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Reifenfabrikationsbindung gem.betriebserlaubnis


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vor 8 Stunden schrieb V7Franke:

Sobald der Prüfer zusätzlichen Rechercheaufwand geltend machen kann, oder auf eine Probefahrt besteht, kostet das alles extra.

Hatte das bei einem Lenker und -erhöhungen.

Das beste ist noch, der Verweis, dass ich die Freigabe des Herstellers mitführen muss, kommt daher, dass der Prüfer lt. Vorschrift bis zu Höchstgeschwindigkeit testen muss. Das kann er nicht machen und beurteilen. Er hielt diese gesamte Regelung ebenfalls für Blödsinn.

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vor 2 Stunden schrieb Ltd351w:

Genau deswegen der Händler! Eine COC mit dem Radialeintrag als Muster und der Aufwand ist bedeutend geringer...

Wie funktioniert denn das Eintragen beim Händler? Das ist mir gar nicht bekannt.

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Am 9.9.2026 um 21:47 schrieb Gexx:

Unterstreicht nochmal, dass die Neuregelung einfach nur ein Witz ist!

Wenn ich als Vorgabe habe, die Freigabe vom Reifenhersteller mitzuführen, frage ich mich, warum man das nicht generell so als Vorgabe ohne TÜV-Untersuchung macht...ach, moment mal...das war ja früher Jahrzehnte so umgesetzt 😄

Nur jetzt löhnt man fast 200€ , um am Ende genau das machen zu müssen, was man früher auch schon so hatte

Das ist der Plan! Schaut euch mal Vorschriften und Genemigungsverfahren an, es ist nur Geldschneiderei.

Was waren nochmal die Schwarzkittel, Wildsäue oder?  Haben mit Graukittel aber nix zu tun?!

Grüße, mako

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Am 27.8.2026 um 21:51 schrieb Einsiedler:

Hallo!
Was kostet denn so eine Einzelabnahme?
Meine LM, Bj. 77, wurde 1996 per Einzelabnahme zugelassen.
Hinten ist u.a. (neben Zollgrößen) ein 110/90 V 18 eingetragen.
Ich habe jetzt einen Bridgestone BT 46 R in 120/90 V 18 aufziehen lassen.
Obwohl ich ein von Bridgestone eingeholtes Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 STVZO  vorgelegt habe, dass die Kombination BT 46 F 100/90 V 18 vorne und BT 46 R 120/90 V 18 hinten, ausdrücklich erlaubt, wollte mir das Straßenverkehrsamt aufgrund dieses Gutachtens keine geänderte Reifengröße eintragen.
Was brauche ich jetzt für ein Gutachten, § 19 Abs. 2 STVZO oder § 21 STVZO, und was kosten diese? 
Ich bin nicht mehr bereit, für solch ein Gutachten viel Geld auszugeben!
Gruß
Dieter
 

So. Das Gutachten nach § 21 StVZO hat 141,69 € gekostet, ohne Reifenfabrikatsbindung. Spaßeshalber habe ich jetzt mal die Reifenbreite mit einem Messschieber nachgemessen und kam auf 110 mm. Hätte Bridgestone auf denselben Reifen die zutreffende Größe von 110/90 V 18 geschrieben, hätte ich das Gutachten gar nicht gebraucht. Oder mache ich etwas bei der Messung falsch? Der Reifen war mit 2,8 bar aufgepumpt?
Gruß
Dieter

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