Jump to content

holger333

Members
  • Posts

    8,953
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    390

Everything posted by holger333

  1. Moin und Willkommen im Forum. Eine Moto Guzzi ist immer erstrebenswert und wird Dir dann viel Fahrfreude bringen. Es ist eine kleine Motorradfabrik innerhalb des heutigen Piaggio Konzerns. Somit sind die Schritte und Entwicklungen langsamer, aber ausgereifter. Für 2025 werden auch eher nur kosmetische Neuigkeiten bei der V7 Reihe kommen, genaues wirst Du auf der EICMA sehen; die findet vom 7. bis 10. November statt...also in Kürze. Modellgepflegt wird kontinuierlich... so sind die heutigen 2024 Modelle auf dem Euro5+ Stand. Such Dir eine Guzzi aus dem heutigen Neuen oder jung-gebrauchten Angebot... oder warte auf Neuigkeiten im November... Die Entscheidung kannst nur Du treffen, wird aber richtig sein. Gruß Holger
  2. Moin Peter, meinen Glückwunsch zur Zulassung mit Deiner richtigen EZ 👍 nun "musst" Du uns nur aufklären, wie Du es am Ende geschafft hast.... Gruß Holger
  3. https://bvdm.de/politik-und-leistungen/fema-umwelt-verkehrspolitik-gesetzgebung/artikel/Reifenfreigaben.php?suche=Reifenfabrikatsbindung Reifeneintragungen - Hohe Hürden ohne Sicherheitsgewinn 29.06.2020 Olaf Biethan Reifeneintragung: Reibach ohne Sicherheitsnutzen In den letzten Jahrzehnten ist das fahren und beherrschen eines Motorrads deutlich sicherer geworden. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen sind die Fahrwerke immer besser geworden. Die Zeit der pendelnden Großtourer oder der „Gummikühe“ ist eindeutig vorbei. Zum anderen haben Reifen heute eine Haftung und Stabilität die noch in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts Rennreifen gut zu Gesicht gestanden hätten. Die Fahrwerke älterer Motorräder kann man nur aufwendig verbessern. Mit modernen Reifen können ältere Motorräder aber gut und sicherer bewegt werden. Wenig Aufwand und Kosten hatten die Besitzer älterer Motorräder, wenn sie den Freigaben von Reifenherstellern vertraut haben. Die Hersteller montierten die neuen Reifenmodelle und Konstruktionen auf das jeweilige Motorradmodell und testeten sie intensiv in allen Fahrsituationen. Die Fahrtests wurden dabei von erfahrenen Profifahrern durchgeführt. Teilweise auf abgesperrten Strecken im Grenzbereich. Nicht jedes Motorrad bekam eine Freigabe, aber wenn der Reifenhersteller sicher war, dass ein Reifen für ein Motorradmodell geeignet und sicher ist, erteilte er eine Reifenfreigabe für den Reifen auf dem Motorradmodell. Der Motorradfahrer konnte sicher sein, dass der freigegebene Reifen gut funktioniert. Die Reifenfreigabe war bei Kontrollen und der HU der Beleg für die Eignung des Reifens. Änderung ohne Experten einzubeziehen Dieser sicheren Praxis hat das Bundesverkehrsministerium im August 2019 ohne Not einen Riegel vorgeschoben. Ab 2020 müssen alle Reifen, die von der eingetragenen Reifengröße abweichen, einzeln bei den Prüfstellen vorgeführt und abgenommen werden. Diese bisherigen Freigaben gelten nicht mehr für Reifen die ab 2020 produziert werden. Jedes Motorrad mit Reifen in abweichender Reifenbezeichnung muss nun einzeln bei den Prüfstellen (TÜV, Dekra, etc.) vorgeführt und der Reifen für jedes Motorrad eingetragen werden. Statt Profis auf abgesperrter Strecke „testet“ nun ein mehr oder minder fahrtechnisch qualifizierter Prüfer die Eignung des Reifens in einem kurzen Fahrversuch im öffentlichen Verkehr. Diese Neuregelung wurde ohne Not (z.B. Unfälle durch freigegebene Reifen) von der Bund-Länder Kommission - ohne die Hinzuziehung von Experten und Fachleuten - beschlossen und vom BMVI verkündet. Die einzigen Profiteure sind die Prüfstellen wie TÜV, Dekra und Co, die nun mehr Umsatz machen dürfen. Eine Verbesserung der Unfallstatistik wird nicht erwartet! Doch der Reihe nach. Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass jeder der eine andere Reifengröße fahren möchte als die welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss. Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen, wie eingangs beschrieben, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar. Viele Fahrer von Youngtimern betroffen Eine andere „Reifengröße“ ist es aber schon, wenn die Bezeichnung in den Papieren von der Bezeichnung der montierten Reifen abweicht. In früheren Jahren wurden die Reifen in Zollgrößen angegeben, z.B. 4.00-18 64 H. Es folgte eine Angabe nach ECE R75. Die Bezeichnung nach dieser Norm wurde aber 1998 geändert. So wurde dann z.B. aus einem 140/90 VB 15 ab 1998 ein 140/90 B 15 70 V. Moderne Reifen werden zudem häufig nicht mehr in den alten Reifengrößen bzw. -bezeichnungen angeboten. Zumindest für häufig genutzte Motorräder gibt es bisher die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller. Wer davon betroffen ist? Zumindest sehr viele Fahrer von älteren Motorrädern. Exemplarisch als größere Gruppe seien hier die Nutzer von Zweiventiler BMWs erwähnt. Viele der Fahrer nutzen auf ihrer R80 oder R100 abweichende Reifenbezeichnungen mit Freigabe der Reifenhersteller. Im Herbst 2019 kritisierten die betroffenen Verbände BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur Handwerk), WDK (Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie) und IVM (Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.) in einem offenen Brief an das BMVI die veröffentliche Regelung und baten um Stellungnahme. Der BVDM berichtete und bezog ebenfalls Stellung in einem Blogeintrag im November 2019. Und was passierte? Nichts! Auch die Reaktion oder gar der Aufschrei der betroffenen Motorradfahrer ist bisher sehr verhalten. Haben die meisten es noch nicht mitbekommen? Werden sie erst wach, wenn sie der Prüfer bei der nächsten HU auffordert, die montierten Reifen (trotz vorliegender Freigabe) kostenpflichtig eintragen zu lassen? Verbände hatten sich kritisch zu geplanten Änderungen geäußert Grundsätzlich müssen bei Änderungen von gesetzlichen Regeln betroffene Verbände und Organisationen vorab informiert und um Stellungnahme gebeten werden. Meistens denkt der Gesetzgeber daran, den BVDM bei Verordnungen, die Motorradfahrer betreffen, zu informieren. Es wird aber auch schon mal vergessen, wie bei der Winterreifen-Verordnung. Die Neuregelung wurde allerdings im Verkehrsblatt veröffentlich. Im Gegensatz zu Texten von Gesetzen und Verordnungen sind die Regelungen des BMVI nicht öffentlich zugänglich und müssen kostenpflichtig gekauft werden. Die nächste Frage war, auf welchen Fakten, gerade zur Verkehrssicherheit, diese Regelung basiert. Offensichtlich auf keinen Fakten! Schon im April 2019 hatte sich der WDK zu der geplanten Regelung kritisch geäußert. Da ich zu der dort beschriebenen „166. BLFA-TK“ nichts gefunden habe, habe ich einfach mal nachgefragt. Überraschend schnell hat das Referat StV 22 - Kraftfahrzeugtechnik (Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien) des BMVI geantwortet. Nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/a/184511 Ebenso schnell auf meine Nachfrage zum „Sicherheitsgewinn“ der Regelung und in welchen Bundesländern es abweichende Regelungen gab: https://fragdenstaat.de/#nachricht-479273 „Bund und Länder haben gemeinsam über die Beurteilung von abweichenden Reifenkombinationen an Krafträdern beraten und sich diesbezüglich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt“ und „Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Klarstellung.“ Auf Nachfrage wieviele Unfälle durch die Regelung vermieden werden könnten, kam dann als Antwort: „Die hier vorliegenden Unfallstatistiken enthalten keine Angaben, welche Bereifungen in den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge aufgeführt sind. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und damit auch der Vermeidung von Unfällen“. Statt Erleichterung hohe Hürden und höhere Kosten Aus der Stellungnahme des BMVI zu der Regelung geht hervor, dass man Erleichterung schaffen wollte für die Nutzer von EU-typgeprüften Motorrädern, mit einer nur in Deutschland angewendeten Reifenfabrikatsbindung. Da Bund und Länder offensichtlich keine Fachleute befragen müssen, wurde die Regelung so getroffen, dass nun Besitzer von älteren Motorrädern der Zugang zu modernen und sicheren Reifen deutlich erschwert, verteuert und in Einzelfällen unmöglich gemacht wird. Das wohlgemerkt, ohne dass dafür die Sicherheit verbessert wird. Das Unfallgeschehen gibt dies nicht her. Man könnte natürlich auch vermuten, dass hinter den Kulissen die Lobby einer deutschen Prüforganisation gut arbeitet und sich neue Umsätze generiert hat. Auch das war schon zu lesen. Wie kann man gegen so eine unsinnige und für die Nutzer älterer Motorräder kostenintensive Regelung vorgehen? Letztendlich müssen wohl betroffene Motorradfahrer klagen, die seit Jahren einen Reifen mit Freigabe nutzen und ihn nun mit hohen Kosten eintragen lassen müssen. Die Forderung muss sein: Alle bisherigen Freigaben der Reifenhersteller müssen gültig bleiben. Es muss den Reifenherstellern auch weiterhin möglich sein, Freigaben zu erteilen Gleichwertige metrische Größen zu den eingetragenen zölligen Größen dürfen ohne weitere Eintragungen montiert werden Die Herstellerbindung in den Fahrzeugpapieren entfällt (wie in anderen EU Ländern). Wurde der Reifen eines Herstellers in einer definierten Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Reifengröße automatisch auch für Reifen anderer Hersteller. Und als optimale Lösung, um nicht ständig die gleiche Arbeit zu bezahlen: Wurde eine Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und wurde dies in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Größe automatisch auf allen baugleichen Fahrzeugen als genehmigt und darf ohne weiteres montiert werden. Eine entsprechende Liste wird öffentlich einsehbar beim KBA geführt. Oder kurz und knapp: Sofortige Rücknahme dieser die Sicherheit gefährdenden Regelung!
  4. Moin Karsten, Danke darfür... 👍 zu dem Thema passt das Foto von Nena:
  5. https://www.tiktok.com/@danieldetailerkampmann Danke, es gibt zahlreiche Video`s Glück für Dich, so einen Profi in Deiner Nähe zu haben. Muss mal Ausschau halten. Gruß Holger
  6. Moin Jürgen, mit bisherigem Erfolg habe ich immer zuerst Bremsenreiniger genommen um das Grobe raus zu bekommen. Dann mit Motorreiniger, gibt es heute als Spray speziell für Motoren, massiv eingesprüht und dann mit Bürsten verschiedener Dicke nachgearbeitet. Also zwischen den Kühlrippen und den ganzen Versteifungen vom Block. Das mehrfach wiederholt und noch etwas einwirken lassen. Danach mit Wasserstrahl aus Schlauch (keinen Hochdruckreiniger) abgespült... Anschließend mit Druckluft abgetrocknet und Motor gestartet und laufen lassen. Das Ergebnis ist sehr gut geworden. Viel einfacher, als bei den heutigen schwarzen Motorblöcken. Gruß Holger
  7. Moin Franz-Peter, interessant zu lesen. Was hat es gekostet, das Trockeneis strahlen? Konnte er das in dem eingebauten Zustand machen? Gruß Holger
  8. Moin Robert, ich habe auch in den letzten Tagen in zahlreichen Foren gesucht und gelesen...auch im Fratzebuch. Es gibt hunderte von Aussagen... AUSTRAGEN der Reifenbindung gibt es nicht... bei einem TÜV hatte das ein motorradfahrender Mitarbeiter gemacht, darauf gab es intern einen Shitstorm und richtig Ärger. Ich habe meinen Bekannten (DEKRA) noch am Wochenende angerufen: er darf es auch nicht austragen. Es muss abgenommen werden und auch in Deinem verlinkten Beitrag steht drin: Er hat den Fall zwar noch nicht gehabt (aber einen dicken Ordner, wo alles drin stand), aber hat dann ein „Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO (§ 19 II StVZO) erstellt. Also Fotos gemacht vom Freiraum der Reifen, abgemessen, etc. Hab dann das Gutachten erhalten mit dem Hinweis „Reifen nur von einem Hersteller und Profiltyp“. Gekostet hat es (mit Trinkgeld) 120 Euro. Somit war es eine der Abnahmen... aber ob es bei einer späteren Prüfung nicht wieder zurecht geschrieben wird ? Daher suchte ich ja anfangs nach jemanden, der die Reifenbindungen austragen könnte... Beim lesen der vielen Berichte dreht sich nur noch alles, man sieht auch, das ALLE darum rumhampeln incl. der Prüfer. Man kann nur hoffen, das es dadurch zu einer Überarbeitung kommt, nur habe ich meine Zweifel. So muss man wohl damit rechnen, das man einen neuen Reifensatz abnehmen lassen muss, dann aufpassen, das der neu auf dem Markt gekommener Reifen ist, noch länger in Produktion bleibt. Gruß Holger
  9. Moin, be den Motorrädern, wo "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" , sind Reifenfabrikate hinterlegt, die der TÜV und Polizei einsehen kann. In 2 Fällen ist es mir gelungen, diese Fabrikate und Reifennamensbezeichnungen zu erkundigen. In dem einen Fall existiert diese Reifenfirma nicht mehr, in dem anderen Fall ist zwar Continental genannt, jedoch existieren die Bezeichnungen der Reifen nicht mehr. Für diese Fälle ist nach dem neuen Gesetz eine Abnahme notwendig. Bei anderen Motorrädern, hauptsächlich Harley, steht in dem Feld #33 Dunlop drin, auch mit einer Bezeichnung des Reifentyps. Da diese Reifen nicht zu den rutschfesten gehört, wechseln viele Besitzer auf andere Fabrikate. Hier gilt es auch, diese Reifen abzunehmen. Das Problem ist nur, wenn das Reifenfabrikat diesen, neu abgenommenen Reifen, nicht mehr produziert und einen anderen Nachfolger baut. Denn der Zusatzname, also der Typ wie z.B. Pilot 5 wird mit eingetragen... Gruß Holger
  10. Moin Jügren, Willkommensgrüße aus der Nachbarschaft und Glückwunsch zur V85TT. wünsche Dir viel Fahrfreude. Gruß Holger
  11. Moin, die Informationen und der ganze Bürokram mit TÜV unbd Co. sind im Vergleich mit event. Polizeikontrollen noch harmlos. Aber fang mal mit so einem Streifenhörnchen an... zu diskutieren, schon hast Du verloren. und wenn richtig Pech: droht Stillegung und Abtransport vom Motorrad. Bis heute kann ich die "gem.Betriebserlaubnis beachten" Reifen ja überhaupt nicht lesen, kennen, erkundigen... Ein richtiges Geschiss diese Geldmacherei... und die anfallenden Kosten und Wege. Daher ducken sich die meisten jetzt weg, aber leider hilft das nicht viel weiter. Gruß Holger
  12. Moin Norbert, das Wichtigste wäre, das der Helm Dir richtig passt. Den Händler bitten, das Du mit einer dünnen, neuen Sturmhaube eine Probefahrt vor dem Kauf machst. Selbst Anbieter aus dem Netz haben es mir angeboten, in meinem Fall der AGV. Gruß Holger
  13. in dem Fall vom Markus hat er gute Karten... er sollte es schaffen, den neuen Schein auf den alten abändern zu lassen... aber Vorsicht: vor Abgabe des alten unbedingt noch eine Kopie anfertigen... Gruß Holger
  14. als zusätzliches Bonbon für alle, die noch einen Besuch nach Mandello del Lario planen und tief in die Geschichte von Moto Guzzi eintauchen wollen und es nachfühlen möchten. Gruß Holger
  15. Moin Rick, großes Kompliment, eine tolle Wiederauferstehung 👍🥰 super Arbeit Gruß Holger
  16. und genau DAS ist das Thema: Schlussfolgerung: Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z. B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer Änderung nach § 19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO. Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen. (*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.
  17. Moin Markus, so sieht es bei mir auch aus... bei meiner kleinen MZ TS125 steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drin... jedoch gabe es bei der KTA in der DDR keinerlei solche Bindungen oder Eintragungen. Auch kenne ich andere MZ Fahrer, die diesen Satz nicht drin stehen haben. Nur das V Amt streicht nichts... muss über den TÜV gehen. Wie der Satz bei meiner oder auch plötzlich bei Deinem Japaner rein gekommen ist... keine Ahnung. Nur wird es bei der möglichen Kontrolle unnütze Diskussionen oder Ärger geben. Hast Du noch eine Kopie von Deinem alten Schein? Gruß Holger
  18. Moin, in diesem Jahr kommt die Gesetzesänderung in Kraft. Es gelten dann keine Freigaben mehr der Reifenfabrikate - sondern man muss beim TÜV die Reifen abnehmen lassen. Ich wollte es auch nicht glauben, aber es stimmt leider. Früher konnte man die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen, gibt es noch jemanden, der es macht???? Im Netz sind zu den Abnahmen unmögliche Szenarien aufgeführt. Einer war bei DEKRA, der Prüfer sagte, er muss/will auf die BAB und Höchstgeschwindigkeit fahren... Kosten soll es einige Hundert Euro... das kann es doch alles nicht sein? Wenn in Eurer Zulassungsbescheinigung unter #33 keine Einträge für Reifen drin stehen, ist alles ok. Zum Glück sind bei all meinen Guzzi`s keine Reifenbindungen eingetragen. Nur 3 meiner anderen Motorräder haben diesen dämlichen Eintrag: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" Hat jemand von Euch auch diesen Eintrag? Weiß jemand von Euch, wo man diesen Eintrag austragen lassen kann? Gruß Holger
  19. Moin Alois, Willkommen auf Moto Guzzi und Willkommen im Forum. Eine schöne, bunte Mischung hast Du im Fuhrpark. für fast jeden Bedarf 😉 viel Fahrfreude mit Deiner V100 Stelvio. Gruß Holger
  20. Moin Thilo, ja, was Du bei Ducati suchst, hat leider auch mit den aktuellen Vorschriften zu tun. Sie mussten auf Wasserkühlung setzen und leider ist auch das Design bei den neueren Monster Modellen in Richtung Mainstream überarbeitet worden. Früher war die Technik sichtbarer. Daher habe ich noch eine der "alten Schule" gekauft. Was Du zum Design und der übermäßigen Farbe Orange schreibst, ist völlig richtig. Das hat bei KTM plus dieser aggressive Werbespruch viele verschreckt und KTM immer mehr in eine Sackgasse getrieben. Dazu das Kiska Design mit den Zerklüftungen... und zu allen Europäern: ja, da bin ich bei Euch... es wird noch viel passieren wenn man die extrem vielen Bikes auf den Messen sieht, die aus China u.a. Ländern kommen und auch bei denen schon manch ein schönes Motorrad dazwischen ist (vom Design) und ja, WIR, speziell die deutsche Industrie hat mit der "verlängerten Werkbank" dazu geholfen Gruß Holger
  21. Ducati hat die Monster Reihe, die Scrambler Reihe... diese lassen sich ganz normal und zivil fahren... natürlich kann man mit diesen leichten Bikes auch Spass haben (fahre ja auch eine Monster S2R 😉) die Multistrada "normale" werden in der bmw gs Klasse verkauft. Sie sind jedoch, trotz ihrer Leistung, auch normal zu fahren... also nicht wie die KTM... die nur mit Drehzahlen gefahren werden will, wie viele Testberichte berichten. Zudem KTM immer "Ready to race" voran stellen und fast alles nur in Orange und die Kleinen sehen den Großen zum verwechseln ähnlich...ist zu stark übertrieben... das gefällt auch nicht allen... Dazu kommt der Unterschied, das DUCATI die meisten ihrer Modelle über ein fantastisches Design verkaufen, eben den italiensichen Geschmack vorweisen. Diese haben es nicht nötig, mit aggressiven Werbeaussagen zu protzen. Genau DAS sind die Unterschiede. Der Erfolg gibt ihnen recht und bringt mehr und mehr solide Zuwächse. keine Luftnummern. Gruß Holger
  22. noch dazu kommt, das die Werbung für KTM völlig aus der Zeit gefallen ist... ready to race wo? im Straßenverkehr? die meisten von denen haben eine so extreme Leistungsabgabe, das man damit nicht normal fahren kann Wenn man dagegen sieht, wie DUCATI gerade den anderen Weg gegangen ist... so macht man es richtig.
  23. Moin, der riesige Absatzschwund bei E-Autos ist ja mittlerweise bei Jedem angekommen. Auch die Halden von Rückläufern der Mietwagenfirmen, wo sich tausende E-Autos stapeln und sie zu reinen Schrottfahrzeugen verkommen werden, ist bekannt. Nun sind auch die Zahlen der Motorräder mit Batterieantrieb bekannt geworden. In 2024 verzeichen diese E-Motorräder einen Rückgang von fetten - 20%, bei einem schon schwachen Vorjahresergebnis. Nur 1029 Motorräder kamen bis August 2024 in die Zulassungen... das sind unter 1% 😵 gegenüber einem Gesamtmarkt von 105 643 Motorräder, über 125 Kubik. (* Motorrad News 11/2024) Auch hier zeigt sich ganz klar, das es KEINEN WILLEN der Kunden gibt, sich so ein Fahrzeug zu kaufen. Gruß Holger
  24. Moin, leider sind die Meldungen, trotz anscheinend guten Zulassungszahlen, unterschiedlich. KTM, wo deren Boss Pierer immer schon für markige Sprüche gut war (von wegen bmw motorrad einholen) sägt weiter an den Beschäftigten seiner Marken. Im ersten Halbjahr 2024 strich man schon 373 Arbeitsplätze, davon 309 in Österreich. Nun sollen noch weitere 200 Stellen wegfallen. "um die Bilanzen" zu verbessern. * Auszug aus Motorrad News 11/2024 Verzettelung der verschiedenen Motoradmarken, wie Husqvarna, GasGas in ähnlichen Segmenten und CFMoto China- und Bajaj Indien Beteiligungen, sowie Übernahme von MV Agusta Das danken dann die treuen Mitarbeiter und müssen den Größenwahn ausbaden... Gruß Holger
×
×
  • Create New...