smartharry - Betriebsanleitung ist keine Betriebserlaubnis das weißt Du ja.
Gexx, bei alten Motorräder vor ca. 2005 gab es ja keine EU Zulassung sondern den Fahrzeugbrief, kennt ihr ja noch alle. Dort war dann die Reifenmarke und Reifentyp unter Bemerkungen eingetragen, zusätzlich zu den Grössen unter 20 und 21.
Für alle Fahrzeuge wurde damals vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eine Betriebserlaubnis erteilt (2. Bild).
Wenn eine Umschreibung / Besitzerwechsel, An/ Abmeldung vorlag, wurde der alte Fahrzeugbrief (ab 2005) eingezogen und die Zulassungsbescheinigung II der EU ausgehändigt.
Dort steht selbst nichts mehr drin wegen Reifengrösse, Marke und Typ. Aber, diese Daten sind für das Fahrzeug hinterlegt und von den zuständigen Behörden und Polizei abrufbar.
Ich hatte mit meiner alten 2 Ventiler BMW das gleiche Problem und habe mir bei einem TÜV Ingenieur die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Meine Reifengrössen gibt es immer noch sind handelsüblich. Wie es mit den 4.00 ... ist weiss ich jetzt nicht. Kann ich aber wenn gewünscht in Erfahrung bringen.
Wie in dem alten ungültigen Brief ganz unten ersichtlich hatte ich mal den BT45 extra eintragen lassen. Wie gesagt, jetzt ist die Reifenfabrikatsbindung ausgetragen.
... alles ohne Gewähr 😀