holger333 Posted Monday at 01:57 PM Share Posted Monday at 01:57 PM Moin, Ich lese gerade MOTORRAD... habe in meinem Leben genügend Motorräder verkauft, aber man lernt immer dazu.. Habe für den Kaufvertrag immer den Ausweis des Käufer zeigen lassen... Nur das reicht leider nicht. Anbei ein wichtiger Artikel zur zusätzlichen Kontrolle vom Führerschein... Gruß Holger 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Blixa Posted Monday at 03:04 PM Share Posted Monday at 03:04 PM Wenn ich privat ein Moped verkaufe gibts das nur gegen: Perso, Führerschein und Kaufpreis in bar. Wenn der Interessent das nicht will, will er eh nicht kaufen. Perso bleibt im Original bei mir, so lange er mit dem Bock unterwegs ist. Hat bisher immer geklappt und man filtert am Anfang gleich die Probefahrt-Touris raus. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted Monday at 05:58 PM Author Share Posted Monday at 05:58 PM Bei meinen rund 45 verkauften Fahrzeugen gab es nie Probleme 🥰 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
guzzi97 Posted yesterday at 09:57 AM Share Posted yesterday at 09:57 AM vor 15 Stunden schrieb holger333: Bei meinen rund 45 verkauften Fahrzeugen gab es nie Probleme 🥰 ..bei mir waren es zwar keine 45 Fahrzeuge , aber auch eine große 2-stellige Anzahl (seit 1983) von Fahrzeugen (PKW & Moäppeds) und auch hier, nie Probleme... Perso / Pass & F-Schein bei Probefahrt im Original bei mir, und je nach Höhe des Kaufpreises, dann auch das Geld "zeigen" lassen..um so den einen od. anderen "Probefahrt Touristen" auszuschließen (z.b. beim Verkauf meines Alfa 156 GTA), "kohle" nur in Bar und DM bzw. Euro und bei größeren Beträgen dann auch gerne mit einem Geldscheinprüfer gechecked Kaufvertrag, meistens vom ADAC und heute auch....finde ich am "einfachsten" vor allem, dann mann die PDF dann auch direkt am Rechner ausfüllen kann. Fahrzeuge habe ich auch immer mit Zulassung verkauft....somit konnte der Käufer "problemlos" nach Hause fahren. Nach Verkauf sofort die Versicherung & zulassungsstelle informiert.. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
philipp404 Posted yesterday at 12:01 PM Share Posted yesterday at 12:01 PM Hat nicht direkt mit dem Artikel oben zu tun aber da ihr es ja gerade erwähnt: Ich habe die letzten Fahrzeuge fast ausschließlich mit Sofortüberweisung ge- und verkauft, Bargeld ist doch für beide Parteien in der Höhe nur unnötiges Risiko. Ich verstehe nicht, warum heute noch einige Verkäufer auf Bargeld bestehen und so einige potentielle Käufer abschrecken. Am besten noch den Kaufpreis bar als Kaution für eine Probefahrt haben wollen, da bin ich sofort raus. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PitStone Posted yesterday at 12:23 PM Share Posted yesterday at 12:23 PM (edited) Perso im Original einbehalten + Führerschein in Kopie einbehalten zur Probefahrt. Vorgefertigte Kaufverträge von z. B. Mobile, Autoscout, ADAC etc. sind ok und nur das Bargeld lockt. So kann nichts passieren -denkt man. Ach ja, das gekauft wie gesehen und zur Probe gefahren muss noch rein. Und da wir intelligent sind schreiben wir lieber "Dies ist ein Privatverkauf, womit keine Rücknahme oder Umtausch gewährt werden kann“. Oder: „Da es sich um einen Privatverkauf handelt, entfallen Garantie und Rückgaberecht" Denkste. Auch diese Sätze schlagen das EU-Recht vor der auch von Privatverkäufern erwarteten Gewährleistung und Sachmängelhaftung nicht . Neben der Regel möglichst wenig Eigenschaften zu versprechen und bekannte Mängel klar zu benennen helfen. Genauere und kompetente Erklärungen hier: https://www.juraforum.de/news/wann-ist-ein-ausschluss-der-gewaehrleistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183 Edited yesterday at 12:24 PM by PitStone 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted yesterday at 01:58 PM Share Posted yesterday at 01:58 PM Deswegen auch die Kaufvertrags-Vorlagen vom ADAC oder Mobile...da steht der Gewährleistungsausschluss korrekt drin. Und was der Beitrag aus dem juraforum verschweigt,das bei Privatverkäufen eben nicht 100% die gleichen Gewährleistungsrechte sich ergeben...Stichwort Beweislastumkehr. Wenn z.B. nach 6 Monaten ein Getriebeschaden auftritt und der Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam wäre, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Das ist relativ unwahrscheinlich 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted yesterday at 02:29 PM Author Share Posted yesterday at 02:29 PM (edited) Danke für Eure Ergänzungen. In dem Artikel hat mich erschreckt, das der Verkäufer den Führerschein nicht checkte, weil er davon ausgegangen war, der kam ja mit seinem Motorrad. Dafür bekam der Verkäufer ein Bußgeld 🙄 Ich habe natürlich immer Ausweis kontrolliert, weil ich davon Name und Adresse übernommen habe. Führerschein habe ich nie zeigen lassen. Das sollte ich aber jetzt machen 😇 Gruß Holger Edited yesterday at 02:30 PM by holger333 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PitStone Posted yesterday at 02:52 PM Share Posted yesterday at 02:52 PM (edited) vor 59 Minuten schrieb Gexx: .../...Stichwort Beweislastumkehr. Wenn z.B. nach 6 Monaten ein Getriebeschaden auftritt und der Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam wäre, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Das ist relativ unwahrscheinlich Das ist so nicht richtig. Bei Gebrauchtgeschäften Privat zu Privat muss der Käufer immer nachweisen, dass ein Sachmangel vor dem Kauf vorlag und verschwiegen wurde. Eine direkte Frist gibt es hier nicht. Und das wird eben für den Verkäufer und auch dem Käufer zum Problem, es sei denn, ich schließe eine Haftung und Gewährleistung gemäß der EU-Richtlinie (https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees/index_de.htm) klar aus. Ich selbst ernenne diese Ausschlüsse zum Bestandteil meines Verkaufsvertrages. Der Käufer erkennt durch seine Unterschrift die Gültigkeit dieses Passus als wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrags an. Allerdings, weist der Käufer mir vossätzliches Verschweigen eines Mangels nach, so werde ich sicherlich haftbar gemacht, zu Recht. Edited yesterday at 02:57 PM by PitStone Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted yesterday at 04:02 PM Share Posted yesterday at 04:02 PM vor einer Stunde schrieb PitStone: Das ist so nicht richtig. Bei Gebrauchtgeschäften Privat zu Privat muss der Käufer immer nachweisen, dass ein Sachmangel vor dem Kauf vorlag und verschwiegen wurde. Ich habe doch auch nix anderes behauptet? Ich habe lediglich deinen verlinkten Beitrag kritisiert, da dort steht: "wodurch auch gegen private Verkäufe jegliche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, welche auch im gewerblichen Kaufrecht dem privaten Käufer zustehen." Und das stimmt nicht...Stichwort Beweislastumkehr. Jetzt könnte man darüber streiten , ob die Beweislastumkehr ein Anspruch ist oder nicht 🙂 ...aber du weißt sicher, auf was ich hinaus will Und der Sachmangel muss nicht vor dem Kauf, sondern zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden sein. Manchmal sind das auch entscheidende Formulierungen 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PitStone Posted yesterday at 04:34 PM Share Posted yesterday at 04:34 PM (edited) Lieber Robert, ja, es besteht keinerlei Dissens und Dein Nachsatz ist voll und ganz korrekt wie auch wichtig. Machmal, aber manchmal bezeichnet man mich im hiesigen Dialekt als "Dippelschisser" (wenn ma sich traut). Ich merke an, es gibt mehr davon. In manchen Fällen/Bereichen ist das auch gut so. Ich bemerke vielerorts, dass z.B. Kaufverträge von Privat zu Privat (C2C) offenbar als regellose Vereinbarungen gesehen und getroffen werden. Ein wahres Paradies für böse Menschen. Edited yesterday at 04:35 PM by PitStone 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted yesterday at 05:50 PM Share Posted yesterday at 05:50 PM (edited) Hi Peter, ja, da gibt es nix einzuwenden. Bei einem Fahrzeugverkauf würde ich auch nur mit dem Gewährleistungsausschluss verkaufen. Bei anderen Privatverkäufen machen ich das allerdings selten...bis jetzt noch nie Probleme gehabt. Die Beweislast beim Käufer gibt dem Verkäufer ja schon eine gewisse "Sicherheit" für ungerechtfertige Ansprüche und für alle gerechtfertigt Ansprüche stehe ich halt ein. Ich will ja niemanden Schrott verkaufen Edited yesterday at 05:51 PM by Gexx Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
guzzi97 Posted 7 hours ago Share Posted 7 hours ago vor 22 Stunden schrieb philipp404: Hat nicht direkt mit dem Artikel oben zu tun aber da ihr es ja gerade erwähnt: Ich habe die letzten Fahrzeuge fast ausschließlich mit Sofortüberweisung ge- und verkauft, Bargeld ist doch für beide Parteien in der Höhe nur unnötiges Risiko. Ich verstehe nicht, warum heute noch einige Verkäufer auf Bargeld bestehen und so einige potentielle Käufer abschrecken. Am besten noch den Kaufpreis bar als Kaution für eine Probefahrt haben wollen, da bin ich sofort raus. vor einiger Zeit hat nicht jede Bank eine Sofortüberweisung angeboten....daher, nur Bares Aktuell sieht es anders aus, seit Sep. 2025 muss jede Bank auch Sofortüberweisung anbieten...und das kostenlos ! Somit, Augen auf beim Kauf / Verkauf, vor allem bei Fahrzeugen... oder jemanden dazuholen, der evtl. etwas mehr von der ganzen Materie versteht.. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted 6 hours ago Share Posted 6 hours ago vor 23 Stunden schrieb philipp404: Am besten noch den Kaufpreis bar als Kaution für eine Probefahrt haben wollen, da bin ich sofort raus. Das Problem für den Verkäufer ist halt, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn das Motorrad im Zuge der Probefahrt abhanden kommt. Denn es ist in diesem Fall kein Diebstahl, sondern Unterschlagung. Es kann dann sogar noch schlimmer kommen. Der Betrüger verkauft das Motorrad mit täuschend echt gefälschten Papieren an eine andere Person. Diese hat dadurch das Motorrad "im guten Glauben erworben". Rechtlich gesehen gehört das Motorrad jetzt diesem Käufer und du wirst sogar dazu verdonnert, ihm die Originalpapiere auszuhändigen. Da kann man keinem einen Vorwurf machen, wenn er den vollen Kaufpreis als Pfand haben möchte. Am Ende nutzen immer Profis diese Masche...der hinterlegte Personalausweis ist dann auch gefälscht, der PKW mit dem die gekommen sind, ist Schrott oder auch geklaut 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
philipp404 Posted 3 hours ago Share Posted 3 hours ago vor 2 Stunden schrieb Gexx: Das Problem für den Verkäufer ist halt, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn das Motorrad im Zuge der Probefahrt abhanden kommt. Denn es ist in diesem Fall kein Diebstahl, sondern Unterschlagung. Es kann dann sogar noch schlimmer kommen. Der Betrüger verkauft das Motorrad mit täuschend echt gefälschten Papieren an eine andere Person. Diese hat dadurch das Motorrad "im guten Glauben erworben". Rechtlich gesehen gehört das Motorrad jetzt diesem Käufer und du wirst sogar dazu verdonnert, ihm die Originalpapiere auszuhändigen. Da kann man keinem einen Vorwurf machen, wenn er den vollen Kaufpreis als Pfand haben möchte. Am Ende nutzen immer Profis diese Masche...der hinterlegte Personalausweis ist dann auch gefälscht, der PKW mit dem die gekommen sind, ist Schrott oder auch geklaut Natürlich gehört etwas Risiko dazu aber ich werde auch niemandem so viel Bargeld bei einer Probefahrt überlassen. Zum Thema Weiterverkauf, mein Studium ist schon länger her aber warum sollte 935 BGB hier nicht greifen? Ernst gemeinte Frage, dachte dafür gab es den. „Gemäß § 935 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen, wenn eine bewegliche Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist.“ Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted 2 hours ago Share Posted 2 hours ago Die Rechtssprechung sagt, dass ein "Diebstahl" auf Probefahrt nicht ein abhanden gekommen oder verloren gegangen ist, da freiwillig überlassen wird Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mako Posted 2 hours ago Share Posted 2 hours ago Rechtsprechung damals und heute, ich erzähl euch was mir passierte. Hab einen 200 D angeboten, Käufer stieg ein zur Probefahrt, wir bemerkten er hat Papiere und Geld wieder eingesteckt. Hinterher wie im Film, 4 Kilometer später gestellt. Wie bei der Bundeswehr gelernt als Feldjäger. Ordentlich verhauen und zur Polizei gebracht. Es kam nie wieder irgendwas, ich glaube die Beamten hatten Mitleid und haben den laufen lassen. Ist ja auch Wurst, so war das ende der der 70. Jahre in einem kleinen Dorf in Bayern. 2 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
luftheuler Posted 1 hour ago Share Posted 1 hour ago vor 44 Minuten schrieb mako: Rechtsprechung damals und heute, ich erzähl euch was mir passierte. Hab einen 200 D angeboten, Käufer stieg ein zur Probefahrt, wir bemerkten er hat Papiere und Geld wieder eingesteckt. Hinterher wie im Film, 4 Kilometer später gestellt. Wie bei der Bundeswehr gelernt als Feldjäger. Ordentlich verhauen und zur Polizei gebracht. Es kam nie wieder irgendwas, ich glaube die Beamten hatten Mitleid und haben den laufen lassen. Ist ja auch Wurst, so war das ende der der 70. Jahre in einem kleinen Dorf in Bayern. ... heute würdest du wahrscheinlich in den Knast gehen und der Täter kommt frei und verklagt dich. Das ist der Unterschied zu früher 🙃 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted 17 minutes ago Share Posted 17 minutes ago ....oder wirst heute direkt abgestochen Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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