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Gexx

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  1. Glück gehabt, dass du nicht schon 10km näher warst...sonst wärst du auf den 375€ sitzengeblieben. Der HUK Schutzbrief gilt für Fahrzeugtransport erst ab 50km Entfernung
  2. Evtl. ist es sinnvoll, doch die Gabeln auszubauen und Service zu gönnen. Die Maschine ist 38 Jahre alt...du hast das anscheinend noch nie gemacht, ob der Vorbesitzer das gemacht hat? Dann hast du das direkt in einem Schwung gemacht und fängst später nicht nochmal an
  3. Denk daran...das letzte Hemd hat eh keine Taschen. 😉 Du wirst noch soviel Geld über die Zeit in die Maschine verbraten, da würde ich hier nicht sparen. Der Kombi-Regler bei SD ist nur 50€ günstiger. Beim Sachse Regler kannst du aber eine LKL anschliessen und die Ladespannung einstellen....und passt direkt auf den Platz der alten Diodenplatte Wenn du sparen willst oder musst, dann würde ich die Originalteile erstmal ausprobieren. Wenn die noch funktionieren, dann brauchst garnix ausgeben
  4. Hi Thomas, ich würde einen Regler von Sachse einbauen. Da entfällt auch die Diodenplatte. https://www.elektronik-sachse.de/shopsystem-3/de/regler-reg4.html
  5. Hi Frank, wie alt war der Prüfer? Ich frage mich echt, was aktuell mit den Prüfern los ist...das ist jetzt bestimmt die 3 Information über Aussagen von Prüfern , wo man sich fragt, wer mittlerweile mit den HU's beauftragt wird. Oder ändert sich aktuell massiv etwas an den Bestimmungen? Eine Scheibe braucht erst eine ABE, wenn man durchschauen muss? Lachhaft! Der Prüfer hätte sich mal auf die V7 setzen sollen und dann hätte er bemerkt, wie riesig die Scheibe dafür sein müsste....das beginnt dann erst bei der Größe einer Riesen-Cali-Scheibe? Eine Windschutzscheibe benötigt eine ABE oder Teilegutachten. Da geht es auch um z.B. Splitterschutz Ein Motorschutzbügel ist eintragungsfrei /ABE frei. Wäre er breiter als das Motorrad , dann ist es auch kein Motorschutzbügel mehr. Und wo soll der denn angeschraubt werden, außer an vorhandenen Befestigungspunkten?
  6. Hi Dieter, da gibt es sicherlich auch eine Grauzone bzw. es kommt darauf an, ob man auf einen pingeligen Prüfer trifft oder nicht. Bei dir müsste TSN genullt sein und unter "17" steht ein E. Das gleiche habe ich bei meiner T4 (Einfuhr Ende der 80er aus Italien) . Bei mir ist aber auch jeder Furz separat eingetragen. In deinem Reifen-Teilegutachten steht bei der Lemans ABE A163. Diese ABE wird bei dir aber nicht im Fahrzeugschein stehen. Dadurch gilt die strenggenommen bei dir auch nicht. Aber jeder normale Prüfer weiß doch, dass es dennoch das gleiche Motorrad ist und könnte mit dem Gutachten als Basis eine Abnahme machen. Beim Auspuff musst du mal in die ABE schauen,was da drin steht. Ist da auch die A163 explizit aufgeführt, gilt die nicht bei dir.
  7. Man kann wohl eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach Paragraph 13 FZV durchführen . Das sind z.B. Änderungen die keine technische Änderungen umfassen. Z.B. Eintragung von vom Hersteller freigegeben Reifenkombinationen . Das betrifft eher PKW's , da hier wesentlich mehr Freiheiten bei Reifen bestehen als bei Motorrädern Wenn deine LeMans per Einzelabnahme zugelassen wurde (Importfahrzeug?), dann ist es tatsächlich schlecht. Selbst Teile , die eine ABE für die Guzzi haben, sind dann für deine Maschine ungültig und du musst wieder per Einzelabnahme eintragen lassen. In der ABE steht ja immer die jeweilige Zulassungsnummer des Fahrzeugs. Das steht bei dir aber nicht in den Papieren, da Einzelabnahme. Das hatte ich auch bei meinem Oldie-Lada. Stahlflexbremsleitungen mit ABE genau für meinen Fahrzeugtyp müsste ich in die Einzelabnahme geben, weil mein Fahrzeug über eine Einzelabnahme zugelassen worden ist. Wobei dennoch jeder normale Prüfer mit einer ABE oder Teilegutachten dennoch was anfangen kann. Das hilft für die Einzelabnahme. Unbedenklichkeitsbescheinigung = Freigabeerklärung ≠ Reifenfreigabe
  8. Hi Holger, der Link funktioniert nicht...oder ist das nur bei mir so? Heißt das jetzt, dass es auch bei alten Motorrädern keine Fabrikatsbindung mehr gibt? Das wäre doch von Vorteil Der erwähnte Nachteil der abweichenden Reifendimension wäre doch dann nur nebensächlich...wenigstens hätte man dann innerhalb der freigegebenen Reifengrößen freie Herstellerwahl und müsste nicht einen z.B. BT46 eintragen lassen, nur weil in der alten Betriebserlaubnis ein Uralt-Dunlop genannt wird Viele Grüße Robert
  9. Hi Thomas, 125 Hauptdüse halte ich für zu klein...schon original war eine größere Düse drin. Meine T4 mit Trichtern und Flammsieb hat eine 135er, allerdings mit VHB30 Vergasern. Aber ich denke, du wirst auch bei 135 oder 140 landen. 60er Leerlaufdüse könnte passen. Die Einstellschraube wird aber sicherlich weiter offen sein Das musst du aber einfach mal testen. Die 125er HD würde ich aber direkt mit der 135er ersetzen Viele Grüße Robert
  10. Das hätte mir der Prüfer aber genauer erklären müssen...haben die tatsächlich CO2 gemessen? Normalerweise wird doch nur CO-Wert gemessen. Und der erlaubte Wert ist ein Grenzwert, d.h. das erlaubte Maximum. Natürlich darf er auch kleiner sein. Meine W650 hat bei der letzten HU 2,15 CO gehabt, bei erlaubten max.4,5...ist kein Problem
  11. Manchmal frage ich mich echt, was da für Prüfer unterwegs sind...Es zählen die alten Reifenfreigaben der Hersteller nicht mehr, aber sehr wohl die Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Diese sind nun dafür gedacht, eine relativ unkomplizierte Reifenabnahme machen zu können. Es ist nur ein Zulassungsproblem und kein technisches Problem. Da braucht es nicht ausgedehnte Probefahrten in irgendeinem anderen Teil der Republik. Das sind ja bei dir schon hessische Verhältnisse 😉...aber Ende gut , alles gut
  12. Hi Holger, ja, ich denke auch, dass da noch viel Grauzone dabei ist. Ich vermute, dass wohl erst nächstes Jahr mehr Bewegung reinkommen wird...dann ändert es sich vielleicht für uns zum Positiven oder es bleibt so beschissen, wie es jetzt gerade scheint. Ich hoffe, dass der Aufwand für die Prüfer zu groß wird und es irgendeine Vereinfachung geben wird. Bei meiner Dekra-Station ist kein Prüfer für Einzelabnahmen berechtigt. Da müsste ich erst zu einer anderen Station fahren und da gibt es nur einen zugelassenen Prüfer. Was wohl auch geht, mit verschiedenen Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Prüfer auftauchen und direkt in einem Schwung mehrere Reifen eintragen lassen.
  13. Es gibt wohl Berichte, dass seit Sommer diesen Jahres die Prüforganisationen wohl die Reifenbindung bei den ABE-Motorrädern austragen können. Hat sich aber anscheinend noch nicht durchgängig bei den Prüfern herumgesprochen. Vorher war es schwieriger bzw. nicht möglich, die Reifenbindung auszutragen Das lässt vielleicht doch hoffen, dass nächstes Jahr alle den Wissensstand haben und die Austragung vornehmen können. https://www.gs-forum.eu/threads/reifenbindung-austragbar.206268/page-3#post-3541335
  14. Das Fabrikat steht nicht drin (meistens nicht) , nur "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" . Bei alten Maschinen ist es wahrscheinlich, dass das drinsteht.
  15. Was meinst du mit 9x Ja und 3x nein? Die Prüfer sehen, ob für das Motorrad ein spezieller Reifentyp eingetragen ist oder nicht. Wenn nicht, dann alles gut, egal ob im Schein der Text drin steht oder nicht Wenn da ein Reifentyp oder mehrere Typen eingetragen sind und die hast du nicht aufgezogen, dann musst du die neuen Reifen abnehmen lassen.
  16. Hi Holger, ja, das stimmt...wenn du auf einen Polizisten triffst, der nicht diskutieren möchte, könnte es problematisch werden. Aber er kann nur was machen, wenn er die Reifentypen gemäß Betriebserlaubnis kennt...sonst könnte er nicht nachweisen, dass du "falsche" Reifen montiert hast. Wenn er es nachweisen kann, dann ist es von Vorteil, wenn man Reifentypen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung hat. Das hilft zwar nicht, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, aber könnte vor einer Stilllegung vor Ort bewahren. Es gefährdet ja weder die Verkehrssicherheit, noch droht Vertuschungsgefahr. Fahr doch einfach mal zu deiner HU Station und frage, welche Reifen in der Betriebserlaubnis eingetragen sind. Bei meiner W650 konnten die mir das sagen...es hat sich dann aber herausgestellt, dass die doch schon eine EG-Zulassung hatte. Das war im Fahrzeugschein nicht ersichtlich Das ist natürlich alles Geldmacherei. Vor allem wer gerne mal andere Reifentypen fährt und sich nicht auf einen Typ festlegt, muss dann immer wieder den Reifen eintragen lassen. Aber das nur bei Maschinen mit alter, nationaler Betriebserlaubnis...nicht bei EG Zulassung
  17. Theoretisch ja, aber praktisch macht das ohnehin keinen Unterschied. Der Prüfer sieht doch, ob es tatsächlich eine Reifenbindung gibt. Dann muss er dir aber auch die darin enthaltene Reifentypen nennen können. Sollte dies nicht der Fall sein, dann gilt die normale Reifengrößeregel. Blöd bei der ganzen Thematik sind auch die zölligen und metrischen Reifen. Bei mir sind z.B. zöllige Größen eingetragen, ich habe aber die zugehörige metrische Größe aufgezogen...was technisch und zulassungstechnisch Jahrzehnte zulässig war, muss jetzt eingetragen werden.
  18. Das Problem betrifft weniger die "neueren" Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis, sondern eher die mit alter nationaler Zulassung. Bei EG-Betriebserlaubnis gilt nur die Reifengröße lt.Fahrzeugschein, auch wenn eine Reifenfabrikatsbindung bestehen sollte. Blöd ist es aber bei den nationalen Zulassungen. Wenn da eine Reifenfabrikatsbindung besteht, gilt die auch weiterhin. Da kommt man auch nicht , wie früher, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung heraus. Man muss die Reifen eintragen lassen. Wobei hier wiederum die Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft. Da muss kein Prüfer eine komische Testfahrt machen Es gibt wohl Fälle, da verweist der Fahrzeugschein auf eine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis, die aber tatsächlich nicht existiert. Da sieht aber der Prüfer normalerweise in seinem System. Besteht tatsächlich eine Reifenfabrikatsbindung wird man die wahrscheinlich nicht austragen lassen können.
  19. Das nennt sich dann Ergänzungen und nicht Antworten...so wie du es auch gemacht hast
  20. Hi Björn, diesen Thread hast du schon gesehen Bei der V85 scheint wohl der Motor schon für einen Ölkühler vorbereitet zu sein. Viele Grüße Robert
  21. https://www.stein-dinse.com/de/moto-guzzi-unterbrecher-airone-falcone-ercole/item-1-1112659.html
  22. Solange die Reifengröße mit den eingetragenen Größen übereinstimmt, ist es zulassungstechnisch auch zulässig. Technisch gesehen gibt es von Conti für diese Kombi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eintragung ist aber nicht notwendig, nur hast du damit auch für dich einen Nachweis , dass die Kombi geeignet ist.
  23. Naja, wenn dir nach einem Unfall ein Strick gedreht werden soll, muss erstmal Kausalität bestehen, d.h. die Fremdfedern müssen ursächlich verantwortlich sein. Wer kein Erstbesitzer ist, weiß von Änderungen nix...dann ist das schonmal kein Vorsatz. Bei speziellen Polizeikontrollen werden andere Gabelfedern auch nicht auffallen.
  24. Fast 🙂...Baujahr 2000 Den hohen Lenker finde ich super. Viele haben ja später auf den flachen Lenker umgerüstet. Sie ist völlig unkompliziert, hat einen schönen Klang (Thema Siebrohre *hust*) und macht einfach nur Spaß. Nur mein Hintern schläft auf ihr schneller ein als auf meinen anderen Motorrädern 😉
  25. Ja, die W ist schon klasse...Meine W650 liebe ich. Die 650er wirkt mit Vergaser und Kickstarter halt noch bisschen "authentischer"
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