Dank neuem Führerschein A2 dürfen Autofahrer jetzt Motorräder bewegen. Zwar mit einem Mindestgewicht, aber bis zu 35 kW oder 48 PS stark. Voraussetzung: Der Autoführerschein wurde vor 1.4.1980 ausgestellt. Bisher durfte man damit 125er bis 11 kW oder 15 PS fahren. Also gibt es seit diesem Jahr eine deutlich gesteigerte Form der Fahrfreude. Bestehen muß man nur die Fahrprüfung, ein paar freiwillige Fahrstunden dürften nicht schaden. Eine theoretische Prüfung entfällt, man hat ja den Autoschein. Noch besser: Nach zwei Jahren 48 PS darf man unbegrenzter PS-Leistung frönen. Ideal für Guzzi, sollte man meinen. Schließlich gibt es ein paar Modelle mit 35 kW oder 48 PS im Programm, die das nötige Gewicht mitbringen. Tja, aber nur die neuen Modelle, das ist die Krux für Besitzer ein paar Jahre alten V7 Sport oder Classic. Dort stehen 36 kW oder 49 PS im Schein, und deshalb darf man die nicht mit dem A2-Führerschein fahren. Am einfachsten wäre ein Drosselkit, zum Beispiel von Moto Guzzi Deutschland. Leider Fehlanzeige! Und vom Drosselspezialisten Alpha Technik gibt es zwar schon viele 48 PS-Sätze, leider nichts für Moto Guzzi. Hoffentlich wird das in Zukunft noch was. Sonst müssen Guzzisten umsteigen. Eine umständliche Variante gäbe es noch. Leistungsmessung einer 49 PS-Guzzi auf einem Prüfstand, und vielleicht ist das eine oder andere PS gar nicht vorhanden. Wie man das mit einer Prüfstelle eintragungsfähig macht, bedarf ausführlicher Gespräche vorab mit den Experten von TÜV, DEKRA oder GTÜ vor Ort.