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holger333

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Posts posted by holger333

  1. Schlussfolgerung:

    Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender
    Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z. B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer Änderung nach § 19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis
    im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.

    Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden

    1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
    2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.

    Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.

    (*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:

    Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

  2. Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge

    Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

    Beurteilung:
    Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (weiter zu beachtende Erläuterungen siehe Punkt Schlussfolgerung).

  3. Fall 1b: Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen

    Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart (*),

    1. der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
    2. der nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
    3. dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist und
    4. dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.

    Beurteilung:
    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

  4. Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

    Beurteilung:
    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

  5. So sieht die Lösung für die Reifenfabrikatsbindung aus

    •  11.12.2024
    •  
    •  Michael Lenzen

    Die Reifenbindung bei Motorrädern vor EZ 2000 kann ausgetragen werden.
    Die Reifenbindung bei Motorrädern vor EZ 2000 kann ausgetragen werden.

     

    Ministerium informiert über die Lösung

    Wie die Fachabteilung Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) dem Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM e.V.) mitgeteilt hat, ist aus ihrer Sicht das Problem der Reifenfabrikatsbindung (bis auf wenige Ausnahmen) für Youngtimer-Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem Jahr 2000 gelöst. Es wurde mit den Ländern ein neues Verfahren besprochen, das ab sofort zur Anwendung kommen kann. Die Prüforganisationen, von denen einige diese Lösung schon angeboten haben, wurden über das neue Verfahren informiert.

    Nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums ist für die nun vorgeschlagene Lösung keine Änderung der rechtlichen Vorschriften erforderlich.

    Fachabteilung erläutert das neue Verfahren

    Wie das Verfahren aussehen wird, hat die Fachabteilung vereinfacht wie folgt dargestellt:

    „Bei den neuen Verfahren, bei dem der Reifenfreiraum mit den Maßen der Reifenhüllkurve entsprechenden maximalen Abmessungen der zu betrachtenden Reifengröße werden aus der UN Regelung Nr. 75 beziehungsweise den ETRTO-Tabellen [European Tyre and Rim Technical Organisation, die Tabellen bieten genormte Größenangaben für Reifen, Anmerkung der Redaktion] ermittelt. Mit den ermittelten Abmessungen wird dann der vorhandene Reifenfreiraum am Fahrzeug physisch überprüft. Ergibt die Überprüfung, dass der Reifenfreiraum ausreichend ist, haben die betroffenen Motorradhalter künftig die gleichen Voraussetzungen wie EU-typgenehmigte Motorräder, bei denen schon während der Typgenehmigung die Hüllkurvenprüfung erfolgte. Mit der durch den Technischen Dienst oder die Technische Prüfstelle in einem Gutachten dokumentierten Bestätigung, dass der erforderliche Reifenfreiraum gemäß Reifenhüllkurve nach UN-Regelung Nr. 75 ausreichen ist, soll die eingetragene Reifenfabrikatsbindung „ausgetragen“ werden können.

    Es wird eventuell Fälle geben, bei denen der vorhandene Freiraum nicht ausreichen wird und die Reifenbindung (begründet) erhalten bleiben muss. Nähere Detailinformationen können sicherlich die Technischen Dienste oder – Prüfstellen geben, die dafür eigene Verfahrensanweisungen festlegen.“

    BVDM ist froh, dass mit der neuen Lösung wieder Rechtssicherheit herrscht

    Der BVDM begrüßt, dass eine Lösung gefunden wurde, auch wenn diese für die Motorradfahrer mit Aufwand und auch Kosten verbunden ist. Jetzt gibt es zumindest ein verbindliches und nachvollziehbares Prozedere, das die Unsicherheit und unterschiedliche Handhabung, die für großen Ärger gesorgt hat, beendet. Wer die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen will, sollte vorher bei seiner Prüfstelle nachfragen, ob sie das neue Verfahren anwendet.

    Links

    https://blog.bvdm.de/2019/11/03/stellungnahme-zur-eintragungspflicht-von-rad-reifenkombinationen/#comments

    https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

  6. Moin,

    nach wie vor ist diese "Test" Truppe unten durch, nicht nur bei mir.

    Sie haben seinerzeit einen großen Shitstorm erhalten, jetzt versuchten sie, das ein wenig zu ordnen...

    es bleibt jedoch bei einer hochnäsigen Truppe, die von Kunden einer Moto Guzzi nichts verstehen.

    Aussagen wie: "Schlüssel nicht hochwertig", was für eine Testaussage?

    ...für schön zu bummeln und Gemütlichkeit beschreibt man unterschwellig abwertend die V85 TT.

    ....Federung eingeschränkt und der Milchbubí tönt vom Fahrwerk nicht gut...

    ....hacken auf dem Getriebe rum, nicht das Beste...

    Worte wie Windschutz Katastropfe, dazu passt dann: "der Windschild"

    Nein Danke, keine erst zu nehmenden Tester.

     

    ich werde Abstand von dieser merkwürdigen Truppe halten.

    Sowieso bekommt ein Interessent bei einer Probefahrt mit einer V85 TT seinen eigenen Eindruck.

    Bisher kenne ich keinen, der danach negativ drüber sprach, die meisten kauften sich eine.

    Gruß

    Holger

    • Like 1
  7. Moin,

    eine wunderschöne, recht seltene Moto Guzzi SP1000 steht im Angebot

    zu fairen 4400 Euro

    und auch nur in Como...

    Verkaufe SP1000 1982 € 4.400
    Targa Oro ASI
    Funktioniert perfekt
    Frisch geschnitten mit Ölwechsel, Punktionspielaufnahme, Vergaserreinigung und Timing.
    Das Motorrad ist in Como
    T. 3890721009
     
     
    dort sind aussagekräftige Bilder und ein Video
     
    ES IST NICHT MEINÈ GUZZI
     
    Gruß
    Holger
  8. Moin,

    gerne Matthias,

    aber bitte beachten: diese CTEK Ladeampel hat nur einen Anschluss für das CTEK Ladegerät.

    ( Ich habe aber auch schon andere Ladeampel Kabel gesehen, die für andere Geräte passen. )

     

    für Alle, die das Gerät nicht kennen und gerade JETZT ein sehr günstiges Angebot:

    https://www.amazon.de/CTEK-MXS-Vollautomatisches-Unterhaltungsladung-Motorradbatterien/dp/B00DEID79G?source=ps-sl-shoppingads-lpcontext&ref_=fplfs&psc=1&smid=A1Z5ZMSWK12RML

    hier die Ladeampel:

    https://autobatterie-markt.de/a/ctek-comfort-indicator-eyelet-m6-batteriewaechter-550mm/9885046/?affiliateCode=idealode&etcc_med=Preisvergleiche&etcc_par=idealo_de

    Gruß

    Holger

    • Thanks 1
  9. Moin,

    es gibt bei der California II auch eine US Version der Bank.

    Diese ist tatsächlich runde 5-7 cm länger.

    Dann kann es sein, das sie nicht so hoch gestellt werden kann.

    Ich habe die originale noch vor 2 Jahren von Stein Dinse gekauft und sie passt, das ich die Haltestange benutzen kann.

    Beim hochstellen geht sie sogar noch höher, fast senkrecht und dann kann ich ein dickes Holz zum Blockieren benutzen.

    So komme ich an alle Arbeiten ran.

    Gruß

    Holger

  10. Moin,

    ich mache bei meinen Motorrädern, die über den Winter, tatsächlich länger stehen auch den Benzinstabilisator rein.

    Bei all meinen Motorrädern habe ich die "Lade-Ampel" von CTEK angeschlossen.

    So sehe ich, wann ich wieder, für einen Tag, mein CTEK Ladegerät an diesen Ampel-Stecker anstöpsel.

     

    Diese Ampel funktioniert 😉 immer 🥰

     

    So spare ich mir den Ein- und Ausbau der Batterie.

    Sollte ich dennoch mal eine Runde fahren wollen, gibt es keine Arbeit.

    Der weitere Vorteil mit diesem Lade-Ampel-Stecker ist, das er immer in kurzen Intervallen blinkt.

    Das hat schon oft dafür gesorgt, das Langfinger einen Boden um mein Motorrad machen 😍

    Gruß

    Holger

    • Like 1
  11. Moin Richard,

    ich hatte meine URAL 650 aus 1996 schon seit 2007 und bin bis 2018 damit schöne 18.000 km gefahren.

    Darunter auch meine Friedensfahrt nach Kaliningrad. Die Reisen alle pannenfrei.

    Entgegen einiger Unkenrufen geht alles auch mit einer 650er.

    Man muss dazu die kurzen Wartungsintervalle von 3000 km einhalten, sowie das Fahrtempo um die 75-80km/h einplanen. Finger weg von BAB.

    Meine kaufte ich aus erster Hand (in Deutschland) und war der 2. Besitzer. So kann man das Gespann auch zuverlässig fahren.

    Die Story´s vom ewigen Schrauben kommen meist daher, das sie für lausig kleine Taler gekauft wurden, ohne Historie und zuvor völlig runter geritten. Damit kannst Du keine, meiner Reisen machen 😂

    Im Jahr 2018 kaufte ich mir dann eine junge URAL 750 aus 2016 und fuhr diese bis 2022 rund 12.000 km.

    Dabei auch viele Reisen, Polenrundreise und Assietta Kammstraße. Nur Inspektionen. Keine Reparatur.

    Danach mein heutiges Guzzi Gespann.

    Jedoch komme ich von einer URAL auch nicht los...

    Noch im Dezember hole ich meine ex- URAL 650 wieder zurück und im nächtsen jahr will ich wieder

    damit nach Kaliningrad fahren. Durch mein URAL-fahrer.de Forum habe ich den seinerzeitigen Käufer ausfindig gemacht und wir wurden handelseinig.

    Ist ähnlich wie Moto Guzzi: einmal URAL, aber immer wieder gerne zurück.

    Gruß

    Holger

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    • Like 3
  12. Moin,

    Robert,

    mit den Ersatzteilen hast Du sicher recht,

    aber auch die Erfahrungen der alten Mechaniker / Meister fehlt... die sind in Rente, oder haben sich einen anderen Job gesucht...

    die Jungspunde können gerade mal Fehler auslesen...

    Vom Neumotorradverkauf kann keiner mehr leben, siehe die Abverkäufe der vielen Händler, die bei diesen Preisen

    kräftig drauf legen, denn die Zinskosten tragen sie sowieso alleine, bis das Moped vom Hof ist.

    Einer der Gründe, warum ja so viele das Handtuch schmeissen.

    Wenn man zum Service oder Reparatur muss, weil man es nicht selbst erledigen kann,

    wir die Luft immer dünner  - die Wege immer weiter.

    Gruß

    Holger

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