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Reifenfabrikationsbindung gem.betriebserlaubnis


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Hallo Leute, mal eine Frage zu dem Thema, ich habe jenen Satz in meinen Zulassung Bescheinigung stehen ,in der Zulassung steht nur die Reifendimension drinn ohne Reifenhersteller, ich hab jetzt gelesen das ab Anfang 2025 eine neue Reifenverordnung in Kraft ist ,bei nicht EU Zulassung,was ja alle älteren Maschinen betrifft, wäre eine Einzelabnahme bei TÜV oder DEKRA notwendig um nicht Gefahr zu laufen die Zulassung zu verlieren, bei besagter Einzelabnahme würde der vermeldeite Satz ausgetragen und die montierten Reifen inc Hersteller eingetragen, bei jedem Herstellerwechsel wäre das gleiche Prozedere notwendig, das riecht doch sehr nach Geld macherei weiß jemand was genaueres? Ich habe in 2Wochen einen TÜV Termin gebucht und werde sehen was der Graukittel meint. Wer weiß wie und wo man die Betriebserlaubnis einsehen kann? Obwohl die Reifen in einer Betriebserlaubnis von einem 40 Jahre altem Motorrad nicht mehr existieren dürften.

Gruß Werner 

 

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Hallo Werner, was für eine Maschine hast du? Man kann grob sagen, dass alle Maschinen aus den 90ern eine Fabrikatsbindung haben, alle davor haben eher keine.

Der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " heißt noch nicht, dass tatsächlich eine Fabrikatsbindung besteht. Es soll nur ein Hinweis sein, dass die Prüfer dahingehend in die Betriebserlaubnis schauen

 

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Sehr unwahrscheinlich, dass da eine Fabrikatsbindung besteht

In der Serviceinformation von z.B. Bridgestone steht drin, das keine Fabrikatsbindung besteht

 

90521.pdf

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alle meine Guzzi`s bleiben bei diesem Thema außenvor...

also keine Probleme...

da müssen keine Papiere geändert werden.

Gruß

Holger

Edited by holger333
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wenn eine Reifenfabrikatsbindung besteht wird sie auch zwingend im Fahrzeugschein eingetragen, wenn da nur eine Dimension eingetragen ist, kann jedes Fabrikat dass exakt der Eintragung entspricht verwendet werden. Dabei gilt, besser oder höher ist erlaubt, schlechter und geringer ist bei den Buchstabenkombis verboten.

Beispiel du hast einen 120-90-R18, 61T eingetragen, kannst du einen H18 oder V18 auch fahren. Die Dimension darf nicht verändert werden.

lg Harry

 

Edited by smartharry
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Wobei wir dann wieder bei der Frage wären, ob die Bauart des Reifens, Also radial oder diagonal auch zur Dimension zählt oder nicht. Also wenn da steht 120/90-18, darf er dann auch einen 120/90R18 fahren? Ich denke schon, bin mir da aber nicht sicher.

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Es stimmt nicht, dass bei einer existierenden Fabrikatsbindung die Reifentypen auch in den Papieren stehen…das war vielleicht bei den alten Papieren bis 2005 der Fall, aber nicht zwangsläufig bei den neuen Papieren

Meine Maschinen aus den 90ern hatte alle eine Fabrikatsbindung, aber im Schein stand außer dem Satz nix drin. Die Prüfer konnte aber nachschauen, welche Reifen freigegeben waren

Die Reifenbauart ist Bestandteil der Reifendimension. Man darf jetzt nicht mehr Radialreifen ohne Eintragung aufziehen, wenn Diagonalreifen drinstehen

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Bei meiner Mille stand der Blödsinn auch drin.

Jeder TÜV kann nachschauen, ob in der damaligen Betriebserlaubnis ein best. Fabrikat bindend war.

Bei meiner Mille stand nur die Grösse.

Habe sie austragen lassen.

Nur die Zulassungsstelle hat sich angestellt.

Jetzt steht oben der berühmte Satz mit dem Beachten der Fabrikatsbindung.

Unten steht : zu 15.1/2 keine Fabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis.

 

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  • 3 weeks later...

Also gestern beim TÜV gewesen, ich musste einen neuen Termin machen, der vorherige konnte ich nicht wahrnehmen, alles glatt gegangen,neuer Stempel ist drauf, der Prüfer hat mir gesagt er findet die neue Verordnung auch absolut schwachsinnig, in meiner Betriebserlaubnis steht nur die Reifengröße drin und keine Reifenfabrikate, er empfiehlt er den Spruch austragen zu lassen um Komplikationen mit der Rennleitung zu vermeiden 

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Guten Morgen,

dann solltest Du aber vom TÜV eine Bescheinigung haben, damit die Zulassungsstelle etwas in der Hand um die Austragung zu vollziehen.
Evtl. beim Amt nachfragen.

Bei meiner BMW F650 Bauj. 1998 wurde ein Gutachten zur Vorlage erstellt. 

 

Udo

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korrekt, ohne Gutachten geht es nicht.

Habe auch ein Gutachten der DEKRA eingeholt, damit diese Reifenbindung austragen lassen

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..ich habe den gleichen Mist in den Papieren meiner MG Le Mans 1000 stehen, am Mo. 01.09 ist ein TÜV Termin beim Inschinör...hoffe dann ein entsprechendes Gutachten zu bekommen..

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