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Reifenfabrikationsbindung gem.betriebserlaubnis


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vor 3 Stunden schrieb Padrone:

Derzeit habe ich das Problem zwar nicht, falls aber mal doch, dann würde auch ich mir erstmal wie von Astore geschrieben einen fachkundigen und vor allem auch willigen Graukittel beim KÜS oder GTÜ suchen und mit ihm das vorab absprechen. Meine Erfahrung: So wie man in den Wald rein ruft, so schallt es zurück! :classic_wink:

Freundlichkeit ist selbstverständlich, Untertänigkeit garantiert nicht.

Und genau an diesem Punkt beginnt dann die Schikane der Bürokraten.

Viele Staatsangestellte haben nicht begriffen, dass sie für die Bürger da sind und nicht die Bürger für jene.

Aber das liegt an der Regulierung für alle Lebensfragen. Mann/Frau könnte sich ja an Mechanik einen Finger klemmen. Ohhh, Arbeitsausfall, Wirtschaftskrise...

🙄😉🤣🤣

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Moin,

ja...früher war es so...

aber hier wurde es erheblich besser, als der TÜV mal die Konkurrenz bekam.

Dekra, GTÜ, KUS und wie sie alle heissen.

Mit meinen damaligen MZetten hatte ich das Glück, das ein Kollege aus der ehem. DDR

seinen Job in Bad Kreuznach machte... ein Himmelreich für meine TÜV Besuche.

Gewechselt habe ich dann zum GTÜ, wo ich seit vielen Jahren Kunde bin

und der Prüfer sich freut, wenn er wieder eines meiner Fahrzeuge sieht und prüft.

Heute hat man die Auswahl und kann sich leicht im Umfeld über die richtigen Prüfer umhören

und ich erhalte noch meine Kaffee dazu.

Nur bei den verdammten Reifeneintragungen ärgert mich diese Abzocke...

Gruß

Holger

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vor 3 Stunden schrieb Astore:

Deshalb habe ich ja oben auch von fähigen Prüfern geschrieben. Darunter verstehe ich einen aaS, der nicht nur den technischen Sachverstand besitzt, sondern auch bereit ist, diesen anzuwenden.
Soll es sporadisch geben. Man muss sich halt einen suchen.

Sind die technischen Grundlagen und die Physik der Bewegung in Europa so verschieden? Nun ja, für manche Prüfer ist halt 1 Kilowatt 2 Pfund Seeboden und für andere 1000 g Schlamm.

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vor 2 Stunden schrieb HeiFesch:

Freundlichkeit ist selbstverständlich, Untertänigkeit garantiert nicht.

Und genau an diesem Punkt beginnt dann die Schikane der Bürokraten.

Viele Staatsangestellte haben nicht begriffen, dass sie für die Bürger da sind und nicht die Bürger für jene.

Aber das liegt an der Regulierung für alle Lebensfragen. Mann/Frau könnte sich ja an Mechanik einen Finger klemmen. Ohhh, Arbeitsausfall, Wirtschaftskrise...

🙄😉🤣🤣

Beim KÜS und GTÜ arbeiten freiberufliche Sachverständige, die idR auch ein offenes Ohr für Sonder- oder Problemfälle haben und ich möchte nicht wissen, mit welchen Vollpfosten die oftmals konfrontiert werden. Und für den Bullshit, welchen die Schwachmaten in Brüssel und Berlin beschließen, können die auch nix für. 

Kannst ja zu unseren polnischen Freunden wechseln. Dort kommen 2 Flaschen Wodka auf den Tisch und gut ist - hat ein Kumpel von mir live erlebt. 

Edited by Padrone
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Am 21.8.2026 um 11:09 schrieb V7Franke:

Nicht jeder Prüfer trägt dir eine andere Größe ohne Fabrikatsbindung ein, selbst wenn er dazu bemächtigt ist. 
Kenne das aus dem Umfeld meines anderen Motorrads, der kleinen 250er und 300er Hondas, die nur genau eine einzige Größe eingetragen haben, bei der 250er vorne zöllig (3.00-21), bei der 300er metrisch, aber auch ein bescheuertes Maß (80/100-21). Also versuchen viele die Wald-und-Wiesen Größe 90/90-21 einzutragen, damit sie die ganzen Adventure-Reifen fahren können.

Da kommen wohl einige Prüfer mit der Aussage, dass sie das sehen und nachmessen wollen. Also mit montiertem Reifen vorfahren, ohne dass der Ausgang gewiss ist. Und dann wollen sie dir nur genau dieses Fabrikat eintragen.

Es geht um das Ziel, den Zweck, das Notwendige. Leider verstehen das die fähigen Büroktaten nicht.

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vor 15 Minuten schrieb Padrone:

Danke!

Die sind ja echt modern aufgestellt, so mit allem Drum und Dran. Das Beste an Kenntnis von den neuen Technologien. Beeindruckend!

 

Und nun kommt so einer wie ich, wo die Musik noch original von Hand gemacht wird ....

Da sind die dann völlig überfordert, denn was nicht mehr sein darf kann nicht sein?

Das ist jedenfalls meine Erfahrung. Zum Glück habe ich hier beim TÜV NORD noch einen echten Dipl.Ing. alter Schule und nicht einen Bachelohr mit Abi+.

😃👍😃

Edited by HeiFesch
schreibfehler korrigiert
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Also an meiner '97 Cali 1100 EV ist eine, bzw war mit Bindung an Metzler & Pirelli. Der Erste wird nicht mehr produziert, der Zweite war drauf wurde aber zu breit mit der Zeit und hatte kontakt mit dem Kardan. Beim TÜV wurde ein Bericht geschrieben und Zulassungsstelle hat es berichtigt...  Natürlich kosten, aber was tuen wir nicht alles ;) 

IMG_0420.PNG

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Das dieses Thema Markenbindung völlig sinnfrei ist, kein Thema.

Nur immer daran denken, wir haben es nicht nur mit "Planbaren" Besuchen beim TÜV, KÜS, DEKRA zu tuen, sondern auch mit unfreiwilligen "Boxenstopps" seitens der Rennleitung (Polizei). Und dann hast du da so einen "Heißspund" der gehört hat das die Markenbindung seid XX.YY.ZZ ausgetragen werden muss und fängst mit dem das Diskutieren an .. . 

Interessant wäre jetzt, wie das Rechtlich ganz genau aussieht, die Reifenbindung in den Papieren, zu der (hoffentlich vorhanden) Reifenfreigabe des Reifenherstellers (von anderen Reifengrößen, die Teilweise über "Gutachten" der Reifenhersteller "freigegeben" wurden sprechen wir hier gar nicht ..) das von Technischer Seite die montierten Reifen auf diesem Motorrad gefahren werden können, zu der Abweichung zur Markenbindung in den Papieren.                                      

Kurz formuliert, "beugt" die Freigabe der Reifenherstellers, die Markenbindung in den Papieren oder führt die Verwendung anderer Reifen, in dem Moment zu einem Erlöschen der ABE, weil eben NICHT die Reifen aus der Markenbindung respektive weiterer Eintragungen montiert sind??

Dann ist nämlich Theoretisch die fahrt zu ende, weil OHNE ABE (und Reifen sind so etwas von Sicherheitsrelevant) lässt der dich nicht weiterfahren, wenn er Rechtlich dazu in der Lage ist.

Weiß jemand wie das Rechtlich ganz genau aussieht? 

Bei meinem letzten Besuch beim TÜV, meinte der mir sehr gut bekannte TÜV ING., die Markenbindung muss jetzt raus, die Übergangszeit ist abgelaufen. Da steht jetzt halt: "vorne/ hinten Reifen eines Herstellers, gleichen Typs (Sinngemäß)".

Gruß Günter

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Das ist eben mit der Neuregelung das Problem...es gibt keine Freigaben der Reifenhersteller mehr und die es mal gab, sind ungültig. Es gibt nur noch Serviceinformation, die man für eine positive Begutachtung bei TÜV&Co nutzen kann.

Wenn du eine Reifenfabrikatsbindung hast (und nicht bloß den Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten ") dann ist mit den falschen Reifen die ABE erloschen. Ob der Polizist deswegen die Maschine vor Ort und Stelle stilllegen darf, ist u.U. rechtlich schwierig.

Wenn du z.B. Reifen drauf hast, für die es mal eine Reifenfreigabe gab und man mit denen Jahre/Jahrzehnte legal unterwegs war, können nicht von heute auf morgen ein Sicherheitsproblem darstellen, was eine Stilllegung rechtfertigt. 

Ich vermute aber, dass die Polizei aktuell noch behutsam damit umgeht. Allerdings dürften spät.Ende des Jahres alle Motorradfahrer Bescheid wissen, was zu tun ist...denn spät. bei der HU wird man darauf hingewiesen 

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vor 1 Stunde schrieb Gexx:

Das ist eben mit der Neuregelung das Problem...es gibt keine Freigaben der Reifenhersteller mehr und die es mal gab, sind ungültig. Es gibt nur noch Serviceinformation, die man für eine positive Begutachtung bei TÜV&Co nutzen kann.

Und da beißt sich die Katze in den Schwanz. Aktuell fahre ich vorne einen Conti Road Attack 3CR in 100/90R18 56V und habe den auch so durch die Einzelabnahme gejagt, weil laut CoC ja nur Diagonalreifen in 100/90-18 56V zulässig sind. Seit Anfang 2025 macht der TÜV in Deutschland da einen Unterschied. Vorher gehörte die Bauart nicht zur Dimension. Leider stellt Conti den Reifen nicht mehr her. Das Einzige, was sie noch herstellen, ist der Road Attack 3CR in 100/90R18 56H

Ich war jetzt bei der Dekra, ob sie mir auch den H-Reifen eintragen würden, weil die Guzzi ja gemäß Papier nur maximal 175km/h schaft. Antwort von der Dekra war: "Also dafür machen wir keine Einzelabnahme, aus dem Fahrzeugschein ist ja ersichtlich, daß sogar T-Reifen ausreichend wären. Da geht H (maximal 210km/h) immer."

Aber schriftlich wollte mir das auch niemand geben. 😕

Also: Zu wem kann ich gehen, wenn mein aktueller Conti Road Attack 3CR in 56V hinüber ist, um mir den 56H Reifen eintragen zu lassen? Ist es so verwegen ein legales Motorrad haben zu wollen? 🙄

Ich hatte vor einer Woche das Vergnügen eine Mietmaschine (auch eine v7 850) mit Michelin Road Classic Diagonalreifen fahren zu dürfen und da ist mir der Unterschied zwischen meinen Radialreifen und den Diagonalreifen wieder so richtig deutlich geworden. Ich will keine Diagonalreifen mehr! Ich will Radial!

Edited by cbk
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vor 14 Stunden schrieb cbk:

Aber schriftlich wollte mir das auch niemand geben. 😕

Weil sie wahrscheinlich wussten, dass sie dir Mist erzählen...wenn bei dir V eingetragen ist, kannst du nicht ohne weiteres H Reifen nutzen. Das musst du abnehmen lassen 

Da solltest du eher die 21er Prüfer fragen

https://www.dekra.de/de/ansprechpartner-fuer-fahrzeugumbauten-tuning/

Wenn nix eingetragen ist,dann kannst du einen Index nutzen, der gleich oder höherwertiger zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ist

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