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Nutzen der Rettungsgasse auf der Autobahn - Petition


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vor 2 Stunden schrieb mako:

Was wolltet ihr im Stau?

Das typische Vollprogramm, sodass man diese Stadt möglichst nie wieder besuchen muss: Eiffelturm, Champs Elysee, Louvre, die Saine, Notre Dame, Charles de Gaulle Flughafen und Versaillies.

Sind in Saint Germain untergebracht gewesen, malerisches Viertel, und haben den Großteil des Urlaubs dann in die Provinz und Küste verschoben. 

Aber das hat wenig mit dem Thema zu tun. 🤔

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Ich hatte immer gehofft, daß man hier erklärt kriegt, wie man mit einem Motorrad eine Rettungsgasse verstopft kriegt.

Oder eine grobe Schätzung, wir oft eine Rettungsgasse in einen Unfall mündet und in wieviel Fällen in eine der vielen Baustellen.

Oder wieviel Motorradfahrer mit Richtgeschwindigkeit 130 da durch brettern würden. 

Daß wir in Deutschland da Vorreiter sind, ist hingegen leicht zu verstehen. So dichten Verkehr wie bei uns hat niemand. Und wenn es darum geht, zu übertreiben, sind wir traditionell ganz vorne mit dabei 🤗

Ich mach bei solchen Petitionen aber nicht mit, immerhin will ich ganz sicher sein. Lieber wechsel ich auf die Standspur. 

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Stimmt ,schwierges Thema. Aber ich mache das ,was ich schon die letzten 35 Jahre mache. Bei Stau fahr ich "Vorsichtig und Umsichtig " auf den Standstreifen ,soweit vorhanden oder zwischen den Büchsen ,wenn genug Platz ist ,vorbei. Meine Erfahrung ,mit der Rennleitung sind sehr positiv und wurde , bisher, immer geduldet , egal in welchen Land ich bisher war. Wenn man respektvoll miteinander umgeht funktionierts im Verkehr ,nur das respektvoll wurde in den letzten Jahren "vergessen". Und das spüre ich jeden Tag.

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vor 6 Stunden schrieb Yappa:

Wenn man respektvoll miteinander umgeht funktionierts im Verkehr 

Ich zeige meinen Respekt gegenüber Opfern und Helfern, indem ich bei Stau weder durch die Rettungsgasse noch über den Standstreifen nach vorne fahre. Auch wenn ich weiß, dass in den allermeisten Fällen von Stau gar kein Unfall passiert ist, in dem Moment weiß ich es eben nicht.

 

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Es gibt in Deutschland einige Regelungen die ausschließlich Motorradfahrer betreffen z.B. Strecken-Fahrverbote / Sperrungen (Lärm / Geschwindigkeit, etc.). Dies ist möglich, weil die Straßenverkehrsordnung (StVO) solche verkehrsrechtlichen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Umwelt oder der Verkehrsteilnehmer selbst ausdrücklich zulässt.

Warum sollte es umgekehrt nicht auch funktionieren, wenn Motorräder in der Praxis überhaupt kein Problem darstellen! Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn diese in anderen Ländern erprobte, gestattete bzw. geduldete (u.a. Frankreich, Belgien, Niederlande, Griechenland, Italien) Durchfahr-Praxis in Deutschland gleichfalls eingeführt werden würde. 

Voraussetzung ist immer, dass rücksichtsvoll und aufmerksam agiert wird!

 

 

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vor 17 Minuten schrieb Nazzaro:

Es gibt in Deutschland einige Regelungen die ausschließlich Motorradfahrer betreffen z.B. Strecken-Fahrverbote / Sperrungen (Lärm / Geschwindigkeit, etc.). Dies ist möglich, weil die Straßenverkehrsordnung (StVO) solche verkehrsrechtlichen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Umwelt oder der Verkehrsteilnehmer selbst ausdrücklich zulässt.

Warum sollte es umgekehrt nicht auch funktionieren, wenn Motorräder in der Praxis überhaupt kein Problem darstellen! Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn diese in anderen Ländern erprobte, gestattete bzw. geduldete (u.a. Frankreich, Belgien, Niederlande, Griechenland, Italien) Durchfahr-Praxis in Deutschland gleichfalls eingeführt werden würde. 

Voraussetzung ist immer, dass rücksichtsvoll und aufmerksam agiert wird!

Interessanter Gedanke, gleichzeitig befürchte ich du vermischst da Gefahrenabwehr mit Privilegierung. Unser Rechtssystem funktioniert nicht nach dem Prinzip „Geben und Nehmen“ bei der Verkehrssicherheit, und das ist meiner Meinung nach gut so.

Zum "Andere Länder"-Argument wurde schon weiter vorne im Thread dargestellt, dass der Vergleich eher hinkt.

Wie stellst du sicher dass, wie du vorschlägst, alle „rücksichtsvoll und aufmerksam“ agieren? Wie kontrollieren und wie definierst du die Grenze zwischen Rücksicht und Nötigung?

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vor 31 Minuten schrieb Major B. Kloppt:

Interessanter Gedanke, gleichzeitig befürchte ich du vermischst da Gefahrenabwehr mit Privilegierung. Unser Rechtssystem funktioniert nicht nach dem Prinzip „Geben und Nehmen“ bei der Verkehrssicherheit, und das ist meiner Meinung nach gut so.

Zum "Andere Länder"-Argument wurde schon weiter vorne im Thread dargestellt, dass der Vergleich eher hinkt.

Wie stellst du sicher dass, wie du vorschlägst, alle „rücksichtsvoll und aufmerksam“ agieren? Wie kontrollieren und wie definierst du die Grenze zwischen Rücksicht und Nötigung?

Vollkommen richtig - es soll aber nicht um "geben und nehmen" gehen, sondern darum die Gefahrensituation realistisch einzuschätzen. Ich bin weit entfernt zum Beispiel die Argumente bzgl. einer Gefahrensituation zu bagatellisieren - halte aber hier das Durchfahrtsrecht für umsetzbar und absolut vertretbar.

Bzgl. Rücksicht und Umsetzbarkeit: Ich halte die französische Vorgehensweise für absolut anwendbar: 

  • Erlaubter Bereich: Zwischen den beiden äußersten linken Fahrstreifen. Das Fahren auf dem Seitenstreifen, zwischen anderen Fahrspuren oder gar Überholmanöver in den Zwischenräumen sind strikt verboten.
  • Geschwindigkeit: Maximal \(30\text{ km/h}\) bei stehendem Verkehr. Sobald der Verkehrsfluss mindestens \(50\text{ km/h}\) erreicht, muss der reguläre Fahrstreifen genutzt werden.

Ich persönlich bin absolut bereit entsprechend achtsam zu agieren und wünsche mir dies auch von allen Verkehrsteilnehmern - ansonsten finde ich die Ausführung von Tscharlie beachtenswert.

Schaun mer mal?!

Edited by Nazzaro
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vor 17 Minuten schrieb Nazzaro:

Vollkommen richtig - es soll aber nicht um "geben und nehmen" gehen, sondern darum die Gefahrensituation realistisch einzuschätzen. Ich bin weit entfernt zum Beispiel die Argumente bzgl. einer Gefahrensituation zu bagatellisieren - halte aber hier das Durchfahrtsrecht für umsetzbar und absolut vertretbar.

Bzgl. Rücksicht und Umsetzbarkeit: Ich halte die französische Vorgehensweise für absolut anwendbar: 

  • Erlaubter Bereich: Zwischen den beiden äußersten linken Fahrstreifen. Das Fahren auf dem Seitenstreifen, zwischen anderen Fahrspuren oder gar Überholmanöver in den Zwischenräumen sind strikt verboten.
  • Geschwindigkeit: Maximal \(30\text{ km/h}\) bei stehendem Verkehr. Sobald der Verkehrsfluss mindestens \(50\text{ km/h}\) erreicht, muss der reguläre Fahrstreifen genutzt werden.

Ich persönlich bin absolut bereit entsprechend achtsam zu agieren und wünsche mir dies auch von allen Verkehrsteilnehmern - ansonsten finde ich die Ausführung von Tscharlie beachtenswert.

Schaun mer mal?!

Nehmen wir an, das französische Experiment würde auch hier durchgeführt und deine Bereitschaft zur Achtsamkeit (was bedeutet das? Individuelle Auslegung?) ist zur Kenntnis genommen. Ich spiele jetzt mal den Unfallversicherer nach einem Unfall in der Rettungsgasse:

"Wie wurde eine sichere Durchfahrt und gleichzeitig ein Freihalten der Rettungsgasse sichergestellt? Und warum hat es nicht funktioniert?"

Edited by Major B. Kloppt
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Es gibt keine Lösung zu diesem Thema, den es ist einfach nicht erlaubt. Und wie es im Leben so ist , läufts oft in der "vieleicht" geduldeten Grauzone. Und keiner hält sich "immer" an Gesetze oder Verordnungen, nicht mal der Gesetzgeber selbst. 

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Hallo 

 

ich hatte es bei der letzten Petition schon geschrieben. 

Letztes Jahr hat es in einen anderen Forum einen Kollegen getroffen der wirklich langsam vorbei ist 

um seinen Oldtimer vor Überhitzung zu schützen(was sein Problem ist) und ein freundlicher Mitbürger 

hat ihn vom Auto raus Abgelichtet und gleich direkt Angezeigt. 

Nach Verhandlung is er mit Geld und Punkten davongekommen . Die Auszeit wurde ihm 

erlassen.. 

 

Also immer Obacht gem ! 

Klare Regel und trotzdem 100 Meinungen .

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Bitte wie ist es bei einer 6-spurigen Autobahn, die Rettungsgasse? Logisch wäre ganz rechts damit auch schweres Gerät zum Unfallort kommt.  Hab keine Ahnung was in dem Fall vorgeschrieben wäre.

Grüße , mako

Edited by mako
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vor 4 Minuten schrieb mako:

Bitte wie ist es bei einer 6-spurigen Autobahn, die Rettungsgasse? Logisch wäre ganz rechts damit auch schweres Gerät zum Unfallort kommt.  Hab keine Ahnung was in dem Fall vorgeschrieben wäre.

Grüße , mako

§ 11 Abs. 2 StVO 2016 „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

...egal wieviele Fahrspuren es sind - so ist nun mal die Regel. :classic_wink:

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