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Erstzulassung Euro 5 nach 1. Januar 2025?


Andraxxx

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Soweit ich weiß, für die Händler nur mit teurer Sondergenehmigung möglich. Deshalb wurden sehr viele e5 Motorräder aller Marken noch mit '24er Tageszulassungen in die Auslage gestellt. Die gingen natürlich weg wie geschnitten Brot. Danach zu suchen, hat vermutlich die besten Aussichten.

Die neuen e5+ wurden, denke ich, leicht überpreisig auf den jetzt dadurch etwas gesättigten Markt gebracht, sodass im q3/q4 '25 Preissenkung auf den eigentlichen geplanten Verkaufspreis möglich sind. Leidtragende sind wieder die Händler, die auf den e5+ Mopeds zunächst sitzen bleiben werden.

Edited by Major B. Kloppt
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vor 6 Minuten schrieb mako:

Was ist der Unterschied, E5 oder E5+?

Warum sollten Bestandsfahrzeuge nicht mehr zugelassen werden können, ist das ein Beamtenwitz?

es ging doch um Neufahrzeuge bzw. Fahrzeuge, die noch nie zugelassen worden sind.

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danke für die Antworten, ich habe dieses hier gefunden. So wie sich der Text dazu aus einer Recherche liest ist es nur Geldschneiderei, keine echte Umweltentlastung durch etwa halbierten Abgasausstoß.

Ist jemandem bewusst, was die Abgasnorm Euro 5+ bedeutet?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen neue Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 80 Meilen pro Stunde (ca. 129 km/h) die Euro-5+-Norm erfüllen. Dies bedeutet natürlich, dass gleichzeitig oder etwas später die gleichen Standards auch in anderen Rechtsvorschriften durchgesetzt werden und die Hersteller natürlich nicht mehr unterschiedlich ausgestattete Motorräder für verschiedene Märkte herstellen würden, selbst wenn sie die Anforderungen nicht hätten (zum größten Teil).

Wichtig ist hier die kleine Änderung des Pluszeichens/+ zwischen E5 und E5+. Letztere führt eine Überwachung der Katalysator-Effizienz durch das Steuergerät (ECU) ein und verpflichtet den Besitzer, sich an den Händler zu wenden, um den Katalysator auszutauschen, sobald die Messwerte außerhalb der Spezifikation liegen. Die Durchsetzung erfolgt durch den Übergang in den Notlaufmodus und die Verhinderung, dass jemand außer dem Händler mit Spezialwerkzeug den Notlaufmodus zurücksetzen kann, nachdem der Katalysator ausgetauscht wurde.

Zusätzlich müssen wir Folgendes berücksichtigen:

  • Der Austausch des OEM-Katalysators bedeutet den Austausch der gesamten Abgasanlage, die Startpreise liegen in der Regel bei 2000 $.

  • Die Lebensdauer eines Motorradkatalysators wird auf 30.000 Meilen geschätzt.

  • Ein Katalysatorausfall kann jederzeit auftreten und es gibt keine andere Lösung als den Händler aufzusuchen. Man kann ihn nicht auf einer Reise reparieren, selbst wenn man die gesamte neue Abgasanlage geliefert bekommen hätte, kann man den Computer nicht zurücksetzen, um aus dem Notlaufmodus herauszukommen. Dies geschieht auch, wenn einer der beiden O2-Sensoren dieses Systems ausfällt (O2-Sensoren sind Verschleißteile und dies ist relativ häufig), so dass unabhängig von der Lebensdauer des Katalysators eine Abhängigkeit von Händlern und Abschleppdiensten entsteht. Man kann es nicht einfach durch den Austausch eines defekten O2-Sensors beheben, man benötigt einen Händlerbesuch, um die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen, und man hat jetzt doppelt so viele Sensoren, die ausfallen können.

Dies ist meine erste und vorläufige Recherche. In den kommenden Jahren werden wir sehen, wie sich das tatsächlich auswirkt. Für alle, die es betrifft: Achten Sie beim Kauf eines neuen Motorrads darauf, ob das Motorrad über diese Technologie verfügt und ob Sie das möchten. Ihre Entscheidung kann variieren, aber was mich dazu motiviert hat, diesen Beitrag zu verfassen, ist die Tatsache, dass die Leute dieses Ding kaufen könnten, ohne zu wissen, was dieses Jahr mit der kleinen Änderung passiert ist.

Die erste Triage, die Sie durchführen können, ist die folgende: Sehen Sie nach, wie viele O2-Sensoren das Motorrad hat. Für E5+ muss es einen O2-Sensor vor dem Katalysator und einen weiteren O2-Sensor nach dem Katalysator haben.

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Auswirkungen auf Neuzulassungen und Bestandsfahrzeuge

Für neue Zulassungen gilt: Soll ein Motorrad, das vor Inkrafttreten der Euro 5+ Norm hergestellt wurde, erstmals neu zugelassen werden (z. B. Lagerfahrzeuge, die noch nicht verkauft wurden), kann dies bis spätestens zum 1. Januar 2025 nach der alten Norm (Euro 5) erfolgen. Danach müssen alle neu verkauften oder neu homologierten Motorräder die Euro 5+ Anforderungen erfüllen. Bestandsfahrzeuge hingegen, die bereits registriert sind, sind von diesen strengeren Regelungen nicht betroffen.

Ausnahmen für "auslaufende Serien" müssen  vom Hersteller, vom Händler oder einer Privatperson beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden und umfassen nur sehr begrenzte Stückzahlen, die dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden können.

...meines Wissens war das auch bei der Umstellung von E4 auf E5 so. Damals habe ich meine noch jungfräuliche TT ein halbes Jahr nach Ablauf der Übergangsfrist bei einem Händler in Salzburg geholt, der in Österreich noch kurzerhand eine Tageszulassung erwirkt hat. Hierzulande hatten bereits alle angefragten Händler abgewunken.

Deshalb würde ich mir eine Tageszulassung holen, die sind i.d.R. noch etwas günstiger und ohne Risiko. :classic_wink:

Edited by Padrone
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Danke für die Rückmeldungen. Alles soweit plausibel. Dazu kommt noch, dass das Mapping geschützt wurde. So leicht kann man bei 5+ kein neues Mapping draufspielen. Weiterhin darf man keinen anderen Endtopf der für E5 noch zugelassen ist montieren. 
Ich pfeife glaube ich auf die etwas angehobene Drehmomentkurve und die 2 PS mehr die die E5+ dann hat und kaufe mir noch eine 2024ger. Vorausgesetzt der Händler macht mir klar, dass ich die definitiv noch neu zugelassen bekomme.

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Wenn ein Händler ein E5-Motorrad anbietet und die Ausnahmegenehmigung vorliegt, dürfte es kein Problem mit der Zulassung geben.

Kann man ja auch im Kaufvertrag festhalten, bzw. der Händler meldet es als Erstzulassung auf dich an.

Dann steht auch kein Vorbesitzer in den Fahrzeugpapieren.

 

Das steht auf der Internetseite des KBA:

Mit der Ausnahmegenehmigung kann das Fahrzeug je nach Fallkonstellation 12 oder 18 Monate über den 31.08.2024 hinaus erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Fahrzeugzulassung der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Kosten: Die Ausnahmegenehmigung kostet je Antrag für 1-10 Fahrzeug(e) 234 Euro. Ab dem 11. Fahrzeug kommen für jedes weitere Fahrzeug 23,40 Euro hinzu.

Also keine Katastrophe für den Händler.

 

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