@JakobCreutzfeldt Nein, die Kantone haben keine unterschiedlichen Regelungen bzgl. Spiegel. Das ist Gesamtschweizerisch geregelt: Für Motorräder, die vor dem 14. Januar 2017 eingelöst wurden, gilt, dass sie nur einen Spiegel links mit min. 50cm2 haben müssen. Alle Krads danach müssen auf beiden Seiten einen Spiegel montiert haben, mit je 69cm2 Fläche.
Daniele hat wahrscheinlich aufgrund des KFZ-Zeichen vom weissen Lieferwagen auf den Kt. Bern getippt. 😉