Wenn ein Händler ein E5-Motorrad anbietet und die Ausnahmegenehmigung vorliegt, dürfte es kein Problem mit der Zulassung geben.
Kann man ja auch im Kaufvertrag festhalten, bzw. der Händler meldet es als Erstzulassung auf dich an.
Dann steht auch kein Vorbesitzer in den Fahrzeugpapieren.
Das steht auf der Internetseite des KBA:
Mit der Ausnahmegenehmigung kann das Fahrzeug je nach Fallkonstellation 12 oder 18 Monate über den 31.08.2024 hinaus erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Fahrzeugzulassung der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Kosten: Die Ausnahmegenehmigung kostet je Antrag für 1-10 Fahrzeug(e) 234 Euro. Ab dem 11. Fahrzeug kommen für jedes weitere Fahrzeug 23,40 Euro hinzu.
Also keine Katastrophe für den Händler.