"Wenn später (ab dem ersten zivilen Besitzer) stets von "Immatriculazione 1990" die Rede ist, dann gibt es eine Erstzulassung 1990, basta"
Verstehe ich das richtig, dass in den italienischen Papieren Immatriculazione 1990 steht? Dann kann der Prüfer davon ausgehen, dass die italienischen Behörden das korrekt ermittelt und so festgelegt haben, und er hat keine Grundlage, davon abzuweichen. Ich kenne einige Fälle, in denen Fahrzeuge etliche Jahre ohne Zulassung auf Flugplätzen oder Hafenanlagen oder großen Firmengeländen genutzt wurden. Erst als sie dort ausgedient hatten und an Privatleute verkauft worden waren, erfolgte die erste Zulassung - mit dem dann aktuellen Datum. Allerdings hat die Prüforganisation dann als Hinweis in die Papiere eingetragen: Fahrzeug hergestellt XXXX. Einen solchen Hinweis in den Papieren wird man Dir sicher nicht verweigern.