holger333 Posted yesterday at 01:57 PM Share Posted yesterday at 01:57 PM Moin, Ich lese gerade MOTORRAD... habe in meinem Leben genügend Motorräder verkauft, aber man lernt immer dazu.. Habe für den Kaufvertrag immer den Ausweis des Käufer zeigen lassen... Nur das reicht leider nicht. Anbei ein wichtiger Artikel zur zusätzlichen Kontrolle vom Führerschein... Gruß Holger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Blixa Posted 22 hours ago Share Posted 22 hours ago Wenn ich privat ein Moped verkaufe gibts das nur gegen: Perso, Führerschein und Kaufpreis in bar. Wenn der Interessent das nicht will, will er eh nicht kaufen. Perso bleibt im Original bei mir, so lange er mit dem Bock unterwegs ist. Hat bisher immer geklappt und man filtert am Anfang gleich die Probefahrt-Touris raus. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted 20 hours ago Author Share Posted 20 hours ago Bei meinen rund 45 verkauften Fahrzeugen gab es nie Probleme 🥰 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
guzzi97 Posted 4 hours ago Share Posted 4 hours ago vor 15 Stunden schrieb holger333: Bei meinen rund 45 verkauften Fahrzeugen gab es nie Probleme 🥰 ..bei mir waren es zwar keine 45 Fahrzeuge , aber auch eine große 2-stellige Anzahl (seit 1983) von Fahrzeugen (PKW & Moäppeds) und auch hier, nie Probleme... Perso / Pass & F-Schein bei Probefahrt im Original bei mir, und je nach Höhe des Kaufpreises, dann auch das Geld "zeigen" lassen..um so den einen od. anderen "Probefahrt Touristen" auszuschließen (z.b. beim Verkauf meines Alfa 156 GTA), "kohle" nur in Bar und DM bzw. Euro und bei größeren Beträgen dann auch gerne mit einem Geldscheinprüfer gechecked Kaufvertrag, meistens vom ADAC und heute auch....finde ich am "einfachsten" vor allem, dann mann die PDF dann auch direkt am Rechner ausfüllen kann. Fahrzeuge habe ich auch immer mit Zulassung verkauft....somit konnte der Käufer "problemlos" nach Hause fahren. Nach Verkauf sofort die Versicherung & zulassungsstelle informiert.. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
philipp404 Posted 1 hour ago Share Posted 1 hour ago Hat nicht direkt mit dem Artikel oben zu tun aber da ihr es ja gerade erwähnt: Ich habe die letzten Fahrzeuge fast ausschließlich mit Sofortüberweisung ge- und verkauft, Bargeld ist doch für beide Parteien in der Höhe nur unnötiges Risiko. Ich verstehe nicht, warum heute noch einige Verkäufer auf Bargeld bestehen und so einige potentielle Käufer abschrecken. Am besten noch den Kaufpreis bar als Kaution für eine Probefahrt haben wollen, da bin ich sofort raus. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PitStone Posted 1 hour ago Share Posted 1 hour ago (edited) Perso im Original einbehalten + Führerschein in Kopie einbehalten zur Probefahrt. Vorgefertigte Kaufverträge von z. B. Mobile, Autoscout, ADAC etc. sind ok und nur das Bargeld lockt. So kann nichts passieren -denkt man. Ach ja, das gekauft wie gesehen und zur Probe gefahren muss noch rein. Und da wir intelligent sind schreiben wir lieber "Dies ist ein Privatverkauf, womit keine Rücknahme oder Umtausch gewährt werden kann“. Oder: „Da es sich um einen Privatverkauf handelt, entfallen Garantie und Rückgaberecht" Denkste. Auch diese Sätze schlagen das EU-Recht vor der auch von Privatverkäufern erwarteten Gewährleistung und Sachmängelhaftung nicht . Neben der Regel möglichst wenig Eigenschaften zu versprechen und bekannte Mängel klar zu benennen helfen. Genauere und kompetente Erklärungen hier: https://www.juraforum.de/news/wann-ist-ein-ausschluss-der-gewaehrleistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183 Edited 1 hour ago by PitStone Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted just now Share Posted just now Deswegen auch die Kaufvertrags-Vorlagen vom ADAC oder Mobile...da steht der Gewährleistungsausschluss korrekt drin. Und was der Beitrag aus dem juraforum verschweigt,das bei Privatverkäufen eben nicht 100% die gleichen Gewährleistungsrechte sich ergeben...Stichwort Beweislastumkehr. Wenn z.B. nach 6 Monaten ein Getriebeschaden auftritt und der Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam wäre, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Das ist relativ unwahrscheinlich Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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