Moin, der letzte Kommentar ist zwar schon etwas her, aber egal.
Besser haben als brauchen ist meine Meinung, aber scheinbar sind die guten Argumente die ihr geliefert habt bei Aprilia ungehört verhalt.
Meine 25‘er Stelvio hat immer noch keine WBA.
Ich hatte angenommen, das so etwas bei einer Typgenehmigung vom KBA oder der EU gefordert würde. Seit 2022 müssen neue Fahrzeuge eine Notbremsfunktion mit Lichtzeichen haben (wie wohl die V100 und die Stelvio) aber wohl keine klassische WBA, richtig?
Autohersteller würden sich das weglassen nie trauen, auch wenn es wohl keine Pflicht ist.
Da Piaggio wohl nicht freiwillig reagiert, wäre ein juristischer Weg (die Androhung) denkbar, Piaggio / Aprilia / Guzzi dazu zu zwingen / zu nötigen das nachzurüsten?
Hallo, sind hier Juristen an Bord?