Hallo zusammen,
hier meine aktuelle Erfahrung zum Wert der Garantie und der zur Geltendmachung erforderlichen Inspektionen beim Vertragshändler:
Ich habe kurz vor Ablauf der Garantie eine zweijährige Verlängerung abgeschlossen. Danach ist meine Guzzi - ebenfalls kurz vor Ablauf der Garantie - bei ca. 14.000 KM beim TÜV mit defektem Lenkkopflager durchgefallen. Moto Guzzi verweigert die Garantieleistung mit Verweis auf zu geringe Schmierung der Lager, was dem Vertragshändler bei den gemäß Wartungsplan durchgeführten Inspektionen bei 1.500 KM oder 10.000 KM hätte auffallen müssen.
Der Händler schreibt mir, das Lenkkopflager sei ein Verschleissteil. (Anmerkung: Nach nur 2 Jahren und 14 TKM?). Eine vollständige Demontage und Nachfettung der Lenkkopflager sei nicht Bestandteil der standardmäßigen Wartungsarbeiten, sofern kein konkreter Hinweis auf ein Problem vorliege. Wenn Guzzi die Garantieleistung wegen zu wenig Fett ablehne, stelle sich die Frage, wer denn das Lager ursprünglich geschmiert habe.
Das Ping-Pong-Spiel geht weiter, denn nun schreibt Guzzi mir, dass die Wartung des Lenkkopflagers "definitiv" bereits bei 1.500 km und 10.000 km vorgesehen ist (alle 10.000 km), "das heißt, es ist zu kontrollieren und reinigen, einzustellen, schmieren oder gegebenenfalls auszuwechseln". Das sei keine Auslegungssache, wie der Vertragshändler schreibe, sondern klar definiert. Wenn sich ein Vertragshändler nicht an diese Vorgaben halte, könne der Garantiegeber (Piaggio Spa) bedauerlicherweise nicht die Kosten übernehmen. Man biete mir aber weiter Unterstützung an.
To be continued ...