Ok .. die §21 Abnahme wollte die eine Zulassungsstelle auch von mir (wir haben 3 davon im Landkreis) die Sachverständigen haben sich jedoch geweigert eine solche durchzuführen weil das Bike eine EU - Typgenehmigung hat. Einer anderen Zulassungsstelle hat dann eine einfach HU genügt und die Daten haben die alle aus den spanischen Papieren übernommen. Ich brauchte nur eine gutachterliche Bestätigung der Fahrgestellnummer, das hat die TÜV gemacht.
Zollfragen haben sich, da EU, nicht ergeben.