Nunja, in einer vorherigen Version gab den konkreten Vermerk, dass die Bauart abweichen darf. Diesen gibt es, wie auf der Seite des BMV nachzulesen, nicht mehr. Die Antwort des Verkehrsministeriums, die Werner oben gepostet hat, ist von Mai 2021, und bezieht sich ja explizit auf dieses Zusatz. Die aktuelle Version ist vom April diesen Jahres. Ich würde daher nicht darauf bauen, dass die damalige Aussage noch gültig ist.
Ich werde die Tage mal eine Anfrage ans BMV schicken. Sonst spekulieren wir uns hier noch dumm und dusselig. 😄
Schon wieder Nachtrag: Thilo hat die Frage dann wohl beantwortet…