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Wie handhabt Eure Kommune das Parken mit der Mopete auf dem Gehsteig


Carboniere

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Salve,

bin auf folgenden Inhalt bei Motorrad Online gestoßen:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/wo-darf-ich-mein-motorrad-parken/

Komplett verboten ist klar, aber die Höhe des potenziellen Bußgelds beim behinderungsfreien Abstellen (55 €) und wenn‘s länger steht (was ist „lange“?) (80 € + Punkt) finde ich shocking. 😱 Diesbezüglich habe ich die Neuerungen in 2020 geflissentlich übersehen. 🙈

Dass ein Krad aufm Gehsteig nicht auch noch behindern oder gar Unfälle hervorrufen darf, ist klar und darf von mir aus relativ hart sanktioniert werden.

Das Thema ist für mich von Bedeutung, weil ich oft mit der Mopete zur Arbeit fahre. Ich stelle es immer an der Kanzlei ab, es gibt viel Platz - natürlich nur auf dem recht breiten Gehsteig. Gott sei Dank wird hier in München (-Bogenhausen) bisher nichts geahndet. Ich hätte hier eher die Befürchtung, dass es zu Handgreiflichkeiten/Sabotageakten oder Ähnlichem käme, wenn man den ausladenden SUVs den sicher geglaubten Parkplatz wegnähme.

Wie wird dieses Thema von den Ordnungskräften bei Euch behandelt?

Gespannte Grüße

Jörg

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Hallo,

das Parken auf einem Gehweg ist im Bundeseinheitlichen Tatbestanskatalog geregelt mit der Tatbestandsnummer: 11 24 54.

Eine Kontrolle durch die Verkehrsüberwachung der Ordungsämter und auch der Polizei ist durchaus üblich. Gerade bei Beschwerden und insbesondere im Bereich von Seniorenheimen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser. etc.

Allzeit gute Fahrt.

Grüße.

Commander

Bußgeldtabelle für das Parken auf dem Gehweg

Verstoß Bußgeld Punkte
Auf dem Gehweg verbotswidrig geparkt 55 €  
...mit Behinderung 70 € 1
...mit Gefährdung 80 € 1
...mit Unfallfolge 100 € 1
...länger als eine Stunde 70 € 1
...länger als eine Stunde mit Behinderung 80 € 1
Das Fahrzeug unzulässig an einer Stelle abgestellt, wo das Parken durch das Zeichen 315 erlaubt war 55 €  
...mit Behinderung 70 € 1
...mit Gefährdung 80 € 1
...mit Unfallfolge 100 € 1
...länger als eine Stunde 70 € 1
...länger als eine Stunde mit Behinderung 80 € 1

 

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Danke schön commander für die ausführliche Aufklärung. Und wie ist das nun bei Dir daheim, oder wohnst/parkst Du aufm Land? Hier in MUC ist das scheinbar nicht durchaus üblich, sonst hätten hier einige im meinem Umkreis, ich schließe mich ein, schon den Lappen abgeben dürfen.

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Für Nürnberg kann ich sagen, dass ich noch nie einen Strafzettel bekommen habe. Allerdings stelle ich das Moped aber auch immer so ab, dass keiner behindert wird und an Orten, wo schon andere Mopeds stehen (z.B. Ende Adlerstr. hinter Karstadt). Aber in Nürnberg gibt es auch mehrere kostenlose Motorrad Parkplätze direkt im Zentrum 👍.

Bei uns im Kaff (Herzogenaurach) habe ich auch schon beobachtet, wie der Ordnungshüter zwar die falsch parkenden PKWS notiert hat, mein Moped neben dem Fahrradständer am Ende der Fußgängerzone aber ignoriert hat.

Also bis jetzt nur positive Erfahrungen mit der Staatsmacht 😄.

Gruß Thilo

  • Thanks 1
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Hallo,

in meinem Wohnort (Norddeutschland, ca. 33.000 Eimwohner) wird dies durchaus verwarnt, insbesondere wenn eine Behinderung vorliegt, z.B. wenn der Gehweg so blockiert ist, daß ein Rollstuhlfahrer auf die Straße in den fließenden Verkehr ausweichen muß.

Oftmals wird nach Beschwerden durch Anwohner gehandelt.

Ich Parke auf mir bekannten Plätzen welche nicht öffentlicher Verkehrsraum sind. Achtung: Unterschied öffentlicher Verkehrsraum und tatsächlicher öffentlicher Verkehrsraum.

Außerdem rechts am Fahrbahnrand (wenn eraubt), oder auf entsprechenden Parkplätzen.

Außerdem sei erwähnt das durch die Anhebung des Verwarngeldes im neuen Tatbestandskatalog der Gleichgültigkeit der Vehrkehrsteilnehmer im ruhenden Verkehr entgegen gewirkt werden sollte.

Vorher 20 Euro für relativ kurzes Parken auf Gehweg ohne Behinderung (Obergrenze 35 Euro Verwarngeld Parken, verschiedene Tatbestände)

Grüße.

Commander

Grüße.

Commander

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vor 6 Minuten schrieb fender_rhodes:

Für Nürnberg kann ich sagen, dass ich noch nie einen Strafzettel bekommen habe. Allerdings stelle ich das Moped aber auch immer so ab, dass keiner behindert wird und an Orten, wo schon andere Mopeds stehen (z.B. Ende Adlerstr. hinter Karstadt). Aber in Nürnberg gibt es auch mehrere kostenlose Motorrad Parkplätze direkt im Zentrum 👍.

Bei uns im Kaff (Herzogenaurach) habe ich auch schon beobachtet, wie der Ordnungshüter zwar die falsch parkenden PKWS notiert hat, mein Moped neben dem Fahrradständer am Ende der Fußgängerzone aber ignoriert hat.

Also bis jetzt nur positive Erfahrungen mit der Staatsmacht 😄.

Gruß Thilo

Hallo Thilo,

vielleicht gehört der von dir beschriebene Platz zum Karstadtgrundstück, das wäre dann der von mir erwähnte tatsächlich öffentliche Verkehrsraum, dort kann nicht verwarnt werden. Allerdings können Supermärkte auf ihren eigenen Parkplätzen Unternehmen beauftragen welche z.B. Parkzeiten überwachen, gilt ebenfalls für Privatstraßen.

Laut OWIG (Ordnungswidrigkeiten Gesetz) dürfen von der Verwaltung bei einer Verwarnung keine Verwaltungsgebühren erhoben werden.

Anders sieht es bei den erwähnten Privatunternehmen aus, deshalb sind die Preise dort wesentlich höher. Sie dürfen jedoch nicht im öffentlichen Verkehrsraum tätig werden (nur im tatsächlichem VR.). Umgekehrt darf die "staatliche" Verkehrsüberwachung nicht im tatsächlichem VR tätig werden.

Grüße.

Commander

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vor 5 Minuten schrieb Carboniere:

Möchte nochmal klarstellen: Mir geht es nur um die Situation, bei der das abgestellte Motorrad zu keiner Behinderung Dritter oder Schlimmerem führt!

Ist doch klar! Würde ja auch kein vernünftiger Guzzi-Fahrer machen 😉.

vor 16 Minuten schrieb commander:

vielleicht gehört der von dir beschriebene Platz zum Karstadtgrundstück, das wäre dann der von mir erwähnte tatsächlich öffentliche Verkehrsraum, dort kann nicht verwarnt werden.

Kann durchaus sein. Habe aber auch schon mehrfach folgenlos hier auf dem Gehweg zwischen den Bäumen geparkt:

Screenshot_20220928-144623_Maps.thumb.jpg.cd2606b0f8a4bf54a6d10140944e111e.jpg

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Ist mir in Unna noch nicht passiert, allerdings vor über dreißig Jahren in Hamm. 55,00 € sind natürlich inzwischen ganz schön happig. Allerdings stellt Unna Parkverbotsschilder so auf dem Bürgersteig auf, dass weder Rollstuhlfahrer noch Kinderwagenführer*innen daran vorbeikommen. Kostet das jetzt auch 55,00 €? Steht dort schon seit Jahren. Da käme aber was beisammen.
Gruß
Dieter

  • Thanks 1
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Moin,

in dem Hype um "angeblich" Umwelt und alle damit verbundenen Hysterien... gegen MOTORfahrzeuge ist es heute ein heisses Thema.

Commander hat mit seinen Beiträgen es richtig aufgezeigt, wie horror-mäßig abgeschröpft werden kann.

MIR ist es zu heiss und auch zu teuer, im Fall der Fälle.

Auch halte ich in belebten Plätzen den Vandalismus für ein noch größeres Risiko.

War auch ein Grund, auf der Rückreise von Mandello, in der Altstadt von Wangen in dem zentral, gelegenen Hotel NICHT abzusteigen;

hier hätte ich auf der Straße neben dem Hotel parken müssen Vielleicht nachts noch Trunkenbolde die sich drauf setzen wollen...

Ich habe vor einer Woche von einem Vorfall gelesen, wo ein Motorrad in einer Sackgasse, ganz einsam und nicht störend am äußersten Ende parkte.

Hat 70 Euro gekostet... keine Behinderung, keiner ist am Wenden behindert...einfach BEHINDERND Solches Abkassieren.

So fahre ich kaum in die Innenstadt und wenn ich mal müsste, dann auf einem Parkplatz und bezahle die Gebühr.

Gruß

Holger

 

Edited by holger333
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vor 8 Minuten schrieb Einsiedler:

Ist mir in Unna noch nicht passiert, allerdings vor über dreißig Jahren in Hamm. 55,00 € sind natürlich inzwischen ganz schön happig. Allerdings stellt Unna Parkverbotsschilder so auf dem Bürgersteig auf, dass weder Rollstuhlfahrer noch Kinderwagenführer*innen daran vorbeikommen. Kostet das jetzt auch 55,00 €? Steht dort schon seit Jahren. Da käme aber was beisammen.
Gruß
Dieter

Hallo,

kannst du mal ein Bild einstellen (Google Street view)?

Grüße.

Commander

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Hallo,

dieses Thema ist sehr umfangreich. Es gibt diverse Richtlinien z.B. für Neuplanung und Altbestände, innerorts und außerorts, Straßenart, Bebaung, Ausnahmen, Baustellen Fußgängerführung etc.

Neben der "RAST" und RSA (Baustellen Absicherung) gibt es noch andere Grundlagen die berücksichtigt werden müssen. eine sog. Restbreite Fußweg sollte mind. 1,20m nicht unterschreiten. Oftmals geschieht dies gerade durch breit wachsende Hecken, oder Überschreitung der Grunstücksgrenze.

Wenn ich mir im Foto den"Versatz" der Eingangspforte ansehe, könnte das hier der Fall sein.

Grüße.

Commander

aufstellung-io-01-2.jpg

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Moin,

ich würde eher bei dem Bewohner klingeln und ihn drauf aufmerksam machen.

Dazu den Text vom Commander ausdrucken;

denke das kann ehe aufklären und helfen, bevor die Stadtaufsicht eine anzeige startet.

Gruß

Holger

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"""in mich gegangen"""  aaahh, deshalb sehe ich Dich nicht...sondern nur eine blaue Triumph 😍

Edited by holger333
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Die Hecke ist durchaus ordentlich geschnitten. Der Fußweg ist halt nur 1,50 m breit. Wenn man dann einen Schilderposten so positioniert, dass er 60 cm von der Bordsteinkante eingepflanzt wird, kann logischerweise auf der anderen Seite auch nicht mehr viel übrigbleiben. Es hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, den Pfosten so zu setzen, dass er nur 20 cm von der Bordsteinkante entfernt steht, wie übrigens bei einem anderen Parkschild 100 m weiter geschehen. Es handelt sich also lediglich um eine der Eseleien, für die die Stadt Unna bekannt ist. Der Ententeich hat es sogar in die Sendung extra 3 geschafft.
Hier übrigens die Stellungnahme der Bundesregierung: Wie breit müssen Gehwege sein? (bundesregierung.de)
Gruß
Dieter

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Hallo Dieter,

ich denke eine Diskussion über Hecken etc. und Fehler sowie Versäumnisse z.B. 20 cm falsch montierter Verkehrsschilder und Ententeichproblematik haben nichts mit Motorrädern und insbesondere Guzzi zu tun.

Ich finde, es ist alles geschrieben worden. Back to the roots.

Ist nicht oberlehrerhaft und belehrend gemeint.

Grüße.

Commander

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