knorri Posted Wednesday at 01:24 PM Author Share Posted Wednesday at 01:24 PM vor 18 Stunden schrieb Speed: Klassisches Motorrad, da gehört ein klassisches Rücklicht ran ! Hallo Bernd, das ist das, was mir auch so vorschwebt. Kannst du mehr Fotos machen? Auch wie Du das mit den Blinkern gelöst hast....... Bin echt gespannt. Gruß Knorri Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hellas Posted Wednesday at 04:14 PM Share Posted Wednesday at 04:14 PM vor 2 Stunden schrieb knorri: Hallo Bernd, das ist das, was mir auch so vorschwebt. Kannst du mehr Fotos machen? Auch wie Du das mit den Blinkern gelöst hast....... Bin echt gespannt. Gruß Knorri Will ja kein Spielverderber sein, aber ich wäre bei dem Abstand der Blinker vorsichtig. Der Mindestabstand hinten beträgt bei EG-homologierten Mopeds 18cm, gemessen zwischen den Innenkanten der leuchtenden Flächen. Davon ausgehend, dass hier das schmalste Kennzeichen (18cm) montiert ist, könnte das sehr knapp werden, wenn die Rennleitung sich das anschaut. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
knorri Posted 21 hours ago Author Share Posted 21 hours ago Waren das nicht jeweils 9cm Abstand von der Fahrzeugmitte? Das erfüllt er hier doch locker. Ich habe an meiner SuperTenere hinten ebenfalls LED-Blinker aus dem Yamaha-Original-Zubehör, welche auch nicht weiter auseinander sind, als die vom Bernd. Seit 14 Jahren keine Probleme mit TÜV oder in Polizeikontrollen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hellas Posted 16 hours ago Share Posted 16 hours ago Nun, ob 9+9cm oder 180 over-all kommt für mich auch das selbe raus, da die sich in derselben Flucht befinden müssen 🙂 §54 Abs IV, Nr 2. StVZO sagt zur Erforderlichkeit: an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm [Anm: für Fahrzeuge mit EU-Homologation wären das 90mm], bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein, Ich sag ja nicht, dass die gezeigten Blinker den Abstand sicher nicht erfüllen, es sieht aber sehr knapp aus für mich. Wenn das Kennzeichen Mindestbreite hat (180mm) und nicht breiter sein sollte, sieht das für mich so aus, dass sich die Kanten des Schildes eher mit dem Äußeren Rand der Lichtaustrittsfläche decken und nicht mit dem vorgeschriebenen inneren Rand. Und dann könnte das zu wenig sein. Ist das Schild breiter, z.B. 200mm, was ich nicht ohne weiteres am Foto erkenne, dann passt das natürlich. Ich würde da jedenfalls mal nachmessen, um nicht erstmals von der Rennleitung überrascht zu werden. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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