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Kontrollbirne Standlicht demontieren - TÜV konform ?


AlceVerde

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Hallo mitanand‘,

ich habe im September TÜV Termin, und deswegen stellen sich im Vorfeld für mich zwei Fragen, die im Zusammenhang mit der Cockpit-Umgestaltung meiner California 2, Baujahr 1987, stehen:

1. Benötige ich überhaupt ein Standlicht/Parklicht ?

Nach Studium des § 51 StVZO komme ich zu dem laienhaften Ergebnis: Nein

Jetzt werden manche sagen, was die Frage überhaupt soll. Sie stellt sich aber deswegen, weil ich ohne Durchmessen der Elektrik usw. gar nicht sicher bin, ob selbiges bei mir installiert ist oder, falls ja, nur defekt.

Mein Schiebeschalter an der linken handlebar hat drei Positionen, mein Zündschloss auch. Bin Guzzi-Greenhorn, aber wenn ich die Bedienungsanleitung(en) aus dem Netz richtig verstehe, müsste vorne und/oder hinten ein Standlicht leuchten, wenn ich den Lichtschalter in mittlerer Position und das Zündschloss entgegen Uhrzeigersinn, also in ganz „linker“ Position, habe.

Nach zuverlässiger Aussage der besten Ehefrau von allen tut sich aber nichts - vorne und hinten dunkel.

Beide Birnchen defekt ? Wäre ein extremer Zufall, zumal Hecklicht und Bremslicht funktionieren.

Wie dem auch sei, angenommen ich brauche kein Parklicht, dann stellt sich für meinen TÜV Termin die eigentliche Frage:

2. Ich gehe davon aus, dass die grüne Kontrollbirne im Cockpit das eingeschaltete Standlicht anzeigt, bei Abblendlicht leuchtet es jedenfalls nicht. Dann könnte ich diese Kontrollbirne ja auch weglassen ?

Wäre mir wichtig, weil ich die Kontrollbirnen oben in das headlight plazieren möchte, und zwar deren nur vier: Leerlauf, Öldruck, Lichtmaschine, Fernlicht.

Blinkerkontrolle brauche ich nicht, weil Ochsenaugen, die ich ohne Kopfdrehung sehe  - tja, und Lichtkontrolle Standlicht könnte dann auch entfallen.

 

Grüsse

mogulix

P.S: Habe das Thema parallel auch im „Roten Forum“ eingestellt; hoffe, dass das nicht ungern gesehen wird

 

 

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Die grüne Kontrollbirne sollte eigentlich bei Stand- und Abblendlicht brennen.

An meiner Le Mans ist die Standlichtbirne im Scheinwerfer schon eine gefühlte Ewigkeit defekt. Das hat bislang bei den HU niemanden sonderlich gejuckt. Eine Garantie, dass das anderswo auch nicht juckt, ist das aber nicht.

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Hallo @mogulix

Die Frage nach dem Standlicht beantworte ich Dir : Ein Muß fürs Standlicht bei Motorräder gibt es nicht. Das ist so.

Nun kommt das aber : Ist am Motorrad z.B. ein Scheinwerfer montiert, der ein Standlicht vorgibt, ( egal ob orginal oder nachgerüstet ) ist es für TÜV und Rennleitung eben so, daß es funktionieren muß.

Einen Scheinwerfer ohne Standlichteinrichtung zu verbauen ist mit der STVO konform. Dabei sollte alles was zum Standlicht gehört z.B. Schalter, Kontrolllampen mit entfernt werden.

                                        mfg    Jürgen

 

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vor 1 Stunde schrieb Wolfgang K.:

Die grüne Kontrollbirne sollte eigentlich bei Stand- und Abblendlicht brennen.

Das wäre eigentlich folgerichtig, warum sollte(n) der/die Hersteller eine Kontrollbirne einrichten (müssen), die NUR bei Standlicht leuchtet (das im normalen Fahrbetrieb kein Mensch braucht).
Dagegen könnte so mancher das wichtige Abblendlicht schon ´mal vergessen  -bei den älteren Baujahren, wo es noch gesondert anzuschalten ist.

Hmmmh....das würde allerdings mein Vorhaben (so wenig Birnchen wie möglich und das ganze in den Scheinwerfer) vereiteln.

Gruss

mogulix

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  • 1 year later...

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