Das ist zumindest in Deutschland eindeutig falsch. StVO Paragraph 17 sagt:
"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. "
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
MfG Andreas