen, denn die fehlende Knautschzone macht Auffahrunfälle für Biker oft zur Katastrophe. Während Autofahrer meist mit Blechschäden davonkommen, drohen Motorradfahrern schwere Verletzungen oder Schlimmeres. Hinzu

 

kommt: Im Stau wird die Schutzkleidung schnell zum Problem. Bei Hitze droht Hitzestau, weil der Fahrtwind fehlt und der Motor zusätzliche Wärme abstrahlt. Kälte und Regen führen zu steifen Gliedern, Konzentrationsverlust und sinkender Reaktionsfähigkeit. Das ständige Ausbalancieren des Motorrads im Stop-and-Go kostet Kraft und Konzentration – ein unterschätztes Sicherheitsrisiko. Motorradfahrer

 

sind im stehenden Verkehr zudem den Abgasen der Autos schutzlos ausgeliefert. Für Mofa- und Fahrradfahrer ist das Vorbeifahren an stehenden Kolonnen innerorts bereits seit 1988 erlaubt (§ 5 Abs. 8 StVO). Motorradfahrer hingegen müssen im Stau ausharren, atmen Abgase ein und gefährden so Gesundheit und Konzentration.

Unfallrisiko steigt durch das Durchfahren nicht

Kritiker behaupten, das Durchfahren erhöhe das Unfallrisiko. Doch die Unfallzahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geben das nicht her. Laut Polizei NRW (Raum Köln, um 2009) gab es seit 2004 auf Autobahnen beim Überholen einer Kolonne durch motorisierte Zweiräder keine Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten. Die

 

niedrigen Geschwindigkeiten beim Durchfahren minimieren das Verletzungsrisiko für alle Beteiligten. Pkw und Lkw schützen ihre Insassen, und weil das Aussteigen auf der Autobahn verboten ist, besteht auch für Fußgänger keine Gefahr durch vorbeifahrende Motorräder.

Nachbarländer setzen auf Vernunft statt auf Verbote

Ein Blick ins Ausland zeigt: Es geht auch anders. In Belgien dürfen motorisierte Zweiräder seit 2010 bei zwei Fahrspuren pro Richtung mit maximal 50 km/h – höchstens 20 km/h schneller als der stockende Verkehr – zwischen den Spuren am Stau vorbeifahren. Ab September 2026 wird dort sogar das Befahren der Rettungsgasse für Motorräder erlaubt. In Österreich ist das Durchschlängeln am stehenden Verkehr längst legal. In Frankreich dürfen Motorräder nach einem erfolgreichen Pilotprojekt seit 2025 auf zweispurigen Autobahnen am Stau vorbeifahren – die Benutzung der Rettungsgasse ist dort sogar vorgeschrieben, weil sich gezeigt hat, dass Rettungsfahrzeuge dadurch nicht behindert werden. Warum

 

Deutschland an dieser Stelle weiterhin blockiert, bleibt unverständlich.

 

Motorrad im Stau: Bas entfacht Debatte ums Durchfahren

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