Guzzi-Günni992 Posted Wednesday at 05:10 PM Share Posted Wednesday at 05:10 PM Am 1.9.2026 um 22:04 schrieb Gexx: Man hat die Neuregelung eingeführt, damit es "sicherer " ist. Wenn jetzt die Reifenbindung ausgetragen ist und man jeden Reifentyp (auch ohne Serviceinformation) nutzen darf, frage ich mich, wie das die Sicherheit erhöhen soll Von Sicherheit hat doch niemand gesprochen, das ist ein Typisches Bürokratie Monster, das mit dem austragen der Markenbindung. Jahre oder Jahrzehntelang wurden eingetragene Markenbindungen ignoriert, man musste nur die "Freigabe" vom Reifenhersteller dabei haben, bis ein überbezahlter, unterbeschäftigter auf die Idee kam, das ginge jetzt so nicht mehr ..! Die TÜV Ing. die ich kenne verdrehen bei dem Thema nur die Augen ..! Das ganze mit den Reifen und Sicherheit ist sowieso so eine Sache, die Reifen sind das eine aber wenn das Fahrwerk völlig vermurkst eingestellt wird, nützt dich auch der beste Reifen nichts. Die Service Information, habe ich nur dabei, falls ich einmal in einer Kontrolle der Rennleitung an einen "Experten" komme, damit ich dem etwas zeigen kann, woran er sich beim Thema "Reifen" "festhalten" kann. MfG Günter Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PMT Posted Wednesday at 07:16 PM Share Posted Wednesday at 07:16 PM Hallo, ich habe auf meiner 21er V7 die Radialreifen eintragen lassen. Nur die Größe. Der Prüfer hat auch noch einen Kommentar eingefügt, dass ich die Freigabe des Reifenherstellers mitführen muss. Hat mich 180,00€ + 12,70€ Gebühren gekostet. Damit habe ich hoffentlich in Zukunft meine Ruhe. mfg Michael Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted Wednesday at 07:47 PM Share Posted Wednesday at 07:47 PM Unterstreicht nochmal, dass die Neuregelung einfach nur ein Witz ist! Wenn ich als Vorgabe habe, die Freigabe vom Reifenhersteller mitzuführen, frage ich mich, warum man das nicht generell so als Vorgabe ohne TÜV-Untersuchung macht...ach, moment mal...das war ja früher Jahrzehnte so umgesetzt 😄 Nur jetzt löhnt man fast 200€ , um am Ende genau das machen zu müssen, was man früher auch schon so hatte 2 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ltd351w Posted yesterday at 07:58 AM Share Posted yesterday at 07:58 AM vor 12 Stunden schrieb PMT: Hallo, ich habe auf meiner 21er V7 die Radialreifen eintragen lassen. Nur die Größe. Der Prüfer hat auch noch einen Kommentar eingefügt, dass ich die Freigabe des Reifenherstellers mitführen muss. Hat mich 180,00€ + 12,70€ Gebühren gekostet. Damit habe ich hoffentlich in Zukunft meine Ruhe. mfg Michael Ich gebe nochmal den Hinweis diese Eintragung beim Händler machen zu lassen! Kein Zusatz, sondern nur: auch genehmigt... Die Kosten bei mir lagen übrigens etwa bei der Hälfte! 180 sind schon echt sportlich.... Grüße Frank 😎 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
V7Franke Posted yesterday at 08:53 AM Share Posted yesterday at 08:53 AM vor 53 Minuten schrieb Ltd351w: Ich gebe nochmal den Hinweis diese Eintragung beim Händler machen zu lassen! Kein Zusatz, sondern nur: auch genehmigt... Die Kosten bei mir lagen übrigens etwa bei der Hälfte! 180 sind schon echt sportlich.... Grüße Frank 😎 Sobald der Prüfer zusätzlichen Rechercheaufwand geltend machen kann, oder auf eine Probefahrt besteht, kostet das alles extra. Hatte das bei einem Lenker und -erhöhungen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ltd351w Posted yesterday at 03:56 PM Share Posted yesterday at 03:56 PM Genau deswegen der Händler! Eine COC mit dem Radialeintrag als Muster und der Aufwand ist bedeutend geringer... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PMT Posted 22 hours ago Share Posted 22 hours ago vor 8 Stunden schrieb V7Franke: Sobald der Prüfer zusätzlichen Rechercheaufwand geltend machen kann, oder auf eine Probefahrt besteht, kostet das alles extra. Hatte das bei einem Lenker und -erhöhungen. Das beste ist noch, der Verweis, dass ich die Freigabe des Herstellers mitführen muss, kommt daher, dass der Prüfer lt. Vorschrift bis zu Höchstgeschwindigkeit testen muss. Das kann er nicht machen und beurteilen. Er hielt diese gesamte Regelung ebenfalls für Blödsinn. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PMT Posted 22 hours ago Share Posted 22 hours ago vor 2 Stunden schrieb Ltd351w: Genau deswegen der Händler! Eine COC mit dem Radialeintrag als Muster und der Aufwand ist bedeutend geringer... Wie funktioniert denn das Eintragen beim Händler? Das ist mir gar nicht bekannt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ltd351w Posted 7 hours ago Share Posted 7 hours ago Na der Händler bietet in der Regel auch TÜV an, also kommt ein Graukittel dahin und macht... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mako Posted 6 hours ago Share Posted 6 hours ago Am 9.9.2026 um 21:47 schrieb Gexx: Unterstreicht nochmal, dass die Neuregelung einfach nur ein Witz ist! Wenn ich als Vorgabe habe, die Freigabe vom Reifenhersteller mitzuführen, frage ich mich, warum man das nicht generell so als Vorgabe ohne TÜV-Untersuchung macht...ach, moment mal...das war ja früher Jahrzehnte so umgesetzt 😄 Nur jetzt löhnt man fast 200€ , um am Ende genau das machen zu müssen, was man früher auch schon so hatte Das ist der Plan! Schaut euch mal Vorschriften und Genemigungsverfahren an, es ist nur Geldschneiderei. Was waren nochmal die Schwarzkittel, Wildsäue oder? Haben mit Graukittel aber nix zu tun?! Grüße, mako 1 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Einsiedler Posted 1 hour ago Share Posted 1 hour ago Am 27.8.2026 um 21:51 schrieb Einsiedler: Hallo! Was kostet denn so eine Einzelabnahme? Meine LM, Bj. 77, wurde 1996 per Einzelabnahme zugelassen. Hinten ist u.a. (neben Zollgrößen) ein 110/90 V 18 eingetragen. Ich habe jetzt einen Bridgestone BT 46 R in 120/90 V 18 aufziehen lassen. Obwohl ich ein von Bridgestone eingeholtes Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 STVZO vorgelegt habe, dass die Kombination BT 46 F 100/90 V 18 vorne und BT 46 R 120/90 V 18 hinten, ausdrücklich erlaubt, wollte mir das Straßenverkehrsamt aufgrund dieses Gutachtens keine geänderte Reifengröße eintragen. Was brauche ich jetzt für ein Gutachten, § 19 Abs. 2 STVZO oder § 21 STVZO, und was kosten diese? Ich bin nicht mehr bereit, für solch ein Gutachten viel Geld auszugeben! Gruß Dieter So. Das Gutachten nach § 21 StVZO hat 141,69 € gekostet, ohne Reifenfabrikatsbindung. Spaßeshalber habe ich jetzt mal die Reifenbreite mit einem Messschieber nachgemessen und kam auf 110 mm. Hätte Bridgestone auf denselben Reifen die zutreffende Größe von 110/90 V 18 geschrieben, hätte ich das Gutachten gar nicht gebraucht. Oder mache ich etwas bei der Messung falsch? Der Reifen war mit 2,8 bar aufgepumpt? Gruß Dieter Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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