Ich kenne dieses Gebahren leider zu gut aus eigener Erfahrung.
Wie meine Vorschreiber bereits ganz richtig ausgeführt haben besteht keine Verpflichtung den Service bei einem Vertragshändler durchführen zulassen. Setz denen eine Frist bis wann die Kostenübernahmeerklärung da sein muss, danach zum Anwalt. Das hab ich damals genauso gemacht.
Im Forum hatte ich damals gepostet: "Meine Guzzi wird ein Fall für die Advocard"
Die Vertragswerkstatt wo ich hingeschleppt wurde hat sogar eine noch viel größere Schurkerei abgezogen. Die haben zweimal kassiert