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Nee… Sitzhöhe und Federwege sind bei allen Varianten identisch… Es gibt direkt von Guzzi eine niedrigere Sitzbank, vielleicht reicht das schon!?
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Nach 30 Jahren sollte sich das auch zum letzten Dorfwachtmeister rumgesprochen haben. 😜
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@Boris Es ist ja nicht falsch, sondern durchaus üblich, dass im CoC mehr Optionen aufgeführt sind, als im „Schein“. Bei meinem Auto sind da x weitere. Bei der V7 eben nur ein weiterer Vorderreifen. Das CoC gilt und ist das gültige Dokument. Der Prüfingenieur muss dann eben in den Computer gucken. Und ja, das ganze Thema ist nervig. Gerade wenn das zuständige Ministerium seine Meinung in regelmäßigen Abständen ändert. Aber sieh es positiv, es hält den Forumsplausch am Laufen. 😁
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Tut mir leid, ist aber einfach so. Ich habe mir das System nicht ausgedacht… Was steht denn im CoC? Ich verwette meine Schwiegermutter, dass dort auch 110/80 R 19 aufgeführt ist.
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Das ist eine eindeutige Bezeichnung für einen Diagonalreifen. „-“ steht für Diagonal. Ach, und weiter oben steht, dass bei Pkw achsweise unterschiedliche Bauarten verwendet werden dürfen. Das ist in Deutschland eben gerade nicht zulässig! Hier nachzulesen.
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Ja, unsere Antworten hatten sich überschnitten. Ist natürlich sehr ärgerlich für dich…
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Nunja, in einer vorherigen Version gab den konkreten Vermerk, dass die Bauart abweichen darf. Diesen gibt es, wie auf der Seite des BMV nachzulesen, nicht mehr. Die Antwort des Verkehrsministeriums, die Werner oben gepostet hat, ist von Mai 2021, und bezieht sich ja explizit auf dieses Zusatz. Die aktuelle Version ist vom April diesen Jahres. Ich würde daher nicht darauf bauen, dass die damalige Aussage noch gültig ist. Ich werde die Tage mal eine Anfrage ans BMV schicken. Sonst spekulieren wir uns hier noch dumm und dusselig. 😄 Schon wieder Nachtrag: Thilo hat die Frage dann wohl beantwortet…
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Öhm, genau das hatte ich ja auch verlinkt… Es wird explizit die Reifenbauart erwähnt. Wenn ich dort etwas übersehe, falsch lese, würde mich das natürlich freuen. 😉 Nachtrag: Da hat sich dein Beitrag mit meiner Antwort überschnitten… Exakt der dort erwähnte Fall in Klammern ist in der aktuellen Version nicht mehr vorhanden.
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Die aktuelle Interpretation vom Verkehrsministerium… So, wie sie ganz am Anfang auch war. Dann folgte ja eine, mit dem Vermerk, dass auch Diagonal statt Radial zulässig ist, gefolgt von der Version mit dem Vermerk, dass die Bauart egal ist, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind. Aktuell die verlinkte. Dass da auch der TÜVer nicht mehr mitkommt, verstehe ich… Vielleicht sollte man mal beim BMV anfragen. Ich gucke die Tage mal, ob ich Muße habe… Viel versprechen tue ich mir davon aber sowieso nicht.
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Bei Motorräder ist ist es erlaubt, Diagonal und Radial zu kombinieren. Allerdings muss die Bauart des Reifens freigegeben sein.
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Oh, Tatsache… Link geht nicht… 🧐 Ich hatte diese verlinkt: Klick Die bei FC Moto gibt‘s auch direkt: Klick Ist ohne den T-Lock-Halter, und eben im alten Design.
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Basti hat diesen von SW-Motech (in der „alten“ Ausführung), wenn ich das richtig sehe. Habe ich als Hecktasche genutzt. Typisch für SW-Motech qualitativ nicht zu beanstanden und nicht ganz günstig… Passt das rein, was ich für einen Tagesausflug brauche. Eine Handytasche gibt’s aber nicht. Es gibt eine Zusatztasche, die wird aber bei vielen aktuellen Smartphones eher knapp…
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Problem ist ja, dass es die Contis nicht mehr in den passenden Größen gibt...
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Egal, du hast es nicht verstanden. Ist mir jetzt auch zu müßig…
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Nö, Triumph ist noch immer ein britisches Unternehmen und gehört der Bloor-Familie. Das Werk ist allerdings schon lange in Thailand. Im Gegensatz zu Jaguar Land Rover, gehört zwar Tata, produzieren aber noch in UK. 😁 Aber wir gleiten ab. @Boris Natürlich ist ein gebrauchtest Motorrad günstiger. Das war aber gar nicht die ursprüngliche Aussage. Und auch wenn ich mich wiederhole, auch mit einem neuen Motorrad MUSS ich NICHT eine bestimmte Werkstatt. Ich kann auch lustig vor mich selber rumstümpern… 😉 Aber nu reicht‘s auch zu dem Thema.
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Wahrscheinlich werden sie sich mehr anstellen. 😁 Vielleicht habe ich dich ja falsch verstanden, daher meine Rückfrage. Nur neulich habe ich das so ähnlich auch in einem Autoforum gelesen, daher war ich jetzt interessiert, wie es gemeint ist. Denn ich bleibe dabei, wenn mir ein Neufahrzeug gefällt, ich aber keine Lust auf Werkstatt habe, oder wie auch immer, greift vielleicht die Garantie nicht (oder ich stelle erst gar keinen Antrag), und ich zahle aus eigener Tasche. Wie bei einem älteren Fahrzeug auch. Wie gesagt, hat mich nur interessiert. 🙂
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Was? Das ich nicht verstehe, warum jemand kein Neufahrzeug kauft, weil der Hersteller eine Garantie anbietet, die ich nicht in Anspruch nehmen muss? Erleuchte mich! Ich kann doch mein Fahrzeug reparieren lassen wo ich, es selber machen oder gar nicht. Eventuell verwirke ich damit eine freiwillige Leistung des Herstellers. Okay, das war’s. Und sonst?
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Du bist doch nicht gezwungen die Garantie in Anspruch zu nehmen!? Bei Problemen kannst du doch genauso vorgehen, wie bei einer gebrauchten Guzzi!? 🤔 Es gibt sicherlich einige Argumente gegen ein Neufahrzeug, aber das irgendwie nicht so richtig… Neulich auch schon mal in einem anderen Forum gelesen, da auch nicht verstanden… Oder ich übersehe was? 🧐
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Neue Guzzi Fabrik Opening 2026 , Offizielles Video
Knolli Knollowitz replied to Bastlwastl's topic in Presseberichte
Genau wie Yamaha in Frankreich… Aber die Fahrzeugproduktion in Deutschland und Europa geht schon so lange unter, wie ich mich erinnere kann… -
Retro Vergleichstest V85TT - 12 G/ S
Knolli Knollowitz replied to guzzioppa's topic in Presseberichte
Doch, sich verkaufen. 😉 Und das, für was sie gebaut wurde. Gut aussehen und damit Begehrlichkeiten wecken. Für den, der nur mal auf'n Sonntag 'ne Runde drehen will. Egal ob grundsätzlich oder als Zweitmotorrad. Mit den finanziellen Mitteln. Das ist die Zielgruppe. Ich finde das Dingens wirklich gelungen. Soweit man das sagen kann, ohne sie in echt gesehen zu haben. -
@Blixa Du hast recht, ich habe es oben gelöscht, damit die Verwirrung nicht noch größer wird… Bei den Garantiebedingungen liegst du falsch, dass diese zwangsweise in einer Vertragswerkstatt stattfinden müssen. Und Piaggio darauf sogar direkt eingeht. Siehe Anlage. Garantiebedingungen.pdf
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Was hier stand war falsch! Habe ich gelöscht! Zum zweiten Punkt immer noch falsch. Steht sogar explizit so in den Garantiebedingungen von Piaggio.
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Entschuldigung, aber das ist schlicht falsch! Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und besteht gegenüber dem Verkäufer. Um die geht s hier ja aber auch gar nicht. Solltest du aber eigentlich die freiwillige Garantie des Herstellers meinen, so ist das so auch schon seit längerer Zeit nicht mehr so. Die Wartung muss nach Herstellervorgaben passieren, ja. Dies hat aber nicht zwangsweise in einer Vertragswerkstatt zu erfolgen. Findet sich so auch in den Garantiebedingungen, auch bei Piaggio.
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Bei Gebrauchtwaren, nicht wenn neu. Aber darum geht es hier ja auch gar nicht. Aber eben ein wunderbares Thema, zum Totdiskutieren. 😁 Und ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, macht es eh keinen Sinn darüber zu streiten.
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Zwei.
