Dabei klingt die Antwort eigentlich logisch. Hier die Antwort, nachdem ich gefragt habe, ob sie sich sicher, dass die Regelung auch für Motorräder mit 850ccm gilt:
Ja, ich bin sicher: Auch für Motorräder mit einem Hubraum von 850 ccm (oder mehr) gilt die Regelung, dass die erste HU nach 3 Jahren ab Erstzulassung fällig ist. Danach muss die Hauptuntersuchung alle 2 Jahre durchgeführt werden. Diese Regelung ist unabhängig vom Hubraum oder der Fahrzeugklasse, solange es sich um ein Kraftrad (also ein Motorrad) handelt.
Gesetzliche Grundlage:
• Die HU-Fristen für Motorräder sind in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) geregelt (§ 29 StVZO).
• Laut den gesetzlichen Vorgaben gilt für neu zugelassene Krafträder:
• Erste HU: 36 Monate nach der Erstzulassung.
• Danach: Alle 24 Monate (2 Jahre).
Unterschiede zu anderen Fahrzeugen:
• Bei PKW ist die Regelung gleich: erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.
• Für Anhänger oder bestimmte Nutzfahrzeuge können kürzere Fristen gelten, was bei Motorrädern jedoch nicht der Fall ist.
Zusammenfassung:
Für dein Motorrad mit 850 ccm (oder andere Hubraumgrößen) gilt:
• Erste HU: 3 Jahre nach der Erstzulassung.
• Danach: Alle 2 Jahre.