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Reifeneintragung erforderlich


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Hallo an alle Guzzisti,

Aufgeschreckt durch einen Hinweis in einer Motorradzeitschrift möchte ich heute das Thema „Reifeneintragung ab 2024 erforderlich“ hinterfragen: wenn ich es richtig verstanden habe, ist bei allen alten Motorrädern ohne erstmalige EU-Zulassung mit eingetragener Reifenbindung nun ab 2024 eine jeweilige Begutachtung und Eintragung durch den Tüv erforderlich. Die alten Reifenfreigaben der Reifenhersteller gelten nicht mehr.

Wer von euch hat damit schon beim Tüv-Termin Erfahrungen gemacht? Wer hat schon neue Freigaben für seine Mille GT für Bridgestone BT45 oder 46? Bin gespannt auf eure Antworten zu dieser weiteren Geldschinderei!

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Danke für dieses Thema. Ich bin auch an Erfahrungen interessiert.
Ich muss jetzt mit den BT 45 zur HU.
Ich denke, dieses mal werden die Reifen noch akzeptiert, da sie Baujahr 2018 sind und die Übergangsregelung einschließlich 2024 gilt.
Daher habe ich dann noch 2 Jahre Zeit.
Insgesamt erweist die Regelung der Verkehrssicherheit einen Bärendienst.
Wenn ich künftig für jeden Reifenwechsel Gutachten und Eintragung brauche, werde ich die Reifen mindestens zehn Jahre fahren.
Gruß
Dieter

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Es kommt darauf an, ob es tatsächlich eine Reifenbindung gibt…was steht bei euch im Schein drin?

Wichtig ist erstmal, dass die Reifengrößen mit den eingetragenen Größen übereinstimmen….ob Diagonal-oder Radialreifen ist egal.

Wenn dann im Schein steht „Reifenbindung nach Herstellerangaben“ (oder so ähnlich) so ist es noch nicht gesagt, dass tatsächlich auch eine Reifenbindung besteht. 
 

Eine Eintragung ist eigentlich auch unkompliziert. Vor allem wenn es ohnehin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt

 

 

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Die Begutachtung muss der Tüv machen, anschliessend müssen die eingetragen werden. Da sind wir dann sicher bei 100 Eur. Nur für diesen Typ, da gilt es vorher zu überlegen, ob man nicht gleich neuere Reifen aufzieht ( bei mir dann Bridgestone BT46 statt 45). Sogenannte „Herstellerempfehlungen“ können sicher weiterhelfen, ändern aber nix am Aufwand und den Kosten. Wenn wir zukünftig Eintragungen für unsere alten Schätzchen bekommen, sollten wir die hier zur Verfügung stellen.

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Kommt aber darauf an, ob es tatsächlich eine Reifenbindung gibt…wenn es keine konkrete Reifenbindung gibt, dann gilt meiner Einschätzung nach nur die eingetragenen Größen

So war es bei meinem alten Wasserbüffel. Der hat letztes Jahr neue BT46 bekommen. Die Größe gemäß der Eintragung im Schein…ohne Probleme durch die HU gegangen

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Das Thema hatte wir schon einmal. Letztes Jahr hatte ich zwei Motorräder durch die HU zu bringen (ohne Reifenbindung). Die Prüfer, getrennt von einander, informierten mich, dass die eingetragene Größe (Breite/Höhe/Durchmesser/Traglast) bindend ist. Welche Marke etc. vollkommen egal. Es bedarf keiner Eintragung. Auch nicht wenn ich von Diagonal auf Radial umstelle, was ich bei einer Maschine getan hatte. Für die andere Maschine haben ich drei verschiedene Reifensatzgrößen im Schein. Jeder der eingetragenen Reifenpaarungen darf ich bedenkenlos aufziehen 👍

Andreas

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Ich habe meine Betriebsanleitung in der die Reifengrößen mit allen Speedindexen (R, H, V, stehen mit zum Tüff genommen und er hat mir diese Größen ohne Speedbuchstabe und Markenkennung in eine Cali EV BJ 99 eingetragen.  Zur Zeit fahre ich dem Metzler Marathon Ulatra und bin sehr zufrieden.

 

lg Harry

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???

Warum muss ich mir das eintragen lassen! Ich bin heute mit meiner Reifenart auch zu frieden . Aber morgen?????

Edited by tee
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vor 27 Minuten schrieb tee:

???

Warum muss ich mir das eintragen lassen! Ich bin heute mit meiner Reifenart auch zu frieden . Aber morgen?????

damit ich alle Speedindexe verwenden kann, nicht immer war bei mir der V Reifen lieferbar, dafür jedoch in H, und dazu sind  R oder H Reifen meist günstiger, weiters macht es keinen sinnn bei einer Cali einen Reifen mit Höchstzulassung bis 240km/h zu verbauen. Wenn er allerdings im Schein eingetragen ist musst du ihn auch montieren. (Ist Blödsinn)

Edited by smartharry
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Hi Traktorfahrer :classic_smile:

Bei uns in der Türkei prüft der TÜV Rheinland. 2007 hat es einen Vertrag mit dem TÜV gegeben und seitdem prüft also der TÜV bei uns.

Die Kriterien sind dabei nicht die gleichen wie in DE, sondern entsprechend der hiesigen Gesetzeslage.

Letztes Jahr konnte ich keinen H Reifen für vorne auftreiben. Also hab ich beim hiesigen TÜV nachgefragt. 

Resultat: völlig egal, welche Marke, Cross, Breite, Geschwindigkeitsindex. Wenn er auf die Felge passt, dann passt's. :classic_biggrin: ...und wenn es eine andere Felge ist, an einer anderen Gabel.. dann auch.. 

Kriterien: 1mm Profil muss sein, Bremse, Licht, Hupe... Motornummer und Chassis Nummer müssen passen. So muss das sein..:classic_rolleyes:

Grüße Harun 

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vor 10 Stunden schrieb Gexx:

Kommt aber darauf an, ob es tatsächlich eine Reifenbindung gibt…wenn es keine konkrete Reifenbindung gibt, dann gilt meiner Einschätzung nach nur die eingetragenen Größen

So war es bei meinem alten Wasserbüffel. Der hat letztes Jahr neue BT46 bekommen. Die Größe gemäß der Eintragung im Schein…ohne Probleme durch die HU gegangen

Erstaunlich. Sind bei einer GT 750 nicht auch ursprünglich Zoll-Größen angegeben. Bei meiner LM sind ursprünglich vorne 3.50 V 18 und hinten 4.10V18 eingetragen, abweichend auch vorne 100/90V 18 und hinten 4.00V18/4.10V 18/110 eingetragen. Aufgrund entsprechender Freigabeerklärung von Bridgestone konnte ich hinten einen 110 oder 120er aufziehen (BT 45). Reifen in Zollangaben werden doch gar nicht mehr hergestellt (oder doch?). Ich befürchte, dass es ab 2025 ein Problem gibt, wenn bei älteren Motorrädern ohne EU-Zulassung, bei denen nur Zoll-Angaben im Schein stehen, Reifen aufgezogen werden, die nur noch im mm angegeben sind. Ich beziehe mich auf einen Artikel in MOTORRAD Classic 5/2024.
Gruß
Dieter

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Hallo Dieter, ja, da sind Zollgrößen eingetragen bzw. auch abweichend ein 120er. Ich habe aber Zöllgrößen aufziehen lassen. Die gibt es noch ohne Probleme zu kaufen. Auch meine R75/6 hat erst neue zöllige Bt46 bekommen 

Viele Grüße 

Robert

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vor 2 Stunden schrieb Harun_Antalya:

Kriterien: 1mm Profil muss sein, Bremse, Licht, Hupe... Motornummer und Chassis Nummer müssen passen. So muss das sein..:classic_rolleyes:

Als ich vor 2 Wochen mit meiner v7 beim TÜV war, habe ich nachgefragt, ob ich denn auch Radialreifen (gleiche Dimension) montieren könne, obwohl im Schein Diagonalreifen stehen. Antwort vom TÜV: "Kein Problem, sie haben ja keine eingetragene Reifenbindung."

Aber hätte ich eine Reifenbindung, müßten sie wohl eine Abnahme machen für den jeweils neuen Reifen, woraufhin dem Prüfer dann aufgrund seiner eigenen Aussage etwas unwohl wurde, weil er dann ja den Reifen auch wirklich bis zur Höchstgeschwindigkeit der Maschine ausfahren müsse, von wegen Hochgeschwindigkeitspendeln und so.

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Die Aussage sollte der HU-Prüfer aber nochmal genauer erklären...

Wenn ich im Schein z.B. nur 140/70-18 stehen habe und ich diese Größe mit einem Bridgestone BT45 fahre und nun auf den BT54R wechsel , dann wäre das ohne Probleme ohne Eintragung möglich

Wenn man, warum auch immer, im Schein explizit eine Reifenbindung 140/70-18 mit dem Bridgestone BT45 stehen hat , dann ist das auf einmal technisch nicht möglich auf den BT54R zu wechseln und der Prüfer muss irgendwelche Hochgeschwindigkeitstestfahrten machen? Das glaubt er wohl selber nicht...was ist denn technisch gesehen der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen? 

Dass man im zweiten Fall nun eine Eintragung machen muss, ist verständlich, aber doch nicht mit irgendwelchen Testreihen. Die Reifenhersteller können Bescheinigungen für eine TÜV Begutachtung erstellen. Darin sind alle relevanten Daten aufgeführt (Traglast, Größe, Geschwindigkeit usw.) Damit sollte eine Begutachtung ohne Probleme möglich sein...vor allem, wenn die Reifengröße nicht abweicht.

Wenn man natürlich irgendeinen Umbau macht, wo völlig andere Reifengröße als ursprünglich vorgesehen herauskommen, dann müsste der Prüfer tatsächlich intensiver testen

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Bei mir war in dem Fahrzeugschein die Reifengröße  110/90-(V) 18 61T und 140/80 - (V) 17 69T eingetragen.

Neu sind bei mir die selben Größen allerdings mit dem Buchstaben (R) eingetragen. Der Unterschied ist dass ich dadurch z.b den Metzler Marathon in (H) fahren kann.

 

lg Harry

Edited by smartharry
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es geht noch schlimmer , die CoC ist nicht alles bzw. immer vollständig und korrekt ausgestellt. wenn man es genau wissen möchte müsste man beim Hersteller nach der Homologation fragen. Da steht dann alles drinn was was für den Fahrzeugtyp mit zugelassen wurde bei der Abnahme . 

OEM Zubehör und weitere Alternativen .

selbst schon 2 mal benötigt bzw. erlebt 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Padrone:

Letztlich ist immer entscheidend was in der CoC steht und wohl dem, der das Papier auch in Händen hat. :classic_wink:

Ab 2005 gebe ich dir Recht vorher war es nicht pflicht, meine hat keines. Ich habe nicht mal eine E-Nummer mit BJ 99

Edited by smartharry
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vor 58 Minuten schrieb smartharry:

Ab 2005 gebe ich dir Recht vorher war es nicht pflicht, meine hat keines. Ich habe nicht mal eine E-Nummer mit BJ 99

Die CoC gibts bei Motorräder seit 99 und meine V11 Bj. 02 hat eine. Die kann man auch nachträglich direkt bei MG online ordern, kostet aber 150 € und dauert i.d.R. min. 4 Wochen...
MG-Papiere.thumb.JPG.1f6f8decaedd7558c4425722713cf629.JPG

Bei meinem Alteisen interessiert das aber eh niemanden. 

Edited by Padrone
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Interessant wäre zu wissen, wie die bei vielen Motorrädern pauschale Aussage "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" zu bewerten ist. 

In dem ADAC Dokument steht , dass bei einer Reifenfabrikatsbindung eine oder mehrere Typen in die Papiere eingetragen sind. Bei "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" ist ja nichts konkretes eingetragen. Somit dürfte das keine tatsächliche Bindung sein?

 

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Ich frage mich sowieso was eine Betriebserlaubnis bei Motorrädern ist. Die ersten beiden Motorräder hatte ich neu vom Händler gekauft (BMW R 45, MG LM III). Eine Betriebserlaubnis wurde mir nicht ausgehändigt. Die gab es allerdings bei meinem Mokick von Hercules und musste statt dem Zulassungsschein mitgeführt werden.
Zoll-BT 46 für meine LM (I) finde ich bei Bridgestone leider nicht (18 Zoll-Felge). Die scheint es nur für die 19-Zoll-Felge meiner Suzuki Katana zu geben.
Was ich allerdings gefunden habe, ist ein Teilegutachten für die BT 46.
Kann ich damit jetzt zum Straßenverkehrsamt gehen und die bezeichneten BT 46 eintragen lassen?
Gruß
Dieter

Freigabe BT 46 TÜV Nord.pdf

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So sieht die CoC aus...

53614858196_0b40b0a505_k.jpg

...bei der V11 ist dort unter der Nr. 10 bei der hinteren Bereifung ein 170er und 180er eingetragen, wobei jedoch dummerweise nur der 170er in die Zulassungsbescheinigung übernommen wurde. Ein Reifenfabrikat wurde hingegen nicht vermerkt. :classic_wink:

Edited by Padrone
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vor 3 Stunden schrieb Gexx:

Interessant wäre zu wissen, wie die bei vielen Motorrädern pauschale Aussage "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" zu bewerten ist. 

In dem ADAC Dokument steht , dass bei einer Reifenfabrikatsbindung eine oder mehrere Typen in die Papiere eingetragen sind. Bei "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" ist ja nichts konkretes eingetragen. Somit dürfte das keine tatsächliche Bindung sein?

 

https://www.motorradonline.de/modern-classic/ratgeber-motorrad-umbau-und-tuning-pruefzeichen-eintragungen-allgemeine-betriebserlaubnis/#

... sag mal.

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