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Conti Road Attack 3 für V7iii


sake

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Hi,

 

Ich suche neue Reifen für meine V7iii. Der Reifen wurde hier im Forum auch schon besprochen und einiege fahren den, leider konnte ich nichts zu dem Thema Zulassung finden.

 

Es gibt auf der Conti Webseite zwei Freigaben (v7 und v7iii).  Angehängt findet ihr die Reifenfreigabe/Herstellerbescheinigung für v7iii (RAC3 auf der zweiten Seite ). Bevor ich jetzt mit dem TÜV diskutiere, könnt ihr mir sagen ob meine V7 dafür freigegeben ist, bitte?

 

In der Herstellerbescheinigung ist folgendes eingetragen:

ABE / EG-Zulassungsnummer:: e11*168/2013*00254**

Typ: KV

Handelbezeichnung: V7 III EURO4(alle Varianten)

 

Und in meinem Zulassungsschein ist folgendes eingetragen:

ABE / EG-Zulassungsnummer: E11*168/2013*00251*04

Typ/Variante/Version: LD

Handelsbezeichnung: V7 III Euro4

 

Die EG-Zulassungsnummer stimmen nicht überein. Die Variante ist prinzipiell egal da alle Varianten in der Bescheinigung inkludiert sind!?

Viele Grüsse

sake.

 

10130.pdf

Edited by sake
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  • sake changed the title to Conti Road Attack 3 für V7iii

Hallo Sake,

schwieriges Thema, frag 3 Leute und du kriegst 4 Meinungen!

1. Wenn die Nummern in der Freigabe nicht mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen, gilt diese nicht.

2. Aber: Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine Freigabe erforderlich wenn die Dimensionen und Bauart des Reifens mit den Eingetragenen übereinstimmen.

3. Die Bauart (radial/diagonal) darf abweichen, wenn die Dimension gleich ist. Das ist auch der einzige Knackpunkt, denn die Formulierung ist nicht ganz eindeutig, ob das in beide Richtungen gilt. Der Text erwähnt nur das Beispiel, dass radial anstatt diagonal montiert werden kann. Laut Aussage einer Mitarbeiterin des Ministeriums gilt das "natürlich" auch umgekehrt, ausdrücklich steht das aber nicht so im Text. Es steht aber auch nicht drinnen, dass es nicht impliziert ist. 

Hier zum nachlesen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

 

Bei folgendem Link runterscrollen bis zum Beitrag von Sallyapd. Im Anhang ist der Schrieb des Ministeriums:

https://www.guzzisti.de/forum/topic/1856-reifen-für-v7/page/12/

Also wenn in deiner Zulassung radial eingetragen ist, einfach montieren und freuen. Wenn diagonal eingetragen ist, vielleicht mit dem Schrieb des Ministeriums beim TÜV nachfragen, wie sie das so sehen.

Gruß Thilo

P.S. Ich habe einfach die RA3 montiert und warte mal ab ob sich überhaupt jemand beschwert. Allerdings gibt's für mein Moto zur Not eine Freigabe.  

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Ich würde an deiner Stelle Conti nochmal direkt kontaktieren 

Unterschiedliche EG Nummern sind Mist , das führt zwangsläufig zu Diskussionen. Aber ich meine gehört zu haben, dass aufgrund des Brexit eine neue Homologation der V7III durchgeführt wurde. Das würde die verschiedenen Nummern und Typkürzell erklären.

Die ursprüngliche V7III war LD, die neu homologierten anscheinend KV

 

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Moin,

wie Robert schreibt: den Weg über Conti finde ich gut.

Wenn Du sicher sein willst, musst Du dann beim TÜV nachfragen... ob Du den anderen Reifen eintragen lassen musst.

Es gibt aktuell so viel Wirbel um Eintragungen, wenn andere Fabrikate rauf sollen, als eingetragen sind...egal ob die Größe identisch ist.

Ich sehe es "bei mir" lockerer, weil ich meinen TÜV Kontakt habe, da zählt: genügend mm und schwarz ;-)) natürlich muss die Größe stimmen.

Denn wenn Du ein Motorrad länger behältst, gibt es immer wieder Jahre, wo es den Reifen nicht mehr gibt...

und immer wieder neue Abnahme und Eintragungen kostet richtig Geld...

Gruß

Holger

 

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Hallo Sake,

 

ich habe vom BVM sogar abweichende Aussagen erhalten. Die Freigabe von Conti dient auch nur als Grundlage zur Begutachtung, um eine Eintragung kommst du nicht rum. Steht ganz unten unter "Wichtige Hinweise" in der Freigabe. Sonst gehen eben nur die Conti Go! wie in der ersten Bescheinigung.

Erstaunlich finde ich die unterschiedlichen Angaben in den Papieren, bei mir steht folgendes:

 

Herstellerbescheinigung:

ABE / EG-Zulassungsnummer:: e11*168/2013*00254**03

Typ: LD (CV Type) : KV

Variante: M (CV Variante): G

Handelbezeichnung: -

laut Fußnote ist die CV Bezeichnung für Länder mit metrischem Tacho.

Zulassungsschein:

K: (ABE / EG-Zulassungsnummer): -

Typ/Variante/Version: LD / M

Handelsbezeichnung: V7 III Euro4

Edited by Rockalore
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Am 22.12.2021 um 00:46 schrieb fender_rhodes:

Hallo Sake,

schwieriges Thema, frag 3 Leute und du kriegst 4 Meinungen!

1. Wenn die Nummern in der Freigabe nicht mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen, gilt diese nicht.

2. Aber: Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine Freigabe erforderlich wenn die Dimensionen und Bauart des Reifens mit den Eingetragenen übereinstimmen.

3. Die Bauart (radial/diagonal) darf abweichen, wenn die Dimension gleich ist. Das ist auch der einzige Knackpunkt, denn die Formulierung ist nicht ganz eindeutig, ob das in beide Richtungen gilt. Der Text erwähnt nur das Beispiel, dass radial anstatt diagonal montiert werden kann. Laut Aussage einer Mitarbeiterin des Ministeriums gilt das "natürlich" auch umgekehrt, ausdrücklich steht das aber nicht so im Text. Es steht aber auch nicht drinnen, dass es nicht impliziert ist. 

Hier zum nachlesen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

 

Bei folgendem Link runterscrollen bis zum Beitrag von Sallyapd. Im Anhang ist der Schrieb des Ministeriums:

https://www.guzzisti.de/forum/topic/1856-reifen-für-v7/page/12/

Also wenn in deiner Zulassung radial eingetragen ist, einfach montieren und freuen. Wenn diagonal eingetragen ist, vielleicht mit dem Schrieb des Ministeriums beim TÜV nachfragen, wie sie das so sehen.

 

Hi Thilo,

 

war etwas mit Weihnachten beschäftigt deshalb die späte Antwort!

 

Danke für den Hinweis beim bmvi Papier. Diese Texte ermüden mich so sehr, dass ich nach dem ersten Absatz nicht mehr richtig lesen kann 🙃

Zitat aus dem bmvi Dokument:

(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

 

Bei mir ist Diagonal eingetragen wie ich gelernt habe.  100/90-18 und 130/80-17 die Minuszeichen stehen für Diagonalreifen. Bei meiner SV650 steht an dieser stelle ein ZR für Radial.

 

Viele Grüsse

sake

 

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Am 22.12.2021 um 09:21 schrieb Gexx:

Ich würde an deiner Stelle Conti nochmal direkt kontaktieren 

Unterschiedliche EG Nummern sind Mist , das führt zwangsläufig zu Diskussionen. Aber ich meine gehört zu haben, dass aufgrund des Brexit eine neue Homologation der V7III durchgeführt wurde. Das würde die verschiedenen Nummern und Typkürzell erklären.

Die ursprüngliche V7III war LD, die neu homologierten anscheinend KV

 

Hi

hatte mit Conti gesprochen. Die sagen ich soll beim TÜV nachfragen

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Am 22.12.2021 um 13:58 schrieb Rockalore:

ABE / EG-Zulassungsnummer:: e11*168/2013*00254**03

 

Hi,

ich hatte auch versucht herauszufinden wie sich diese Zulassungsnummer zusammensetzt. Es kann ja sein, dass einige Teile davon trotz des selben Modells sich ändern können?!?

Leider habe ich nix im Internet gefunden. Werde wohl mit dem BMVI Papier zum TÜV gehen. Kann mir ja mal die Zulassungsnummer erklären lassen!

 

Vielen Danke an Alle und noch frohe Feiertage

Sake

 

Edited by sake
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vor 21 Stunden schrieb sake:

Hi,

ich hatte auch versucht herauszufinden wie sich diese Zulassungsnummer zusammensetzt. Es kann ja sein, dass einige Teile davon trotz des selben Modells sich ändern können?!?

Leider habe ich nix im Internet gefunden. Werde wohl mit dem BMVI Papier zum TÜV gehen. Kann mir ja mal die Zulassungsnummer erklären lassen!

 

Vielen Danke an Alle und noch frohe Feiertage

Sake

 

Das Problem ist halt der Klammersatz auf der Seite. 

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird.

 

Würde der Satz entfernt wäre es eindeutig

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart verwendet wird

Würde es als Ergänzung formuliert sein, auch:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Beispielsweise Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird.

Aktuell lässt die Formulierung jedoch reichlich Raum für kreative Interpretationen.

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  • 1 month later...

UPDATE:

Zu der ABE / EG-Zulassungsnummer::  zB e11*168/2013*00254**03  Nur die letzten beiden Ziffern (hier Fett) sind irrelevant. Alle anderen bezeichen ein spezifisches Moped!  Dh die genannte Z-Nr wäre noch in der Herstellerbescheinigung 10130 von Conti noch enthalten. Meine (e11*168/2013*00251*04) aber nicht!

 Organisiert wie ich bin, habe ich aber schon mal die Reifen gekauft und aufziehen lassen!

Dann habe ich bei Conti gestern am 2.2. angerufen und gefragt was das denn für eine Freigabe ist, die passt ja gar nicht zu meiner V7iii! Heute bekomme ich eine andere Herstellerfreigabe. Bitte auf das Herstellungsdatum achten 😄

Selbst wenn die Reifen nicht so gut wären, der Service alleine wäre ein Grund zu Conti zu wechseln.

TÜV Termin ist nächste Woche!

10234.pdf

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Eigentlich will ich keine Eintragung von einem Reifen der ab nächsten Jahr nicht mehr gebaut wird! Sie könnten mir Radial-Reifen allg eintragen, dass würde mir gefallen.

Aber am Ende mache ich das was der Prüfer will, oder?

 

Viele Grüsse

sake

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Ich würde erstmal schauen ob er es merkt. Wenn er fragt würde ich ihm erklären wie ich die Antwort des BMVI interpretiere. Wenn er sich nicht umstimmen lässt halt (möglichst ohne Hersteller/Typ) Radialreifen eintragen lassen und beim nächsten Mal den Prüfer wechseln.

MfG Andreas

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Heute beim TÜV alles geklärt und Reifen können jetzt offiziell eingetragen werden mit Hersteller und Typ 🤦‍♂️

not so funny fact: Ich musste dem TÜV Mann erklären, warum die Reifen abgenommen werden müssen (diagonal/radial)! "Wiso die Daten stimmt doch überein?"

 

Ich glaube beim nächstenmal einfach aufziehen und gut ist! Wenn es der TÜV Prüfer nicht merkt, dann wird der Polizist am Strassenrand es auch nicht erkennen, oder.

 

  • Thanks 1
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@sake

Das muß dran liegen, daß Du in Berlin wohnst. Das Bundesland ist ja der failed state in Deutschland. 😜

Bei uns fragt der TÜV bei der normalen HU so schnell nach den Papieren für dies und das, so schnell bekomme ich den Reißverschluß meiner Jackentasche nicht auf.

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vor 53 Minuten schrieb cbk:

@sake

Das muß dran liegen, daß Du in Berlin wohnst. Das Bundesland ist ja der failed state in Deutschland. 😜

Bei uns fragt der TÜV bei der normalen HU so schnell nach den Papieren für dies und das, so schnell bekomme ich den Reißverschluß meiner Jackentasche nicht auf.

haha wollte ich auch grad schreiben. Bei uns nimmt man das teilweise alles nicht so eng, und trotzdem gibt es auch in berlin genug Prüfer die leider vergessen wo sie leben und alles ganz eng sehen müssen ugh

  • Haha 1
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vor einer Stunde schrieb sake:

Heute beim TÜV alles geklärt und Reifen können jetzt offiziell eingetragen werden mit Hersteller und Typ 🤦‍♂️

not so funny fact: Ich musste dem TÜV Mann erklären, warum die Reifen abgenommen werden müssen (diagonal/radial)! "Wiso die Daten stimmt doch überein?"

 

Ich glaube beim nächstenmal einfach aufziehen und gut ist! Wenn es der TÜV Prüfer nicht merkt, dann wird der Polizist am Strassenrand es auch nicht erkennen, oder.

 

Das ist doch eh alles nur deutscher Bürokraten Mist. Das einzige was dir Probleme bereiten könnte ist halt ein Unfall, aber selbst da glaube ich immer noch nicht an den Mythos; Teilschuld wegen anderer Reifenart, wegen montierter Windscheibe ohne ABE und was weiß ich was es da für geschichten gibt. Vorallem bei so einem Thema würde ich einfach die reifen aufziehen und gut ist. Man muss sich diesem schwachsinnigen System nicht immer hin geben, wenn nicht unbedingt nötig. 😅

Edited by Motoimeri
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Wenn sich der Prüfer schon so bequatschen lässt, hättest doch nur die Bauart ohne Hersteller und Typbindung eintragen lassen können. Wenn der RoadAttack 4 kommt fängst du so wieder von vorne an.

MfG Andreas

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genau DAS meinte ich... so kommt es bei jedem Nachfolge Reifen zu unnötigen, teuren Abnahmen und Eintragungen...kostet jeweils beides Geld

Gruß

Holger

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vor 3 Stunden schrieb Motoimeri:

Das ist doch eh alles nur deutscher Bürokraten Mist. Das einzige was dir Probleme bereiten könnte ist halt ein Unfall, aber selbst da glaube ich immer noch nicht an den Mythos; Teilschuld wegen anderer Reifenart, wegen montierter Windscheibe ohne ABE und was weiß ich was es da für geschichten gibt. Vorallem bei so einem Thema würde ich einfach die reifen aufziehen und gut ist. Man muss sich diesem schwachsinnigen System nicht immer hin geben, wenn nicht unbedingt nötig. 😅

Das hat mit "deutschem Bürokraten Mist" mittlerweile recht wenig zu tun da die meisten Vorschriften und Regeln europaweit gelten. Zudem sind die Strafen bei uns im Vergleich recht günstig. Wenn ich so manche Fahraktionen erlebe viel zu günstig...

Letztlich aber egal, ich muss Regeln und Gesetze nicht gut finden oder verstehen, daran halten sollte ich mich aber schon, oder mit den Konsequenzen leben. Ich fahre ja in UK auch nicht auf der rechten Seite nur weil ich Linksverkehr für dämlich halte 🙂

VG, Stefan

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vor 3 Stunden schrieb Motoimeri:

Das ist doch eh alles nur deutscher Bürokraten Mist. Das einzige was dir Probleme bereiten könnte ist halt ein Unfall, aber selbst da glaube ich immer noch nicht an den Mythos; Teilschuld wegen anderer Reifenart, wegen montierter Windscheibe ohne ABE und was weiß ich was es da für geschichten gibt. Vorallem bei so einem Thema würde ich einfach die reifen aufziehen und gut ist. Man muss sich diesem schwachsinnigen System nicht immer hin geben, wenn nicht unbedingt nötig. 😅

Ja, leider muss ich Dir zustimmen!

 

Die haben das Moped nicht mal angemacht und haben damit ne Runde gedreht! Woher wissen die denn ob die Reifen iO sind, doch nur von der Herstellerbescheinigung!

 

Und dann das frechste: Sie tragen den Reifen NUR für meine Guzzi ein! Bei dem "Test" hätten sie wenigsten die Freigaben für alle Guzzis V7iii machen können! 

 

So offensichtlich bin ich selten abgezockt worden. 

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...sind zudem ja auch schön schwarz, die Reifen 😍

zum Glück gibt es heute wenigstens den Wettbewerb von TÜV DEKRA und wie sie alle heissen...

Gruß

Holger

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vor 33 Minuten schrieb Rockalore:

Das hat mit "deutschem Bürokraten Mist" mittlerweile recht wenig zu tun da die meisten Vorschriften und Regeln europaweit gelten. Zudem sind die Strafen bei uns im Vergleich recht günstig. Wenn ich so manche Fahraktionen erlebe viel zu günstig...

Letztlich aber egal, ich muss Regeln und Gesetze nicht gut finden oder verstehen, daran halten sollte ich mich aber schon, oder mit den Konsequenzen leben. Ich fahre ja in UK auch nicht auf der rechten Seite nur weil ich Linksverkehr für dämlich halte 🙂

VG, Stefan

Naja mit dem Unterschied dass diese Vorschriften in einem Land wie zb Italien, Griechenland etc weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird als in D.  Hier muss man aufpassen, dass man als Prüfer nicht aufliegt und seine Lizenz verliert, nur weil man mal ein auge zugedrückt hat. Daher rede ich schon von deutschem Bürokraten Mist, da deutschland leider immer ein doofes Bürokraten Land sein wird 😛 

Regeln muss es geben und wer mit 100 in der 50er Zone jagt der sollte hart bestraft werden. Wir reden hier jedoch über das montieren von Reifen, welche jediglich einen andere Reifenbauart aufweisen.

Michael 

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