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  1. Liebe Guzzisti, ich hoffe, das wird jetzt nicht zu episch, aber ich habe das düstere Gefühl, dieses Problem könnte demnächst uns alle betreffen! Wie schon in meiner Vorstellung geschrieben, bin ich seit April glücklicher(!) Besitzer einer Cali 2. Natürlich wollte ich dem alten Mädchen auch neue Reifen gönnen. Also vorher recherchiert, mich für den Bridgestone BT 45 entschieden, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgedruckt und ab zum Reifenhändler. Kommentar des Händlers:"Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!" Also gekauft, montiert, UBB gestempelt und unterschrieben und Räder wieder eingebaut. Letzte Woche beim TÜV Rheinland das böse Erwachen: Ich übergebe dem "Bachelor of technical engineering" (so heißt das jetzt!) meine Unterlagen - war noch eine ABE für die Stahlflexleitungen dabei - und harre brav der Dinge, die da kommen sollen. Nachdem ich 49.-€ für die HU gelöhnt habe, beginnt der Prüfer mit der HU, ist mit allem offenbar zufrieden, um mir dann am Ende zu erklären, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, da weder die Zulässigkeit des Reifenfabrikats (Bridgestone), noch die aufgezogene Breite des Vorderreifens (110/90) nach seiner Auffasung nachgewiesen sei. Um die Reifenmarke und -paarung zu legitimieren, müsste eine Einzelabnahme vorgenommen werden. Kostenpunkt zwischen 100 und 200€! Ich ziehe also, ziemlich gefrustet, vom Hof und wende mich per Email an eine GTÜ-Prüfstelle in meiner Umgebung. In dieser Mail spreche ich das Problem mit der UBB explizit an. In der prompten Antwort (22:20 Uhr) bittet mich der zuständige Prüfer, mit meinen Unterlagen vorbeizukommen, man werde schon eine Lösung finden. Und tatsächlich wendet sich das Blatt (zunächst noch) zum Guten: Der GTÜ-Prüfer erklärt mir, dass die Praxis der UBB von Reifenherstellern einigen technischen Diensten schon länger ein Dorn im Auge gewesen wäre und auch ihm entsprechende interne Mitteilungen vorlägen. Allerdings (der Mann ist vernünftig!) denke er, es müsse hier einen Bestandsschutz geben, da ich die Reifen ja bereits vor dem April 2019 erworben hatte, als eine UBB des Reifenhersteller noch ausreichend war. Ergebnis (vorerst): Plakette erteilt, obwohl die Vorderradgröße 110/90 nicht in meiner ZB1 eingetragen ist. Langsam fand ich richtig Spaß an der Sache! Also habe ich die Firma Bridgestone angeschrieben, was ihnen zu diesem Fall denn bereits bekannt wäre. Antwort: " Die Überwachungsorganisationen handeln anhand einer internen Arbeitsanweisung, die keine gesetzliche Basis hat. Wir raten bei HU an Motorrädern, diese bei Motoradwerkstätten machen zu lassen." Freundlicherweise hat mir der Herr von Bridgestone aber auch noch eine "Reifen-Übersichts-Liste" der Firma Moto Guzzi aus dem Jahr 1984 geschickt, in der die Breite 110/90 ausdrücklich als Alternativbereifung zugelassen war. Weil ich jetzt schon so schön dabei war, hab ich auch noch ans KBA geschrieben, warum denn diese Alternativbereifung nicht in meine ZB1 eingetragen ist und warum im neuen ZB1 auf einmal ein Herstellerbindungsvermerk auftaucht, der weder im alten KFZ-Brief noch -Schein vorhanden war. Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich auch den TÜV Rheinland um Stellung gebeten habe und meine HU-Gebühren zurückgefordert habe, mache mir da aber wenig Hoffnungen. Wäre schon gut, wenn überhaupt eine Reaktion kommt. Liebe Guzzisti, berichtet doch, ob ihr seit April ähnliche Erfahrungen gemacht habt! Ich bleib auf jeden Fall dran und informiere euch, falls sich etwas Neues ergibt
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