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Guzzi 1000 S Umbau - Zulassung in CH


Guzziro

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N'abend,

 

Ich hatte ja schon an anderer Stelle (http://www.guzzisti.de/forum/showthread.php?2395-Legale-Auspuffanlage-Endt%F6pfe-1000S-SP-LM-IV) über mein Vorhaben berichtet, eine umgebaute 1993er 1000 S in die Schweiz zu importieren.

 

Genau genommen gehört dieses Thema eigentlich in die Rubrik "Guzzi-Katastrophen"... :mad:

 

Der Verkäufer des Motorrads hatte mir freundlicherweise alle Unterlagen (Kopien von TÜV-Gutachten, Fahrzeugzulassung, Reifenfreigaben, Fotos, etc.) zur Verfügung gestellt, Diese Unterlagen hatte ich beim zuständigen Straßenverkehrsamt Zürich zur Vorab-Prüfung eingereicht, wie es auch ausdrücklich empfohlen wurde. Da alle Umbauten in DE in die Papiere eingetragen sind, war ich auch relativ optimistisch.

 

Der Optimismus ließ schon etwas nach, nachdem ich Kontakt zum schweizer Moto Guzzi Importeur aufgenommen hatte. Schon die für CH homologisierte Version der 1000 S unterschied sich, besonders beim Motor (Sekundärluft-System in CH) gewaltig vom deutschen Modell, so daß die schweizer Typgenehmigung der (schweizer) 1000 S hier in keinem Fall zur Anwendung kommen könnte. Erschwerend kämen noch die zahlreichen Umbauten hinzu.

 

Einen Tag nach Vorlage der Kopien beim "Amt" bekam ich schon eine telefonische Rückmeldung. Tenor: schönes Moped, aber es gibt da ein paar Knackpunkte, die durch eins (von 2 in der Schweiz zugelassenen) unabhängigen Testinstituten überprüft und abgenickt werden müssen. Diese kritischen Punkte seien:

 

Heckrahmenänderung (gekürzt und abgesenkt)

Geänderte Rad-/Reifengrössen (größer)

Ansauganlage (offene Trichter)

Vorderradgabel (45 Gabel von Cali)

vordere Bremsanlage (schwimmende 320 Brembos von Cali)

Vorbeifahrprüfung Geräusch

Emission-Kontrolle

 

Sollte das Fahrzeug in allen Belangen den schweizer Vorschriften des Jahres 1993 entsprechen, stünde einer Zulassung (hier sagt man "Einlösung") nichts im Wege.

 

Mir schwante schon wenig Gutes, dennoch habe ich mich mit den Prüfstellen in Verbindung gesetzt und nach dem voraussichtlichen Kostenrahmen der notwendigen Prüfungen gefragt. Mittlerweile habe ich - ebenfalls telefonisch - Antwort erhalten. Eine Antwort, die mich "umgehauen" hat...:mad:

 

Kosten der Prüfungen: mindesten CHF 5.000,-- - maximal CHF 18.000,--- ... zieht 10% ab, dann seid ihr beim Euro-Betrag.

Dazu kommt, daß selbst bei "abfrühstücken" aller Prüfungen, eine Zulassung in CH nicht garantiert werden kann.

 

Der Witz: hätte ich dieses Motorrad bereits vor Übersiedlung nach CH 6 Monate in Deutschland auf mich zugelassen gehabt, wären nicht nur Zoll und Steuer entfallen - sondern auch dieser ganz administrative Test-Kram. Die Guzzi wäre dann zwar vermutlich mit einer erhöhten Steuer, aber immerhin legal in CH zu bewegen gewesen. Selbst bei Zulassung auf meinen Bruder in DE darf ich das Fahrzeug in CH nicht bewegen - außer Miet- und Firmenfahrzeugen dürfen keine EU-zugelassenen Fahrzeuge von in der Schweiz gemeldeten Personen in CH bewegt werden. Steuerhinterziehung, die locker auch mal mit umgerechnet € 15.000,-- bestraft werden kann.

 

Könnte grade ko...

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Guest Manfred

Moin Jörg,

 

ist ja der Hammer. Obelix würde sagen: die spinnen die Schweizer!

 

Ich habe mich mal erkundigt, was eine einzelabnahme für einen Windschild hier in De kosten würde, und habe da schon geschluckt. Die wollen beim TÜV- Nord runde 250,-.- Eus dafür kassieren.

 

Wie die Jungs auf 18.000 Franken kommen, ist mir ein Rätsel, selbst die 5000 sind ja wohl absolut überzogen. Und die Geschichte mit dem Steuerrecht, naja, wer kann so etwas verstehen? Ich nicht.

Kann gut verstehen, das dir gerade übel ist.

 

Grüße Manfred

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Hallo Jörg,

 

ich möchte mich zu der "smaragdgrün-staubfreien Moral" der Schweizer Nachbarn nicht näher äußern - es ist schon zu grotesk und menschenverachtend was sie abhalten! Versuche einfach deine Freude an der Guzzi nicht zu verlieren und gehe einen anderen Weg - die selbstgefälligen Apostel sollen dir den Buckel runter rutschen - falls du dir das auch noch zumuten möchtest!

 

Es wird sicher eine Lösung zu finden sein gruen_0008.gif

 

LG Peter

Edited by sessantuno
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Oh Mann,

das ist wirklich ein Hammer! Es lebe die Eidgenössische Bürokratie!! Kann man nicht was drehen? Vll. das Teil provisorisch an einen Deutschen Vertrauensmann/Frau verkaufen, der/die sich dann samt Guzzi in der Schweiz anmeldet? Irgendwas in der Richtung...

 

Weckt ja geradezu meinen Sportsgeist, sowas...

 

Gruß

 

Jan

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  • 6 months later...
Guest lozärn

Hoi zäme... Und Moin ;)

 

Ja, das ist alles heavy hier in der Schweiz. Ziemlich bürokratisch. Streng genommen darf man sogar mit einem in der Schweiz "eingelösten", also angemeldetem, und versichertem Fahrzeug auch im Ausland nicht schneller als 120 km/h fahren weil sonst bei einem selbst verschuldeten Unfall die Versicherung nicht zahlen müsste!! Deren Tarifberechnungen beziehen sich ja "nur" auf Unbillen bis eben 120 km/h... Die spinnen hier wirklich. Aber schön ist s trotzdem :)

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