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Upgrade Führerschein Klasse A2 auf A/Ablauf 2-jahres-Frist


jensimaniac

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Hallo,

ich stehe gerade mit der Führerscheinstelle in der Diskussion über den Ablauf der 2-Jahresfrist der FRS-Klasse A2.

 

Gilt für die 2-Jahres-Frist das Datum der bestandenen Prüfung mit unmittelbarer Info der Führerscheinstelle noch am selben Tag (=Beginn des Verwaltungsaktes)?

Der Führerschein wurde bereits mit Beginn der Fahrschule beantragt. Die Prüfbescheinigung wurde unmittelbar nach der Prüfung übergeben.

 

Der Führerschein brauchte unheimlich lange, bis ich ihn ausgestellt bekam.

 

In Zahlen:

praktische Prüfung: 20.10.2016

Ausstelldatum/Übergabedatum Führerschein Klasse A2 durch Amt: 08.12.2016.

 

Das Amt sagt, die 2-Jahres-Frist beginnt am 08.12.2016. Mein Kumpel, Fahrlehre,r sagt: Die 2 Jahres-Frist beginnt mit der bestandenen praktischen Prüfung.

Das Amt argumentiert, dass ich damals angeblich die Ausstellung eines vorläufigen FRS abgelehnt hätte. Dann wäre das alles nämlich kein Problem gewesen. Ich sage, und so war es auch: Ich wußte nichts von der Möglichkeit eines vorläufigen FRS und ich ging nicht davon aus, dass die Ausstellung des FRS so lange dauert.

Der damalige Mitarbeiter des Amtes ist nicht mehr da. Die neue Mitarbeiterin sagt nun hier steht Aussage gegen Aussage.

 

Man darf 4 Wochen vor Ablauf der 2 Jahresfrist die praktische Prüfung für die Klasse A machen. Das wäre in meinem Fall ab dem 20.09.2018 möglich.

In der Version des Amtes wäre der frühestmögliche Prüftermin der 08.11.2018.

Mein Problem an der Sache: Die Fahrschule macht im November wetterbedingt keine Prüfungen mehr. Daher wäre es mir recht, wenn ich Ende September die Prüfung machen dürfte.

 

Die Beamtin prüft noch, ob ich evtl eine Ausnahmegenehmigung bekommen könnte: Prüfung ab dem 20.09.2018 aber Ausstellung und Aushändigung FRS Klasse A erst ab 08.12.2018.

Damit könnte ich leben.

 

Wenn das nicht klappt, kann ich erst im nächsten Frühjahr die Prüfung zur Klasse A machen. Das wollte ich wegen der Winterpause aber vermeiden. Jetzt bin ich voll in der Routine. Nach der langen Winterpause könnte es sein, dass man evtl. mehr Fehler macht...

 

Kennt sich hier jemand aus? Ab wann zählt die 2-Jahres-Frist?

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Es gibt Neuigkeiten:

 

Ich habe eine Sondergenehmigung für Prüfung ab August bekommen. Das heißt, ich kann das Ganze in meinem Sommerurlaub gemütlich abschließen und hätte bei einem Durchfallen sogar noch Zeit, die Prüfung zu wiederholen.

Den Führerschein selbst bekomme ich dann aber erst ab dem 08.12.2018 ausgehändigt. So ist der Deal.

Für mich ein guter Kompromiß.

 

Trotzdem bleibt meine Frage nach dem Beginn der Frist ungeklärt.

Weiß hier jemand was konkretes?

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Hallo Jens

 

Deine Frage ist ne harte Nuß. Habe nun ca halbe Std. in den Auszügen vom Bundesjustizministerium gelesen, ganz genau kann ich das nicht auseinanderhalten. Ort und Zeit bestimmt ein Sachverständiger oder der Prüfer. Daraus kann errechnet werden, wann die frühmöglichste Prüfung beginnt. Näheres lässt sich nicht erfahren. Für diese Fremdsprache - allgemein "Amtsdeutsch" genannt muß wohl ein Fachmann her. Ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Verkehrsrecht weiß das sicher.

 

Wäre ich betroffen mit Deiner Geschichte, hätte ich beim Vorgesetzten der auskunftfreundlichen Damen um einen Termin gebeten und dort Aufklärung verlangt. Das darf man verlangen und wird in der Regel auch bearbeitet.

 

Freut mich für Dich, daß Du ohne großes Theater Dein Ziel erreichen kannst.

 

mfg Jürgen

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Mein Kumpel ist Fahrlehrer. Er ist sich 100% sicher, dass der Verwaltungsakt und somit die Frist ab bestandener Prüfung läuft.

Meine Fahrschule war sich 100% sicher, dass die Prüfung für Klasse A zwei Jahre plus 1 Tag frühestens stattfinden könne.

 

Gut, wenn die Frist im Frühjahr verstrichen wäre, und das tut sie ja bei den meisten, wäre ich nicht so ungeduldig gewesen. Da wäre es dann auf ein paar Tage nicht angekommen.

 

Aber ein Kompromiss wurde ja gefunden. Vielleicht ist die Beamtin ja auch Bikerin oder Sozia und kann mich verstehen.

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Guest franks

Zur Info:

Fristen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis beginnen mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis

durch die zur Ausstellung berechtigte Behörde.

 

Sie beginnen nicht mit der abgelegten Prüfung bei einer Prüforganisation,

diese überprüft nur für die Behörde,

ob die nötigen Fähigkeiten des Antragstellers zur Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die Behörde gegeben sind.

 

Erst wenn die Behörde die Fahrerlaubnis erteilt hat beginnt demnach der Zeitablauf.

 

Gruß

Frank

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  • 1 month later...

Hallo Jens

 

War am Wochenende auf einem Motorradtreff. Dort traf ich einen alten Bekannten, beruflich ist er Fahrlehrer im Bundesland Hamburg. Auf Deine Frage zwecks Fristbeginn, antwortete er, es wird ab dem Tage der bestandenen Prüfung gerechnet.

Nicht ab Erteilung der Fahrerlaubniss vom Amt.

 

mfg Jürgen

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Kann es sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird?

Mein Kumpel, auch Fahrlehrer-aber nicht für Motorrad- ist sich auch sehr sicher, dass die Frist mit der bestandenen Prüfung beginnt. Allerdings lebt er auch wie ich in RLP.

 

Aber egal. Das Amt hat Wort gehalten und mir die Erlaubnis zur Prüfung im August erteilt.

Die Rechnung vom TÜV hab ich schon: ca. 81 Euro.

Jetzt muss ich mit der Fahrschule noch den Prüfungstermin fixieren und ein paar Fahrstunden nehmen.

Habe die letzten Fahrten mal wieder mehr auf den Fahrschulfahrstil geachtet. Es schleichen sich ja doch ein paar Gemütlichkeitsmacken ein.

 

Ich werde berichten.

Edited by jensimaniac
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Moin, etwas off-topic, aber da Du da gerade dran bist kannst Du bzw. die Gemeinde uns vielleicht helfen: Meine Tochter wird bald 18, fährt eine antike SR125 und schielt gierig auf meine V7II :-)

 

Frage ist, ob eine Fahrschule zwingend erforderlich ist. Reicht auch ein Termin beim TÜV zwecks praktischer Prüfung, mit eigenem bzw. elterlichem Moped? Oder ist die Fahrschule schon deshalb erforderlich, damit der Prüfer vom Beifahrersitz eines Fahrschul-Begleitautos die Prüfung abnehmen kann?

 

Danke & Gruss,

Georg

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  • 3 weeks later...

Update:

Nächste Woche ist Prüfung. Wann genau weiß ich noch nicht.

Heute die ersten beiden Fahrstunden auf einer Suzuki Bandit (+-75 PS) gehabt.

 

Extrem laufruhig. Schon fast langweilig. Aber wenn sie mal fährt, dann hat sie wirklich Kraft.

War trotzdem froh, als ich wieder auf meiner geliebten und gewohnten V7 II saß.

 

 

Die Kupplung war sehr anders als bei meiner gewohnten V7. Bei der V7 ist es wohl Seilzug, bei der Bandit Hydraulik. Ich kam mit der Kupplung kaum zurecht.

Die Pedale sind auch ganz ungewohnt.

 

Die 4 Hütchen-Übungen, die ich für die Prüfung brauche, waren so schon OK (auch Dank Auffrischung durch ADAC-Kurs).

Aber ich brauche noch 2 Stunden, weil ich mich an die ungewohnte (auch ausgelutschte) Maschine, Kupplung und Pedale

gewöhnen muss.

Wenn das nicht wäre, hätte ich heute gesagt, es reicht für die Prüfung.

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Zur Info:

Fristen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis beginnen mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis

durch die zur Ausstellung berechtigte Behörde.

 

Sie beginnen nicht mit der abgelegten Prüfung bei einer Prüforganisation,

diese überprüft nur für die Behörde,

ob die nötigen Fähigkeiten des Antragstellers zur Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die Behörde gegeben sind.

 

Erst wenn die Behörde die Fahrerlaubnis erteilt hat beginnt demnach der Zeitablauf.

 

Gruß

Frank

 

So würde ich das auch sehen. Der Prüfungszeitpunkt ist unmaßgeblich, denn man hat nach bestandener Fahrprüfung noch keine Berechtigung zum Führen des entsprechenden Fahrzeugs. Diese Berechtigung ist erst mit der Ausstellung des Führerscheins gegeben. Daher auch die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen (dann beginnt die Frist ab der Ausstellung des vörläufigen Führerscheins zu laufen).

 

Entscheidend ist aber, was im Gesetzestext steht (den ich nicht kenne).

 

Grüße, Andreas

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  • 2 weeks later...

Update:

Hab den großen Schein! Das war die härteste Fachprüfung, die ich jemals hatte.

Der Prüfer hat mich auf Durchfallen geprüft.

 

Insgesamt war die Fahrausbildung zur Klasse A merkwürdig:

Ich kam mit der Bandit nicht zurecht. Die Kupplung beim Anfahren war grundlegend anders als bei der früheren FS-Honda und meiner V7. Das bescherte mir 2 ausserplanmässige Übungsstunden à 60 Euro. Insgesamt hatte ich dann 6 Stunden anstatt 4.

 

In jeder Sitzung versagte das Funkgerät. Auch während der Prüfung immer wieder Aussetzer, was natürlich zu Missverständnissen führte.

 

Natürlich hat der Prüfer mich zu Anfang nicht in seinem Computer gefunden. Natürlich hatte der FL den Folgetermin zu dicht gesetzt. Hektik.

Natürlich versagte das Funkgerät während der Prüfung.

Natürlich hab ich die Bandit 3x hintereinander abgewürgt.

Insgesamt war die Prüfung- sagen wir mal- sehr seltsam.

 

Hätte gerne danach noch Feedback gegeben und erhalten. Aber die Rechnung wurde mir in die Hand gedrückt und zack weiter zum nächsten Termin.

 

Naja. Hab's bestanden. Die Freude kommt, wenn die verkrampften Handgelenke nicht mehr schmerzen.

Edited by jensimaniac
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Glückwunsch auch von meiner Seite! Und da Du ja eh' grade nach was Größerem schaust, auch Italienerin und garantiert nicht abwürgbar: MV Agusta 800 Turismo Veloce SCS. SCS steht für "smart clutch system" und soll richtig gut funktionieren. Allerdings keine ganz billige Sache ...

 

Grüße, Andreas

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Danke für die Glückwünsche.

 

Ich kenne mehrere Leute mit nur 1 oder 2 Fahrstunden. Wobei ich das aus motorischen Gründen nicht nachvollziehen kann. Das Prinzip der FahrTechnik hat sich über die Jahrzehnte ja nicht geändert.

 

Als Fazit: die Qualität des FL ist sehr wichtig. Aber genauso wichtig ist das FS-Motorrad.

Wenn ich nochmal die Ausbildung machen würde, würde ich mich über das FS-Motorrad informieren.

Bei der ersten FS kam ich mit dem Motorrad KTM Duke 390 und mit dem FL nicht zurecht.

Bei der zweiten FS kam ich mit dem FL und der A2 Honda sehr gut zurecht, aber in der zweiten Stufe mit der Bandit nicht. Aber das weiss man ja vorher nicht.

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Glückwunsch zum großen Schein. Jedenfalls weißt Du jetzt was Du nicht fahren willst. :)

Ich hab so'ne Bandit mal gemietet um sie auszuprobieren und es dann gelassen. Hier war der Händler ein Depp, weil er mir eine runtergerockte 600er aus seinem Mietfuhrpark gegeben hat. Nach zwei Tagen wußte ich, so eine kauf ich nie und schon mal gar nicht dei diesem Händler... Es wurde dann erstmal eine Kawa und die hatte ich 15Jahre.

Ich finde es schon seltsam, wenn ein FL seinen Schüler auf einer runtergrockten Fahrschulmaschine ins Rennen schickt.

Nun denn, jetzt kann es Dir egal sein... Und, bleibst Du bei Guzzi?

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Also die V7 bleibt. Die ist gesetzt.

Es kommt aber noch ein Zweitmopped. In welche Richtung es geht, werde ich über den Winter entscheiden.

Entweder japanischer 4-Zylinder oder amerikanischer 2-Zylinder.

Momentan tendiere ich erneut zum 2-Zylinder.

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