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Motorschaden an meiner V85TT


Guzzibär1964

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Guten Morgen zusammen,

ich bin relativ neu hier im Forum, ,dennoch wollte ich Euch heute einmal von meinen Problemen mit meiner V85TT berichten.

Im Juli 2022 kaufte ich mir meine V85TT bei meinem Vertragshändler in Peine und war bis Anfang Juni 2025 begeistert von meiner Guzzi.

Alle Inspektionen und Wartungen wurden durchgeführt. Leider nicht beim MG Vertragshändler, da mein Händler in Peine seine Beziehungen mit MG gekündigt hat, bei einer markenlosen Meisterwerkstatt in meinem Wohnort. Die nächste MG Werkstatt ist von mir 90km entfernt. Nur die 1000er Inspektion wurde noch in Peine durchgeführt. Beim Erwerb meiner V85 wurde mir eine Garantieverlängerung von 2 Jahren  zur ursprünglichen Garantie für das Motorrad angeboten. Soweit so gut. Wie gesagt, hatte ich bis Anfang Juni 2025 keinerlei Probleme mit der Guzzi. 

Anfang Juni machte ich eine abendliche Runde durch den Landkreis Hildesheim, als meine Guzzi plötzlich seltsame Geräusche von sich gab und dann ihren Dienst komplett quittierte. Ein erneutes Anlassen war nicht möglich. Meine zwei weiteren Begleiter, 40 Jahre erfahrene Biker, untersuchten die Maschine, ohne Erfolg. Ich musste mich vom ADAC abschleppen lassen und wurde zu meiner Meisterwerkstatt gebracht. Wir drei gingen von einem Sensor oder Problem in der Motorsteuerung aus.

Am folgenden Tag rief ich meine Werkstatt an und teilte mit mit, dass sich ein Lager im Motor aufgelöst hätte, die Teile die Ölpumpe und die Antriebskette zerstört hätten. Damit wäre es ein Motorschaden. 

Ich habe dann das Motorrad im unreparierten Zustand abgeholt und mich an MG gewandt. Dort bekam ich eine Kontaktadresse zu einem MG Vertragshändler in Wolfsburg. Dieser Vertragshändler erkundigte sich, nach Schilderung des Vorfalls, bei MG über die Übernahme der Garantie und der Reparatur. Nach fünf Tagen wurde mir durch den MG Vertragshändler mitgeteilt, dass MG die Garantie und damit eine Reparatur der V85TT ablehnt. 

Die Begründung:

1. Ich habe mich nicht an eine MG Vertragswerksatt gewandt. 

2. Das Motorrad wurde unsachgemäß von einer Fremdwerkstatt geöffnet 

3. Das Motorrad wurde nicht in einer MG Vertragswerkstatt gewartet

 

Daraufhin habe ich MG /PIAGGIO direkt in Deutschland und Italien (auf italienisch) angeschrieben. Im Anhand befanden sich alle Dokumente und Wartungsberichte von der Maschine. Nach ca. 4 Wochen meldete sich, nach erneuter Nachfrage, PIAGGIO Deutschland mit einem vorgefertigten Schreiben bei mir. Wieder mit einer Ablehnung und mit der gleichen Begründung. (Italien meldet sich überhaupt nicht)

Alle Gründe entsprechen den Tatsachen, zeigen aber eine gewisse Arroganz gegenüber dem Endkunden.

Wie kann es sein, dass man nach 16.500km solch einen Schaden an einer V85TT hat? 

Mir ist klar, dass mein Weg vielleicht nicht der korrekte war, aber von Kulanz und Kundenbindung hat MG/PIAGGIO noch nichts gehört. Ich arbeite seit fast 30 Jahren im Bereich der Qualitätssicherung bei verschiedenen Unternehmen und kann mich über dieses Verhalten nur wundern. Kundenbindung und Betreuung im After Sales geht anders! 

Eine Begutachtung des Motorrads durch eine MG Vertragswerkstatt wäre vielleicht ein Ansatz gewesen.

In diesem Jahr wollte ich eigentlich an mehreren Guzzi Treffen, wie das V85TT Treffen in Bad Soden-Salmünster, teilnehmen. Das war mir leider nicht möglich.

Meine Guzzi wird repariert, so oder so, dass ist klar. Ob ich dieser Marke treu bleiben werde, glaube ich nicht.  Schade eigentlich, denn ich mag MG und die neue Stelvio hätte mich schon gereizt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden

Gruß 

Guzzibär1964

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vor 25 Minuten schrieb Guzzibär1964:

ich bin relativ neu hier im Forum

... der war gut!

Aber im Ernst. Das ist natürlich sehr dumm gelaufen, wo auch immer der Schaden herkommt.

Aber es dürfte auch klar sein, dass eine Garantie nur greift wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, was bei dir wahrscheinlich nicht der Fall ist.

Das würde dir bei z.B. einem Boxer aus Berlin nicht anders ergehen.

Also wird dir nix anderes bleiben als bei deinem Schrauber, zu dem du ungeschickterweise die Guzzi immer gebracht hast, den Motor instandsetzen zu lassen oder zu eiem guten Guzzi Schrauber (Händler) zu gehen, oder selbst Hand anlegen.

Ich hoffe dass du das alles gut über die Bühne bringen kannst, ein solcher Ausfall ist nicht Guzzitypisch.

Edited by tedrei
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Am besten von einem Anwalt beraten lassen. Inspektionen müssen nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden...das schließt normalerweise auch Schadensbegutachtungen mit ein .

Wichtig ist, dass die freie Werkstatt die Inspektion nach Herstellervorgabe durchgeführt habt. Wenn die z.B. eine andere Ölviskosität als vorgeben verwendet hat, ist es schon hinfällig zu diskutieren

Woran macht Piaggio fest, dass der Motor "unsachgemäß" geöffnet wurde?

 

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Hallo 

 

ich verstehe den Frust dahinter. 

Wichtig wäre die angesprochenen Punkte nachzuvollziehen die einen Erhalt der Garantie voraussetzen. 

Solche Schäden kommen selten aber leider vor, bei egal welchen Hersteller. 

Ich selbst habe inzwischen Gute Erfahrungen mit den Garantieabwicklungen gemacht. 

Solltest du die von meinen Vorschreiben genannten Punkte Lückenlos nachweisen können 

würde es Sinn machen den Hersteller nochmals damit zu Konfrontieren um je nach Antwort zumindest 

zb. eine Prozentuale Kostenbeteiligung vorzuschlagen. 

Wurden auch die Zeitlich geforderten Service eingehalten? also jedes Jahr egal wieviele Kilometer .

Auch geht aus deinen Text nicht hervor ob du die Garantieverlängerung wahrgenommen hast,

nur das sie Angeboten wurde.

Je nachdem welche Voraussetzungen zum Erhalt dieser vorgegeben sind. Kann sich das Thema schnell 

in eine Richtung drehen ohne weitere Argumentationsgrundlage die ein anderes Verhalten des Herstellers erwarten Liese.

Ansonsten ist die Haltung erst mal die Übliche wie auch bei jeden anderen Hersteller bei solch einen Informationsstand.

Hat nichts mit der Marke an sich zu tun. 

 

Ich hoffe du bekommst es egal wie geregelt! 

 

 

 

Edited by Bastlwastl
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Ich kenne dieses Gebahren leider zu gut aus eigener Erfahrung.

 

Wie meine Vorschreiber bereits ganz richtig ausgeführt haben besteht keine Verpflichtung den Service bei einem Vertragshändler durchführen zulassen.   Setz denen eine Frist bis wann die Kostenübernahmeerklärung da sein muss, danach zum Anwalt.  Das hab ich damals genauso gemacht.

Im Forum hatte ich damals gepostet:  "Meine Guzzi wird ein Fall für die Advocard"

Die Vertragswerkstatt wo ich hingeschleppt wurde hat sogar eine noch viel größere Schurkerei abgezogen.  Die haben zweimal kassiert    

Edited by Bertel
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Moin. Ich gehe mal davon aus das von Moto Guzzi nichts mehr kommt. Kann ich allerdings auch verstehen. Der Piaggio Konzern ist auch dafür bekannt nicht sehr Kundenorientiert zu sein. Hat man da nicht so nötig 😁 Ich kaufe immer nur Motorräder die keine Garantie mehr haben dann muss ich mich auch nicht streiten. Ist auch der Grund warum ich noch keine CF Moto habe - die Gurken haben 4 Jahre Garantie....

Gruß Boris 

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Ich glaube, man muss unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung (die ist sicher längst rum) und einer darüber hinaus gehenden Garantie des Herstellers. Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist es in der Tat so, dass der Hersteller nicht die Wartung in Vertragswerkstätten erzwingen kann. Bei einer darüber hinaus gehenden, freiwilligen Garantie dürfte es eher so sein, dass er die Bedingungen festlegen darf wie er will.

Dennoch wäre bei diesem km-Stand und regelmäßiger Wartung lt. Werksvorgabe (haben wir das? Der TE hat sich dazu noch nicht geäußert) ein kulanteres Vorgehen angebracht.

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Moin,

wie von Bruno zuvor geschrieben:

die Garantievorgaben für Moto Guzzi,, parallel wie von bmw motorrad, u.a. anderen Herstellern sind zu beachten.

Das bedeutet: innerhalb der Km und der zeitlichen Vorgabe (innerhalb von einem Jahr) sind bei einem Vertragshändler zu erledigen.

Auch in meinen (vielen) Jahren bei bmw gab es in solchen Fällen KEINE Ausnahme.

Zudem können wir alle hier, keine Schadensanalyse abgeben...

den geschilderten Schaden kenne ich bisher nicht, kann es somit auch nicht nachvollziehen und so ergeht es auch Piaggio.

( User bisher keine Vorstellung, keine weiteren Details, keine Bilder... )

Gruß

Holger

Edited by holger333
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vor 3 Stunden schrieb Willy B. aus G.:

Ich glaube, man muss unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung (die ist sicher längst rum) und einer darüber hinaus gehenden Garantie des Herstellers. Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist es in der Tat so, dass der Hersteller nicht die Wartung in Vertragswerkstätten erzwingen kann. Bei einer darüber hinaus gehenden, freiwilligen Garantie dürfte es eher so sein, dass er die Bedingungen festlegen darf wie er will.

Dennoch wäre bei diesem km-Stand und regelmäßiger Wartung lt. Werksvorgabe (haben wir das? Der TE hat sich dazu noch nicht geäußert) ein kulanteres Vorgehen angebracht.

Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Und da ist es völlig egal, wo man Inspektionen durchführt

Mit der GVO 461/2010 hat die EU eine Verordnung, die auch bei einer Herstellergarantie der Hersteller greift und eine Einschränkung auf Wartungsarbeiten bei Vertragswerkstätten als unzulässig erklärt. Natürlich kann fast alles bei einer freiwilligen Garantie vom Garantiegeber vorgegeben werden, aber bei der Werkstattwahl eben nicht. Hier will der Gesetzgeber Monopolstellungen der Vertragswerkstätten vermeiden

Aber man sollte das schon mit einem Anwalt besprechen 

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vor 4 Stunden schrieb Gexx:

Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Und da ist es völlig egal, wo man Inspektionen durchführt

Mit der GVO 461/2010 hat die EU eine Verordnung, die auch bei einer Herstellergarantie der Hersteller greift und eine Einschränkung auf Wartungsarbeiten bei Vertragswerkstätten als unzulässig erklärt. Natürlich kann fast alles bei einer freiwilligen Garantie vom Garantiegeber vorgegeben werden, aber bei der Werkstattwahl eben nicht. Hier will der Gesetzgeber Monopolstellungen der Vertragswerkstätten vermeiden

Aber man sollte das schon mit einem Anwalt besprechen 

Kann man natürlich machen. Man könnte sich aber auch erst einmal die Garantiebedingungen anschauen. Auch bin ich mir sicher das die Bedingungen in einer freien Werkstatt zu 99 Prozent nicht erfüllt werden.

Gruß Boris 

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nur noch einmal: ich war bei bmw motorad viele Jahre tätig,

KEINEN Service nach Serviceplan bei einem autorisierten Vertragshändler = KEINE Gewährleistung

 

Piaggio ist kein Kleines Unternehmen, jedoch mit großer Rechtsabteilung...

die kennen alle Gesetzesvorgaben, auch europäische.

 

Wie Boris schon geschrieben hat: dann lieber gebraucht kaufen... kein Ärger.

Wenn Garantieprobleme vorhanden, zeigen die sich auch fast immer in der Garantiezeit...

ist diese "überstanden" sind die meist möglichen Defekte erledigt 😉

und den extremen Wertverlust hat man zudem eingespart 😍

 

So habe ich auch die meisten meiner Fahrzeuge erworben, neuwertiger Zustand und fehlerfreie Ware.

Gruß

Holger

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vor einer Stunde schrieb Bertel:

Zu 99% nicht erfüllt?     …. Dem möchte ich widersprechen!

Moin. Bitte nicht falsch verstehen. Ich meine damit nicht das die Werkstatt schlecht arbeitet. Aber Piaggio wird ganz genaue Vorgaben haben wie die Werkstatt arbeitet. Nur original Teile eine genaue Dokumentation und zuletzt auch eine Diagnose - diese geht oft nur online in einem Portal. Das alles ist den freien Werkstätten viel zu teuer. Auf Nachfrage sagen die Werkstätten den Service können wir machen aber keine Garantie oder nicht in der Garantiezeit. Wie auch immer,es ist ja nicht sicher ob überhaupt eine Garantie vorhanden war....

Gruß Boris 

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vor 55 Minuten schrieb luftheuler:

Moin. Bitte nicht falsch verstehen. Ich meine damit nicht das die Werkstatt schlecht arbeitet. Aber Piaggio wird ganz genaue Vorgaben haben wie die Werkstatt arbeitet. Nur original Teile eine genaue Dokumentation und zuletzt auch eine Diagnose - diese geht oft nur online in einem Portal. Das alles ist den freien Werkstätten viel zu teuer. Auf Nachfrage sagen die Werkstätten den Service können wir machen aber keine Garantie oder nicht in der Garantiezeit. Wie auch immer,es ist ja nicht sicher ob überhaupt eine Garantie vorhanden war....

Gruß Boris 

Dem stimme ich vollumfänglich zu. Bei jedem Service in einer Vertragswerkstatt erhalte ich einen Auszug von einer PADS Auslesung über alle Software Updates und sonstiges.

Den Zugang zum Piaggiosystem werden freie Werkstätten wahrscheinlich auch nicht haben. 

Ich bin jedoch auch in der glücklichen Lage eine kompetente und hilfsbereite Werkstatt zu haben. Hatte schon dreimal einen Garantiefall und wurden immer zu meiner vollsten Zufriedenheit zeitnah durchgeführt. 

Gruß Stephan 

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vor 2 Stunden schrieb holger333:

nur noch einmal: ich war bei bmw motorad viele Jahre tätig,

KEINEN Service nach Serviceplan bei einem autorisierten Vertragshändler = KEINE Gewährleistung

 

Piaggio ist kein Kleines Unternehmen, jedoch mit großer Rechtsabteilung...

die kennen alle Gesetzesvorgaben, auch europäische.

Die Sache mit der Gewährleistung war bis 2010 so.  Mit inkraftteten der GVO 461/2010 ist jede diebezügliche Klausel (Vertragswerkstattzwang) unwirksam.

Die Rechtsabteilung bei Piaggio kennt die Stinkstiefeltricks besonders gut. 

Genau wie Versicherungen "Die Schuldfrage ist nicht klar aber wir bieten aus Kulanz 50% der Schadenssumme".   Sobald die Klageschrift vorliegt wird umgehend die volle Summe bezahlt.

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Bitte nicht Gewährleistung mit Garantie vermischen

Für Gewährleistungsansprüche muss man den Service nicht beim Vertragshändler machen. Man muss nicht einmal überhaupt irgendeinen Service machen. Gewährleistungsansprüche hat man ausschließlich gegenüber dem Verkäufer 

Die Herstellergarantie ist vom Hersteller. Früher mag es so gewesen sein, dass man nur beim Vertragshändler den Service machen durfte, um Garantieansprüche zu haben

Das ist heutzutage nicht mehr der Fall. Das ist wegen der oben genannten EU-Verordnung. Die Hersteller müssen sogar den freien Werkstätten ermöglichen, einen Service gemäß Herstellervorgaben durchzuführen.  

Ich würde in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen.

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Wirklich selten das ein (Kugel)Lager, wenn man einen Herstellungsmangel voraussetzt, erst nach 16500 km den Geist aufgibt. Das müsste untersucht werden, sorgfältig und tiefgründig. Als Fahrzeughersteller würde mich das brennend interessieren, ungeachtet etwaiger Kosten für wen auch immer. Es werden die Advokaten bemüht statt Ursachenforschung.

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vor 2 Stunden schrieb Gexx:

Bitte nicht Gewährleistung mit Garantie vermischen

Für Gewährleistungsansprüche muss man den Service nicht beim Vertragshändler machen. Man muss nicht einmal überhaupt irgendeinen Service machen. Gewährleistungsansprüche hat man ausschließlich gegenüber dem Verkäufer 

Die Herstellergarantie ist vom Hersteller. Früher mag es so gewesen sein, dass man nur beim Vertragshändler den Service machen durfte, um Garantieansprüche zu haben

Das ist heutzutage nicht mehr der Fall. Das ist wegen der oben genannten EU-Verordnung. Die Hersteller müssen sogar den freien Werkstätten ermöglichen, einen Service gemäß Herstellervorgaben durchzuführen.  

Ich würde in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen.

...und wo soll die Gewährleistung her kommen. Die gilt doch nur ein Jahr. Die Guzzi ist 2022 gekauft worden. Ist also lange durch. Und wenn der Motor geöffnet wurde was soll Piaggio dann noch feststellen? Ich bin mir sicher das es da nix geben wird. Wenn man Rechtsschutz hat kann man es natürlich versuchen.

Gruß Boris 

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wartet mal ab; jedenfalls wird Piaggio NICHTS zahlen (müssen)

das Thema Lager...bleibt MIR suspekt...Themensteller ??

Edited by holger333
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vor 33 Minuten schrieb luftheuler:

...und wo soll die Gewährleistung her kommen. 

Habe ich ja auch nicht geschrieben!

Ich habe lediglich darauf hingewiesen , dass hier Gewährleistung und Garantie durcheinandergewürfelt werden. 

 

Beim Rest wiederhole ich mich nochmal...laut einer neueren EU-Verordnung ist der Service in einer freien Werkstatt kein Ausschlussgrund für einen Garantieanspruch. 

Das es hier auch Bedingungen gibt, wie z.B. Service nach Herstellervorgabe, steht außer Frage. Das muss natürlich auch beim Fall vom Threadersteller gemacht worden sein 

 

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