Dem muss ich wiedersprechen siehe im entsprechenden Regelwerk:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein." §17 StVO
D.h. bedeckter Himmel und regennasse Fahrbahn reichen nicht. Und gerade bei letzterer blenden Nebler wenn es mit dem Regen aufgehört hat extrem weil dann die Fahrbahn schnell zum Spiegel wird und die Streuung fehlt. Deswegen die erheblich eingeschränkte Sicht als Vorraussetzung.
Das sind laut Rechtsprechung Sichtweiten unter 150m auf Autobahnen, unter 100m Außerorts und unter 60m Innerorts.
Deswegen wenn Nebel, Regen oder Schneefall vorbei Nebler aus. Wird leider gerne vergessen.
Beim Rest stimme ich dir absolut zu. Wenn man die Augen des anderen nicht sieht ist generell höchste Vorsicht angezeigt.
MfG Andreas