Falls Du tatsächlich eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( früher Fahrzeugschein genannt ) haben willst, geht es nicht anders, denn die ZB I darf nur die Zul.Stelle ändern. Aber: In der Bestätigung des TÜV wird vermutlich sinngemäß drinstehen: Änderung der FzPapiere erst bei nächster Befassung - d.h., Du mußt nicht extra zur Zul.Stelle, sondern kannst die Eintragung vornehmen lassen, wenn die Papiere aus irgend einem anderen Grund ( z.B. Halterwechsel oder Adressänderung ) berichtigt werden. Bis dahin reicht das Mitführen der TÜV-Bescheinigung.
Aber: Steht denn in der ABE ausdrücklich drin, daß eine Begutachtungspflicht besteht? Ansonsten reicht doch das Mitführen der ABE.