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Motorrad verkaufen... Vertrauen ist gut...


holger333

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Moin, 

Ich lese gerade MOTORRAD...

habe in meinem Leben genügend Motorräder verkauft, aber man lernt immer dazu..

Habe für den Kaufvertrag immer den Ausweis des Käufer zeigen lassen...

Nur das reicht leider nicht. 

Anbei ein wichtiger Artikel zur zusätzlichen Kontrolle vom Führerschein...

Gruß Holger 

 

IMG_20260622_155251.jpg

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Wenn ich privat ein Moped verkaufe gibts das nur gegen:

Perso, Führerschein und Kaufpreis in bar. Wenn der Interessent das nicht will, will er eh nicht kaufen. 

Perso bleibt im Original bei mir, so lange er mit dem Bock unterwegs ist. Hat bisher immer geklappt und man filtert am Anfang gleich die Probefahrt-Touris raus. 

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vor 15 Stunden schrieb holger333:

Bei meinen rund 45 verkauften Fahrzeugen gab es nie Probleme 🥰

 

..bei mir waren es zwar keine 45 Fahrzeuge :D , aber auch eine große 2-stellige Anzahl (seit 1983) von Fahrzeugen (PKW & Moäppeds) und  auch hier, nie Probleme...
Perso / Pass & F-Schein bei Probefahrt im Original bei mir, und je nach Höhe des Kaufpreises, dann auch das Geld "zeigen" lassen..um so den einen od. anderen "Probefahrt Touristen" auszuschließen (z.b. beim Verkauf meines Alfa 156 GTA), "kohle" nur in Bar und DM bzw. Euro und bei größeren Beträgen dann auch gerne mit einem Geldscheinprüfer gechecked :)
Kaufvertrag, meistens vom ADAC und heute auch....finde ich am "einfachsten" vor allem, dann mann die PDF dann auch direkt am Rechner ausfüllen kann.
Fahrzeuge habe ich auch immer mit Zulassung verkauft....somit konnte der Käufer "problemlos" nach Hause fahren. Nach Verkauf sofort die Versicherung & zulassungsstelle informiert..

 

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Hat nicht direkt mit dem Artikel oben zu tun aber da ihr es ja gerade erwähnt: Ich habe die letzten Fahrzeuge fast ausschließlich mit Sofortüberweisung ge- und verkauft, Bargeld ist doch für beide Parteien in der Höhe nur unnötiges Risiko. Ich verstehe nicht, warum heute noch einige Verkäufer auf Bargeld bestehen und so einige potentielle Käufer abschrecken. Am besten noch den Kaufpreis bar als Kaution für eine Probefahrt haben wollen, da bin ich sofort raus.

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Perso im Original einbehalten + Führerschein in Kopie einbehalten zur Probefahrt. Vorgefertigte Kaufverträge von z. B. Mobile, Autoscout, ADAC etc. sind ok und nur das Bargeld  lockt.

So kann nichts passieren -denkt man.

Ach ja, das gekauft wie gesehen und zur Probe gefahren muss noch rein. Und da wir intelligent sind schreiben wir lieber "Dies ist ein Privatverkauf, womit keine Rück­nahme oder Umtausch gewährt werden kann“. Oder: „Da es sich um einen Privatverkauf handelt, entfallen Garantie und Rück­gaberecht" Denkste. Auch diese Sätze schlagen das EU-Recht vor der auch von Privatverkäufern erwarteten Gewährleistung und Sachmängelhaftung nicht .

Neben der Regel möglichst wenig Eigenschaften zu versprechen und bekannte Mängel klar zu benennen helfen. Genauere und kompetente Erklärungen hier: https://www.juraforum.de/news/wann-ist-ein-ausschluss-der-gewaehrleistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183

Edited by PitStone
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Deswegen auch die Kaufvertrags-Vorlagen vom ADAC oder Mobile...da steht der Gewährleistungsausschluss korrekt drin. Und was der Beitrag aus dem juraforum verschweigt,das bei Privatverkäufen eben nicht 100% die gleichen Gewährleistungsrechte sich ergeben...Stichwort Beweislastumkehr. Wenn z.B. nach 6 Monaten ein Getriebeschaden auftritt und der Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam wäre, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Das ist relativ unwahrscheinlich 

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Danke für Eure Ergänzungen. 

In dem Artikel hat mich erschreckt, das der Verkäufer den  Führerschein nicht checkte, weil er davon ausgegangen war, der kam ja mit seinem Motorrad.  

Dafür bekam der Verkäufer ein Bußgeld 🙄

Ich habe natürlich immer Ausweis kontrolliert, weil ich davon Name und Adresse übernommen habe. 

Führerschein habe ich nie zeigen lassen. 

Das sollte ich aber jetzt machen 😇

Gruß Holger 

Edited by holger333
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vor 59 Minuten schrieb Gexx:

.../...Stichwort Beweislastumkehr. Wenn z.B. nach 6 Monaten ein Getriebeschaden auftritt und der Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam wäre, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Das ist relativ unwahrscheinlich 

Das ist so nicht richtig. Bei Gebrauchtgeschäften Privat zu Privat muss der Käufer immer nachweisen, dass ein Sachmangel vor dem Kauf vorlag und verschwiegen wurde. Eine direkte Frist gibt es hier nicht. Und das wird eben für den Verkäufer und auch dem Käufer zum Problem, es sei denn, ich schließe eine Haftung  und Gewährleistung gemäß der EU-Richtlinie (https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees/index_de.htm) klar aus. Ich selbst ernenne diese Ausschlüsse zum Bestandteil meines Verkaufsvertrages. Der Käufer erkennt durch seine Unterschrift die Gültigkeit dieses Passus als wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrags an.

Allerdings, weist der Käufer mir vossätzliches Verschweigen eines Mangels nach, so werde ich sicherlich haftbar gemacht, zu Recht.

Edited by PitStone
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vor einer Stunde schrieb PitStone:

Das ist so nicht richtig. Bei Gebrauchtgeschäften Privat zu Privat muss der Käufer immer nachweisen, dass ein Sachmangel vor dem Kauf vorlag und verschwiegen wurde.

Ich habe doch auch nix anderes behauptet? 

Ich habe lediglich deinen verlinkten Beitrag kritisiert,  da dort steht: "wodurch auch gegen private Verkäufe jegliche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, welche auch im gewerblichen Kaufrecht dem privaten Käufer zustehen."

Und das stimmt nicht...Stichwort Beweislastumkehr. Jetzt könnte man darüber streiten , ob die Beweislastumkehr ein Anspruch ist oder nicht 🙂 ...aber du weißt sicher, auf was ich hinaus will

Und der Sachmangel muss nicht vor dem Kauf, sondern zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden sein. Manchmal sind das auch entscheidende Formulierungen 

 

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Lieber Robert, ja, es besteht keinerlei Dissens und Dein Nachsatz ist voll und ganz korrekt wie auch wichtig. 

Machmal, aber manchmal bezeichnet man mich im hiesigen Dialekt als "Dippelschisser" (wenn ma sich traut). Ich merke an, es gibt mehr davon. In manchen Fällen/Bereichen ist das auch gut so.

Ich bemerke vielerorts, dass z.B. Kaufverträge von Privat zu Privat (C2C) offenbar als regellose Vereinbarungen gesehen und getroffen werden. Ein wahres Paradies für böse Menschen. 

Edited by PitStone
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Hi Peter, ja, da gibt es nix einzuwenden. Bei einem Fahrzeugverkauf würde ich auch nur mit dem Gewährleistungsausschluss verkaufen. 

Bei anderen Privatverkäufen machen ich das allerdings selten...bis jetzt noch nie Probleme gehabt. Die Beweislast beim Käufer gibt dem Verkäufer ja schon eine gewisse "Sicherheit" für ungerechtfertige Ansprüche und für alle gerechtfertigt Ansprüche stehe ich halt ein. Ich will ja niemanden Schrott verkaufen

Edited by Gexx
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