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Gütigkeit einer ABE


CpktMpkt

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Hallo Leute,

 

ich schaue gerade wegen Stossdämpfern für die nicht so dollen Originalen für meine Moto Guzzi V7 MY2014. Dabei bin ich auf ein allgemeine Frage zum Thema ABE gestoßen.

 

Hier am Beispiel einer ABE für die Bitubo Dämpfer WME02:

 

Gemäss Liste auf de Homepage passen die Dämpfer auf alle V7 von der classic von 2010 bis zur II von 2016. Aber in der ABE stehen nur die classic und die cafe-classic bis 2012. Nun meine Frage im Allgemeinen: Was gibt bei einer ABE die Bezeichnung classic/Stone etc und BJ oder die Typenbezeichnung LW?

 

Habe mal mit dem örtlichen TÜV gesprochen: der meinte, verwendung nur bis 2012 und beim Hersteller nachfragen ob es einen Nachtrag für die neueren Modelle gibt. Das habe ich gemacht, aber wenig Hoffnung da der ABE aus Dez. 2017 ist also ziemlich aktuell....

 

Hat da jemand von Euch erfahrungen?

 

Grüße

 

Christian

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Hallo Christian

 

Generell kann man sagen, passen die Angaben vom Hersteller z.B. Bitubo zu Deinem Fahrzeug, klappt das beim TÜV normal ohne Theater. Weicht nur eine Angabe ab, passt die Geschichte nicht mehr zusammen.

Meine ist eine V7due Stone Bj. XXX. Zeitgleich kam die V7due Racer, die V7due Spezial, die V7due Stornello auf den Markt. Alle also zum gleichen Bj.XXX. Wird ein Gutachten (ABE) für die V7due Stone z.B ein Stoßdämpfer erstellt, gilt das für die V7due Stone. Obwohl die Stoßdämpfer sehr wohl an die V7due Spezial passen würden, gilt das Gutachten für die V7due Spezial nicht,für die V7uno auch nicht. Für den TÜV und ähnliche Einrichtungen oder bei einer Polizeikontrolle sind das nämlich 2 bzw.3 verschiedene Fahrzeuge ! Das Gutachten gilt hier nur für das vom Hersteller geprüfte Fahrzeug. Oftmals scheuen Hersteller ein weiteres Gutachten zu erstellen z.B. für ein Nachfolgemodell. Wurde ein Gutachten der Stoßdämpfer für die V7due erstellt, und das Produkt soll nun für die V7tre gültig sein, bedeutet es für den Hersteller nochmals die Prozedur der Prüfung und die verbundenen Kosten. Diese Gutachten sind teuer !

 

Steht man beim TÜV mit solch einer nicht vorhandenen ABE, hilft es mitunter darauf hinzuweisen, der Unterschied von der V7due Stone zur V7due Spezial ist nicht großartig, lediglich die Ausstattung ist umfangreicher, Rahmen, Bremsanlage, Motor, Getriebe usw sind baugleich. Sogar die org. Stoßdämpfer sind gleich beschissen. Garantiert ist eine Plakete oder Eintragung damit jedoch nix.

 

Hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

 

mfg Jürgen

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Hi Jürgen,

 

vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich habe es bereits befürchtet. Im falle von Bitubo steht in der ABE BJ

 

Im Fahrzeugschein meiner V7 Stone MY 2014 steht ebenfalls die Zulassungsnummer e11*0671* vom 10.12.2012

 

Ich werde damit nochmal zum TÜV vielleicht kann man damit eine problemlose Eintragung erreichen.

 

Verdammte Bürokratie...

 

Grüße

 

Christian

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  • 2 years later...

Hallo zusammen,

was ist denn z.B. wenn man eine V7 III Stone hat und sich die originalen Öhlins-Dämpfer der V7 III Racer kauft und an der Stone verwenden will? Die Öhlins haben ja keine explizite ABE oder Teilegutachten, weil das kein Nachrüstteil ist, sondern ein originales Guzzi Teil. Es ist halt nur nicht ab Werk an der Stone

Das gleiche ist,wenn man den Stummellenker der Racer durch den Lenker der Stone ersetzen will oder umgekehrt. Der Lenker hat ja auch keine explizite ABE

Wie wird das seitens TÜV gehandhabt? 

Viele Grüße 

Robert

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Guest Guzzi Peter
vor 50 Minuten schrieb Gexx:

Hallo zusammen,

was ist denn z.B. wenn man eine V7 III Stone hat und sich die originalen Öhlins-Dämpfer der V7 III Racer kauft und an der Stone verwenden will? Die Öhlins haben ja keine explizite ABE oder Teilegutachten, weil das kein Nachrüstteil ist, sondern ein originales Guzzi Teil. Es ist halt nur nicht ab Werk an der Stone

Das gleiche ist,wenn man den Stummellenker der Racer durch den Lenker der Stone ersetzen will oder umgekehrt. Der Lenker hat ja auch keine explizite ABE

Wie wird das seitens TÜV gehandhabt? 

Viele Grüße 

Robert

Hallo Robert,

grundsätzlich gilt beim Tüv und allen anderen Prüfungsorganen keine Eintragung ohne Gutachten bzw. ABE!

Und dabei ist es egal ob es sich um ein Original Guzzi Teil handelt welches an ähnlichen Modellen verbaut wurde.

Wenn im Datenblatt der zu prüfenden Maschine das verwendete Teil nicht aufgeführt ist,wird eine Eintragung sehr schwierig bis unmöglich, wenn der Hersteller keine Freigabe oder ABE gibt.

Auch wenn es dem ein oder anderem nicht gefallen wird, es besteht die Gefahr des Erlischens der Betriebserlaubnis mit sehr negativen Folgen bei einem Unfall, Insbesondere wenn ein direkter oder indirekter kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann. Das gilt auch für diverse Tuningmaßnahmen.

Freundliche Grüße

Guzzi Peter

PS: Nicht jeder Prüfer erkennt auf dem ersten Blick ob das vorgeführte Motorrad dem Serienzustand entspricht.

Edited by Guzzi Peter
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Hallo Peter,

Ich habe mir nochmal ein paar Informationen gezogen und die betreffen erstmal nur die V7 III.

Die V7 III hat eine EU-Typgenehmigung und die Modellpalette besteht aus verschiedenen Varianten (Stone, Racer, Special, Carbon usw. usw.)

Alle dieser Varianten sind in der EU-Typgenehmigung als Typ "LD" geführt. Also egal,ob Stone oder Racer , es ist der Typ LD. Die werden nur als andere Variante und Version geführt. Für die Racer ist das Typ LD, Variante B, Version 00

Guzzi und auch andere Hersteller lassen sich den Typ genehmigen inkl. der Untervarianten. Müssten die auch alle Untervarianten und davon alle Versionen einzeln in die Typgenehmigung geben, wäre das zu teuer und es gäbe garantiert nicht solch eine Variantenvielfalt innerhalb eines Typs.

Das bedeutet aber auch, dass es erlaubt wäre, Teile der Stone an die Racer zu bauen. Vorausgesetzt es ist die Stone V7 III und Racer V7 III. Die Teile sind ja alle EUhomologiert

Es würde aber nicht gehen, Teile der V7 II an die V7 III zu bauen. (ohne Eintragung) Die V7 II ist ein anderer Typ (LW)

Es ist aber sicherlich von Vorteil die Rechnung des Teils aufzubewahren,  um nachweisen zu können,  dass man ein Originalteil des gleichen Typs verbaut hat. Wenn überhaupt ein TÜV Prüfer den Unterschied erkennt.

Viele Grüße 

Robert

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Guest Guzzi Peter
vor 1 Stunde schrieb Gexx:

Hallo Peter,

Ich habe mir nochmal ein paar Informationen gezogen und die betreffen erstmal nur die V7 III.

Die V7 III hat eine EU-Typgenehmigung und die Modellpalette besteht aus verschiedenen Varianten (Stone, Racer, Special, Carbon usw. usw.)

Alle dieser Varianten sind in der EU-Typgenehmigung als Typ "LD" geführt. Also egal,ob Stone oder Racer , es ist der Typ LD. Die werden nur als andere Variante und Version geführt. Für die Racer ist das Typ LD, Variante B, Version 00

Guzzi und auch andere Hersteller lassen sich den Typ genehmigen inkl. der Untervarianten. Müssten die auch alle Untervarianten und davon alle Versionen einzeln in die Typgenehmigung geben, wäre das zu teuer und es gäbe garantiert nicht solch eine Variantenvielfalt innerhalb eines Typs.

Das bedeutet aber auch, dass es erlaubt wäre, Teile der Stone an die Racer zu bauen. Vorausgesetzt es ist die Stone V7 III und Racer V7 III. Die Teile sind ja alle EUhomologiert

Es würde aber nicht gehen, Teile der V7 II an die V7 III zu bauen. (ohne Eintragung) Die V7 II ist ein anderer Typ (LW)

Es ist aber sicherlich von Vorteil die Rechnung des Teils aufzubewahren,  um nachweisen zu können,  dass man ein Originalteil des gleichen Typs verbaut hat. Wenn überhaupt ein TÜV Prüfer den Unterschied erkennt.

Viele Grüße 

Robert

Hallo Robert,

wenn im Fahrzeugschein, Teil 1.K, die EU Typ-Gehnehmigungsnummer gleich ist können die Teile ohne Probleme untereinander getauscht werden, ohne Eintragung.

Deshalb hast du absolut recht.

Ich habe mich da unklar ausgedrückt (z.B. Datenblatt statt Typgenehmigung usw).

Danke für deine zusätzlichen Informationen

Freundliche Grüße

Guzzi Peter

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Hallo Peter, ich habe jetzt keine Möglichkeit zu schauen, was in den Papieren der Stone oder Special steht. Aber in einer Abe habe ich ein Aufstellung der EG-BE Nr gefunden. Hier haben alle LD-Typen die gleiche ABE-Nr.

Das wird dann vermutlich wirklich funktionieren. Da kann ich an meiner Racer den höheren Lenker der Stone montieren. Ansonsten wäre das lt.meinen Händler nur über eine Einzelabnahme möglich und das kostet dann 200€. Das wäre ja absolut verrückt, wenn man das machen müsste...für Motorräder, die eigentlich identisch sind

Viele Grüße 

Robert

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